Kündigung arbeitsrecht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du die Kuendigung zum 31.11. erklaert hast, ist sie erst einmal auf den 30.11. umzudeuten (weil s den 31.11. nicht gibt). Bis dahin musst du aber arbeiten.

Kuendigungsfristen sind Mindestfristen. Du musst sie also mindestens einhalten, kannst aber durchaus auch zu einem spaeteren Zeitpunkt kuendigen. Es gilt der Termin, zu dem du die Kuendigung ausgesprochen hast.


Sim636728 
Fragesteller
 22.11.2023, 15:54

Verdammte Axt. Danke für deine Antwort. In meinem Vertrag steht dass die Vertragsstrafe bei meinem Bruttogehalt (520€) liegt. Ich habe bis zum heutigen Tag gearbeitet. Die nächsten tage kann ich wie gesagt nicht kommen und werde nicht kommen. Ist die Vertragsstrafe jetzt pro fehlender Arbeitstag oder insgesamt. Und ist die Strafe geringer weil ich ein halben Monat gearbeitet habe?

0
DerCaveman  23.11.2023, 02:22
@Sim636728

Eine Vertragsstrafe, die bei Nichtantritt oder vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses faellig wird? Das ist grundsaetzlich zulaessig. Allerdings muss die Vertragsstrafe auch angemessen sein.

Als angemessen gilt eine solche Vertragsstrafe, wenn sie die Hoehe des Gehalts nicht uebersteigt, das bis zum naechstmoeglichen Zeitpunkt gezahlt wuerde, zu dem der Arbeitnehmer das Arbeitsverhaeltnis durch ordentliche Kuendigung beenden koennte. Bei einer vierzehntaegigen Kuendigungsfrist (Probezeit?) waere das also hoechstens ein knappes halbes Monatsgehalt.

Daher duerfte die Vereinbarung hoechstwahrscheinlich unwirksam sein. Genaues wird man aber erst sagen koennen, wenn man den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennt.

0

Wenn du deine Kündigung nach Ablauf der Frist eingereicht hast, ist der Chef im Recht.

In diesem Fall musst du wohl oder übel bis zur nächsten Frist warten und dann korrekt kündigen.


Sim636728 
Fragesteller
 22.11.2023, 12:32

Weißt du welche Strafe mir drohen würde wenn ich nicht kommen würde?

0
Katzenfutter97  22.11.2023, 12:35
@Sim636728
Hat der Arbeitgeber durch Ihr unentschuldigtes Fehlen einen Schaden erlitten, kann er diesen einklagen. Da Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrages für das Erbringen einer bestimmten Leistung verantwortlich sind, verletzen Sie diese Pflicht, wenn Sie einfach nicht zur Arbeit erscheinen.

https://praxistipps.focus.de/nicht-zur-arbeit-erscheinen-das-sind-die-konsequenzen_138315

Ich würde an deiner Stelle mal mit dem Hausarzt sprechen, ihm die Situation erklären und fragen wie lange eine Krankschreibung möglich wäre.

0
Sim636728 
Fragesteller
 22.11.2023, 12:33

Ich hatte es ordentlich gekündigt aber ich dachte ich müsste bis zum 31. noch arbeiten also ein Monat und hatte es so in der Kündigung geschrieben aber im Vertrag steht dass ich 2 Wochen nur arbeiten muss

0
Katzenfutter97  22.11.2023, 18:52
@Sim636728

Achso, ich dachte du hast die Kündigungsfrist für den Monat nicht eingehalten.

Wenn du fristgerecht gekündigt hast und der Arbeitsvertrag vorsieht, dass du noch 2 Wochen nach deiner Kündigung arbeiten musst, dann ist der Chef auch hier im Recht.

Du wirst für die 2 Wochen ja auch bezahlt werden.

0