Kann ich trotz einer Behinderung in der Ausbildung während der Probezeit gekündigt werden?

5 Antworten

Auch der besondere Kündigungsschutz Schwerbehinderter greift erst nach 6 Monaten. Übrigens genau so wie das Kündigungsschutzgesetz. Die Probezeit hat somit eigentlich nur zur Folge, dass in dieser Zeit mit verkürzter Frist gekündigt werden kann. Andere Auswirkungen hat sie eigentlich gar nicht.

Der einzige besondere Kündigungsschutz, der schon vorher greift, ist der bei Schwangeren. Dort beginnt dieser Kündigungsschutz mit der Schwangerschaft - völlig egal, wie lang das Arbeitsverhältnis bereits besteht.

Ja, in der Probezeit jederzeit.

Inkognito-Nutzer   20.03.2024, 11:06

Gilt für Schwerbehinderte keinen Kündigungsschutz während der Probezeit?

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Selbstverständlich. Denkst du, dass du einen Freifahrtschein hast? Wenn du nicht gekündigt werden darfst, macht es ja gar keinen Sinn die Probezeit in den Vertrag niederzuschreiben

Inkognito-Nutzer   20.03.2024, 11:05

Schwerbehinderte haben einen besonderen Kündigungsschutz, weiß aber nicht, ob er während der Probezeit gilt.

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Apache206  20.03.2024, 11:07
@Inkognito-Fragesteller

Während der Probezeiten gibt es keinen Kündigungsschutz. Wenn es den gäbe, wäre es ja schwachsinnig die Probezeit in den Vertrag mit aufzunehmen

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emesvau  20.03.2024, 11:07
@Inkognito-Fragesteller

Da der Kündigungsschutz erst nach einer 6-monatigen Wartezeit Anwendung findet, greift dieser besondere Kündigungsschutz erst dann.

Im Fall der Ausbildung greift nach der Probezeit (max. 4 Monate) bereits der Kündigungsschutz nach BBiG.

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Jochen392  20.03.2024, 11:08
@Inkognito-Fragesteller

Habe 50%, der Kündigungsschutz tritt erst nach Ablauf der Probezeit ein. Sobald die Probezeit vorbei ist, muss ein Arbeitgeber um dich zu kündigen eine plausible Begründung an das Integrationsamt schicken und diese dürfen dann bestimmen ob du gekündigt werden darfst oder nicht. Sagt das Amt der Grund ist Schwachsinn dann müssen sie dich behalten.

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Inkognito-Nutzer   20.03.2024, 20:03
@Jochen392

Ich suche aktuell selber nach einer Ausbildung, hole die Mittlere Reife nach und bin nicht bei einem "Integrationsamt" gemeldet.

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Jochen392  25.03.2024, 08:26
@Inkognito-Fragesteller

Ich bin meines Wissens nach auch bei keinem gemeldet, da wird wahrscheinlich das standortnähste genommen. Behindertenausweis beantragst du ja auch nicht beim Int.Amt.

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In der Probezeit kann jeder jederzeit grundlos gekündigt werden

Inkognito-Nutzer   20.03.2024, 11:07

Auch Schwerbehinderte, die eigentlich einen besonderen Kündigungsschutz haben?

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Ja, auch für Schwerbehinderte gelten die Regelungen einer Probezeit.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder