Haben Behinderte in der Ausbildung während der Probezeit besonderen Kündigungsschutz?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Behinderung
Nein. Der Kündigungsschutz gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate besteht.
Damit gilt er in der Probezeit noch nicht, sondern beginnt erst nach Ende der Probezeit (weil die i.d.R. 6 Monate dauert).
Dabei ist es egal ob es sich um Auszubildende oder Fachkräfte handelt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity
Schau mal hier
Der EUGH hat in seiner Entscheidung vom 10.02.2022, C-485/20 HR Rail nun geurteilt, dass die Kündigung von Schwerbehinderten auch in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist:
Nein, man darf zwar nicht für etwas gefeuert werden, das mit der Diagnose zu tun hat, aber ansonsten wird man normal behandelt.