Mitgliedsbeiträge rückwirkend zurückfordern?

Hallo, hast Du gekündigt, wann? Ist die Kündigung bestätigt?

Ich habe es geklärt, danke.

und verrätst du allen Leuten die dir helfen wollten auch wie es ausgegangen ist?


Positiv, danke.

7 Antworten

Zunächst mal die Frage, hast Du wirksam gekündigt? Eine Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist eingehen, das sind höchstens drei Monate zum Ablauf der Vertragsperiode und sollte schriftlich, entweder durch Einwurf Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung erfolgen.

Ist die Kündigung wirksam und die Beiträge somit widerrechtlich abgebucht worden, kannst Du sie bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahr nach Abbuchung zurück fordern.

Wurden die Beiträge also nach dem 31.12.2019 abgebucht, endet die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2023 wenn sie nicht vorher wirksam, durch gerichtliches Mahnverfahren unterbrochen wurde.

Ich habe es geklärt, danke.

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Wie ist da die Gesetzeslage?

Kernpunkt :

zu wann hast Du denn rechtssicher, sprich nachweisbar, Deine Kündigung ausgesprochen?

Hast Du in diesem Zusammenhang auch Mandat zum Einzug mittels Lastschrift widerrufen?

Kündigung z.B. zu Ende 2019 ..... dann kannst Du auch Deine Beiträge zurückfordern.

Ich habe es geklärt, danke.

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Sofern du deine Mitgliedschaft nicht gekündigt hast sieht es schlecht aus mit der Rückforderung.

Alleine ein Umzug bedeutet keine Kündigung. Das solltest du schnellst möglichst nachholen.

Hast du denn die Mitgliedschaft gekündigt? Und kannst du das nachweisen?

Ich habe es geklärt, danke.

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in dem ich gar kein Mitglied mehr sein sollte 

Was genau meinst du damit konkret? Hast du fristgerecht gekündigt und dir wurde der Beitrag trotzdem abgezogen? Dann kannst du die Beiträge natürlich zurück fordern.