Kann ich trotz einer Behinderung in der Ausbildung während der Probezeit gekündigt werden?
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem Grad 100 und dem Merkzeichen G & B
5 Antworten
Auch der besondere Kündigungsschutz Schwerbehinderter greift erst nach 6 Monaten. Übrigens genau so wie das Kündigungsschutzgesetz. Die Probezeit hat somit eigentlich nur zur Folge, dass in dieser Zeit mit verkürzter Frist gekündigt werden kann. Andere Auswirkungen hat sie eigentlich gar nicht.
Der einzige besondere Kündigungsschutz, der schon vorher greift, ist der bei Schwangeren. Dort beginnt dieser Kündigungsschutz mit der Schwangerschaft - völlig egal, wie lang das Arbeitsverhältnis bereits besteht.
Ja, in der Probezeit jederzeit.
Selbstverständlich. Denkst du, dass du einen Freifahrtschein hast? Wenn du nicht gekündigt werden darfst, macht es ja gar keinen Sinn die Probezeit in den Vertrag niederzuschreiben
Schwerbehinderte haben einen besonderen Kündigungsschutz, weiß aber nicht, ob er während der Probezeit gilt.
Während der Probezeiten gibt es keinen Kündigungsschutz. Wenn es den gäbe, wäre es ja schwachsinnig die Probezeit in den Vertrag mit aufzunehmen
Da der Kündigungsschutz erst nach einer 6-monatigen Wartezeit Anwendung findet, greift dieser besondere Kündigungsschutz erst dann.
Im Fall der Ausbildung greift nach der Probezeit (max. 4 Monate) bereits der Kündigungsschutz nach BBiG.
Habe 50%, der Kündigungsschutz tritt erst nach Ablauf der Probezeit ein. Sobald die Probezeit vorbei ist, muss ein Arbeitgeber um dich zu kündigen eine plausible Begründung an das Integrationsamt schicken und diese dürfen dann bestimmen ob du gekündigt werden darfst oder nicht. Sagt das Amt der Grund ist Schwachsinn dann müssen sie dich behalten.
Ich suche aktuell selber nach einer Ausbildung, hole die Mittlere Reife nach und bin nicht bei einem "Integrationsamt" gemeldet.
Ich bin meines Wissens nach auch bei keinem gemeldet, da wird wahrscheinlich das standortnähste genommen. Behindertenausweis beantragst du ja auch nicht beim Int.Amt.
In der Probezeit kann jeder jederzeit grundlos gekündigt werden
Auch Schwerbehinderte, die eigentlich einen besonderen Kündigungsschutz haben?
Ja, auch für Schwerbehinderte gelten die Regelungen einer Probezeit.
emesvau
Gilt für Schwerbehinderte keinen Kündigungsschutz während der Probezeit?