Habe eine Melderegisterauskunft gemacht und jetzt?

3 Antworten

Bei einem Umzug ins Ausland muss man sich selbst abmelden - die Auslandanschrift jedoch muss man nicht mitteilen.

Es ist interessant, wie viel Vertrauen hier ins Melderegister gesetzt wird. Auch wenn, bis auf NRW mittlerweile alle Länder im Meldeportal beteiligt sind: so herrscht keine Vernetzung.

Jede Meldebehörde kann dir nur sagen, wohin sich ein Bürger abgemeldet hat, sofern er sich bei einer neuen Behörde angemeldet hat. Zieht jemand sehr oft um, bedeutet dies viele Anfragen.

Wenn du also eine Abmeldung ins Ausland hast, findest du den Menschen nur wieder, wenn er zufällig wieder in die gleiche Gemeinde ziehen würde, selbst Bundesland ist hier zu großräumig.

Wenn die Person nicht wieder in das alte Einzugsgebiet der Behörde zieht, bekommt es die Behörde nicht mit.