Wird hier gegen Europäisches Recht verstoßen?
Laut deutschem Recht, hat man kein Recht auf Kündigungsschutz als Schwerbehinderter während der Probezeit
Kündigungsschutz im Probearbeitsverhältnis
Auch die Mindestkündigungsfrist für Menschen mit Schwerbehinderung von 4 Wochen (§ 169 SGB IX) gilt während der Probezeit nicht.
Aber laut Europäischen Gerichthif schon
Die Entscheidung des EuGH: Versetzung als milderes Mittel
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 10.02.2022 entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung auch in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
2 Antworten
Dein Ausschnitt ist aber ziemlich aus dem Zusammenhang gerissen:
Kann ein Arbeitnehmer wegen einer WÄHREND DER PROBEZEIT ENTSTANDENEN Behinderung seine ursprünglich avisierte Stelle nicht mehr ausfüllen, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung alternative Einsatzgebiete prüfen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Nach Ansicht des EuGH impliziert der Begriff „angemessene Vorkehrungen“, dass ein Arbeitnehmer auf einer anderen Stelle einzusetzen ist. Dies gilt auch dann, wenn er nach seiner Einstellung eine Probezeit absolviert hat und anschließend aufgrund seiner Behinderung für ungeeignet erklärt wurde, die wesentlichen Funktionen seiner bisherigen Stelle zu erfüllen. Hierbei muss er die notwendige Kompetenz, Fähigkeit und Verfügbarkeit aufweisen, sofern der Arbeitgeber durch diese Maßnahme nicht unverhältnismäßig belastet wird.
Auszug aus https://www.bietmann.eu/news/detail/schwerbehindert-kuendigungsschutz-urteil-349
Sh. verlinkte Seite
Mit Blick auf Erwägungsgrund 21 der Richtlinie schränkte der EuGH die Verpflichtung zum Ergreifen solcher Maßnahmen jedoch dahingehend ein, dass sie den Arbeitgeber nicht „unverhältnismäßig belasten“ dürfen.
...
Ob dies in der Praxis tatsächlich zu einem höheren Kündigungsschutz führen wird, bleibt abzuwarten.
Würde das nicht dafür sorge, dass Arbeitgeber noch viel seltener Schwerbehinderte einstellen würden ?
Klar haben Menschen mit einer Behinderung oftmals Probleme was die Ausübung einer Tätigkeit angeht, weshalb ich auch der Meinung bin, dass man diese so gut in die Arbeitswelt integrieren sollte wie es nur geht, damit am Ende Jeder etwas davon hat.
Jedoch wäre es doch für alle Beteiligten schlecht, wenn ein Schwerbehinderter auf der Stelle auf welche er sich Beworben hat auf keinen grünen Zweig kommt und der Arbeitgeber einen mehr oder minder nutzlosen Angestellten hat, welchen er auch nicht wieder loswerden kann.
Auch Schwerbehinderte müssen einen Job zumindest ausreichend ausführen, damit der Arbeitgeber diese überhaupt einstellen kann.
Würde das nicht dafür sorge, dass Arbeitgeber noch viel seltener Schwerbehinderte einstellen würden ?
Nein, man macht einfach einen Workaround, der erste Vertrag ist ein zeitlich befristeter Vertrag und erst danach gibt es den festvertrag.
Ist also eher eine Buchhaltungssache, ändern wird sich wenig.
Naja man kann ja über ein 2 wöchiges Praktikum machen, um zu sehen, ob der Job einen Spaß macht oder nicht.
Dass soll kein Anreiz für's nix tun bedeutet sondern auch nicht, dass man nicht gekündigt werden kann bei arbeitsverweigerung
Naja man kann ja über ein 2 wöchiges Praktikum machen, um zu sehen, ob der Job einen Spaß macht oder nicht.
Ob das jemanden Spaß macht oder nicht, steht hier nicht zur Debatte.
Es geht knallhart darum, ob jemand der in einem normalen Bewerbungsverfahren sich zumeist nicht durchsetzen kann für diese Art von Stelle überhaupt geeignet ist oder nicht.
Menschen mit einer schweren Behinderung brauchen meistens Monate um sich überhaupt in ihr Arbeitsumfeld zu integrieren, ein 2 wöchiges Praktikum ist hier nicht ausreichend um entscheiden zu können, ob jemand der Aufgabe gewachsen ist oder nicht.
Dass soll kein Anreiz für's nix tun bedeutet sondern auch nicht, dass man nicht gekündigt werden kann bei arbeitsverweigerung
Keine Ahnung was du dort schreibst, drück dich bitte präziser und aus.
Und was wenn man schon eine Behinderung hat ?