Antwort
Zunächst mal die Frage, hast Du wirksam gekündigt? Eine Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist eingehen, das sind höchstens drei Monate zum Ablauf der Vertragsperiode und sollte schriftlich, entweder durch Einwurf Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung erfolgen.
Ist die Kündigung wirksam und die Beiträge somit widerrechtlich abgebucht worden, kannst Du sie bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahr nach Abbuchung zurück fordern.
Wurden die Beiträge also nach dem 31.12.2019 abgebucht, endet die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2023 wenn sie nicht vorher wirksam, durch gerichtliches Mahnverfahren unterbrochen wurde.