Abrechnung Scheidungsverfahren?
Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen.
Im Oktober 2024 habe ich einen Anwalt in meienr Heimatstadt Bonn mit meiner Scheidung beauftragt.
Die Scheidung fand im November am Gericht villingen-Schwenningen statt. mein Anwalt hat eine vor Ort ansässige Kanzlei beauftragt vor Gericht meine Interessen zu vertreten, was diese auch tat.
Zwischen der Kanzlei meiens Anwalts und der vor Ort ansässigen Kanzlei wurde eine Gebührenaufteilung vereinbart.
Nachdem die Scheidung durch war, bekam ich ein paar Wochen später von der Anwaltskanzlei aus Villingen-Schwenningen ein Abrechnungsschreiben. Die Kanzlei hat den betrag mit mir direkt abgerechnet. Die Rechnung wurde von mir überwiesen.
Mein Anwalt hat mir seine Rechnung ebenfalls zugechickt. Hier sind entsprechend die Kosten der Gebührenaufteilung aufgezählt. Ich habe ihm seinen anteiligen Betrag - ohne Gebührenkosten zwischen den Kanzleien - überwiesen. mein Anwalt vertritt die Meinung, dass ich die offenen Differenzkosten begleichen muss. Ich vertrete die Ansischt, dass die Kanzelei in Villingen-Schwenningen ihre Kosten direkt mit abgerechnet haben. seit der begleichung liegt mir auch keine weitere Rechnung as Villingen-Schwenningen vor. Auch hat sich die dort ansässige Kanzlei nie wieder bei mir gemeldet.
Muss ich die Differenzkosten meinem Anwalt erstatten? Oder muss er dies mit der Kanzlei in Villingen-Schwenningen klären?
Vielen Dank und Grüße
1 Antwort
Ich würde sagen: klär das mit dem Anwalt.
Wenn du die Rechnung der Anwälte aus Villingen bezahlt hast und der Betrag idealerweise der gleiche war, den dein Anwalt dir nun berechnen möchte, weise ihm nach, das du die Rechnung schon beglichen hast. Die offen Gebühren zwischen den Kanzleien musst du aber meiner Meinung nach auch übernehmen.