Haben Behinderte in der Ausbildung während der Probezeit besonderen Kündigungsschutz?

3 Antworten

Nein. Der Kündigungsschutz gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate besteht.

Damit gilt er in der Probezeit noch nicht, sondern beginnt erst nach Ende der Probezeit (weil die i.d.R. 6 Monate dauert).

Dabei ist es egal ob es sich um Auszubildende oder Fachkräfte handelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity

Nein, man darf zwar nicht für etwas gefeuert werden, das mit der Diagnose zu tun hat, aber ansonsten wird man normal behandelt.