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verreisterNutzer

18.02.2021
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Kodak36
18.02.2021, 07:17
Mitgliedsbeiträge rückwirkend zurückfordern?

Hallo,

mir wurden letztes Jahr und dieses Jahr Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein abgezogen, in dem ich gar kein Mitglied mehr sein sollte (Ende 2019 in ein anderes Bundesland verzogen). Ich habe es schlicht letztes Jahr nicht registriert, dieses Jahr aber schon. Da es sich insgesamt um ca. 350€ handelt, würde ich die gerne zurückfordern.

Wie ist da die Gesetzeslage?

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Antwort
von verreisterNutzer
18.02.2021, 08:15

Zunächst mal die Frage, hast Du wirksam gekündigt? Eine Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist eingehen, das sind höchstens drei Monate zum Ablauf der Vertragsperiode und sollte schriftlich, entweder durch Einwurf Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung erfolgen.

Ist die Kündigung wirksam und die Beiträge somit widerrechtlich abgebucht worden, kannst Du sie bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahr nach Abbuchung zurück fordern.

Wurden die Beiträge also nach dem 31.12.2019 abgebucht, endet die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2023 wenn sie nicht vorher wirksam, durch gerichtliches Mahnverfahren unterbrochen wurde.

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