Ordentliche Kündigung zum 31.05.20 rechtens?
Hallo zusammen,
nachdem vorige Woche beim Stanzen, ein Werkzeug kaputt gegangen ist und ich danach an 2 Tagen beim Chef zum Gespräch war, um mich zu rechtfertigen und er mir sagte das er sich etwas überlegen werde, wurde ich nun heute unerwartet gekündigt. Die Kündigung ist datiert auf den heutigen Tag und läuft zum 31.05.20 ab. Ein Grund wurde auch nicht angegeben.
Ist das eigentlich rechtens?
Mfg
5 Antworten
Ist das eigentlich rechtens?
Relativ ...... in einem Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber keine Begründung angeben.
Stellt sich die Frage nach Kündigungsschutz .... hat das Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer?
Dir steht es jetzt frei Kündigungsschutzklage ( muss wenn innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden! ) einzureichen .... kannst Du selbst ohne Anwalt ..... Denkansätze zur Formulierung :
https://www.mayr-arbeitsrecht.de/muster-einer-kuendigungsschutzklage/
https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/ausserordentliche-fristlose-kuendigung/
Ich rate dir zum einem Anwalt für Arbeitsrecht!
Bist Du noch in der Probezeit?
Dann braucht es keine Angabe des Grundes.
Danach— schon.
Melde Dich auf jeden Fall schon beim Arbeitsamt (derzeit am besten online, Hotline ist meist überlastet)
Und wend Dich mal an einen Anwalt..oder Gewerkschaft..oder leg direkt beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage ein (das geht auch ohne Anwalt).
Wenn Du schon länger im Betrieb bist, sollte bei so was eigentlich ‚nur‘ eine Abmahnung kommen, Du hast ja bestimmt nicht extra was verschrottet..
Ausserdem steht Dir der anteilige Urlaub zu, evtl. Überstunden werden abgefeiert oder ausgezahlt..
Beim Amt habe ich mich schon gemeldet..Werde nun beim Arbeitsgericht anrufen und Kündigungsschutzklage einreichen.
Lass die Kündigung vom Arbeitsgericht überprüfen. Es muss (!) drin stehen, warum man dir kündigt... mindestens der Hinweis auf betriebsbedingte Kündigung sollte drin stehen. Solltest du aber noch in der Probezeit sein....sei froh dass man eine so lange Kündigungsfrist einhält.
Das habe ich auch vor, meine Anwältin hat aber diese Woche Urlaub, also wird es erst nächste Woche.
Wenn du in der Probezeit bist, Ja!
Wenn nicht, Nein!
Dann, Nein!
Wenn du ein persönliches Verschulden an diesem Schaden hast, ist eine Abmahnung das Schlimmmste.
Am Besten ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht (innerhalb drei Wochen!) anstrengen. In der ersten Instanz brauchst du auch keinen Anwalt!
Das Unternehmen hat ca. 100 Angestellte.