Abrechnung Scheidungsverfahren?

1 Antwort

Ich würde sagen: klär das mit dem Anwalt.

Wenn du die Rechnung der Anwälte aus Villingen bezahlt hast und der Betrag idealerweise der gleiche war, den dein Anwalt dir nun berechnen möchte, weise ihm nach, das du die Rechnung schon beglichen hast. Die offen Gebühren zwischen den Kanzleien musst du aber meiner Meinung nach auch übernehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe gelernt, FOS, BW, studiert, Meister, TBW