Frage an Juristen: Darf die Post einen Brief mit den Vermerk "unbekannt verzogen" an die selbe Adresse erneut zustellen?

4 Antworten

Solange Person A unter dieser Adresse gemeldet ist, wird das immer wieder passieren.

Übrigens weiß natürlich auch der Zusteller eures Bezirks, dass alle anderen Briefe an Person A problemlos zugestellt werden können.

Person A sollte sich eine andere Vorgehensweise einfallen lassen. "Annahme verweigert" wäre eine zielführende Möglichkeit, bei der auch die Post mitspielen würde.

Es ist vollkommen richtig, wenn dieser Brief erneut zugestellt wird. Oder soll für diese Person gar keine Post mehr zugestellt werden? Wenn dieser eine Brief als "unbekannt verzogen" zum Zusteller kommt, müsste er ja alle Post, die auf diesen Namen lautet, zurückschicken.

Da muss dann "Annahme verweigert" auf diesen Brief. Dann wird die andere Post zugestellt.

Dann ist "unbekannt verzogen" die falsche Angabe, und ein erneuter Zustellversuch durch die Post (weil möglicherweise beim ersten Versuch falsch zugestellt) ist zu erwarten.

"Annahme verweigert" wäre dagegen eindeutig.

Nein darf nicht mehr an diese Adresse zugestellt werden

RobertLiebling  25.02.2020, 21:31

Wie kommst Du darauf?

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bekindtome  25.02.2020, 21:36
@RobertLiebling

Ich arbeite in der Bank und die Poststelle die unsere Briefe ausliefert bringt sie an uns wieder zurück. Die Briefe werden als „verzogen“ markiert und bei uns aufbewahrt da wir diese nicht mehr an diese Adresse schicken dürfen. Bei uns in Österreich ist es so, kann auch leicht sein das es wo anders ist.

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RobertLiebling  25.02.2020, 21:44
@bekindtome
da wir diese nicht mehr an diese Adresse schicken dürfen.

Das klingt nach einer internen Anweisung. Aus Sicht des Absenders ist das ja auch sinnvoll.

Allerdings hat der Absender die Post dafür bezahlt, dass sie den Brief zustellt. Die Post weiß sehr genau, wer unter welcher Anschrift zu erreichen ist. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass mehrere Zustellversuche bei der objektiv richtigen Anschrift unternommen werden. Trotz des Vermerks "unbekannt verzogen".

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