Kleingartenverein Informationspflicht der Vorstandschaft?
Hallo,
es gibt mit zwei Nachbarn (A +B) im Kleingarten mit Ungereimtheiten, die Nachbar A der Vorstandschaft mitteilte. Vorstandschaft führte mit B ein Gespräch, teilte A aber das Ergebnis nicht mit.
Sollte Nachbar A nicht konkret wissen was mit B besprochen bzw. vereinbart wurde?
1 Antwort
Ich kenne die Ursache nicht. Aber ich nehme jetzt einfach einmal an, dass die Ungereimtheiten zwischen A und B bestehen, nicht mit dem Vereinsvorstand. Auf dieser Grundlage meine ich folgendes:
Dem Vorstand kommt in diesem Fall die Vermittlerrolle zu. Dazu ist es richtig, erst einmal beide Seiten getrennt anzuhören. Danach sollte der Vorstand die Gesprächsergebnisse auf beiden Seiten herausfiltern, die er für eine erfolgreiche Vermittlung hilfreich erachtet, also die Informationen "dosiert" an den jeweils anderen geben. Das kann über mehrere Gesprächsrunden so gehen, bis eine Einigung in Sicht ist. Insofern hat der Vorstand mMn bisher alles richtig gemacht.
Wenn es ein Konflikt zwischen A und B ist, dann muss natürlich auch mit A gesprochen werden, um einen Einigungsvorschlag beiden unterbreiten zu können. Ansonsten bleibe ich dabei, der jeweiligen Gegenseite immer nur das mitzuteilen, was dem Vorstand als Vermittler in Richtung Einigung hilfreich erscheint, das kann u. U. auch erst einmal nichts sein.
Nun ja, dem Vorstand kann etwas hilfreich erscheinen aber wenn konflikthafte Nachbarn nicht auf dem gleichen Wissensstand (Vereinbarungen nur eines Nachbarn mit der Vorstandschaft) sind kann dies m.E. weitere Konfliktpunkte hervorrufen.
Herzlichen Dank Mundenheimer,
Die Grundlage ist richtig erkannt. Gilt Deine Antwort auch dann wenn nur mit Nachbar B gesprochen wurde und Nachbar A erstens nur durch Zufall davon erfährt und zweitens daher keinerlei Kenntnis über das Ergebnis mitgeteilt wurde.
Nachbar A kann somit gegenüber Nachbar B schwierig argumentieren da er nicht au dem gleichen Wissensstand ist.