Wer haftet bei Brand im Kleingarten für Nachbars Hecke?
Liebe Alle, vielleicht hat ja jemand schonmal etwas ähnliches erlebt. Im Juli ging unsere Laube im Kleingartenverein in Flammen auf. Da die Polizei keine Hinweise auf Brandstiftung gefunden hat, geht man von einem technischen Defekt aus. Soweit so gut. 3 der 4 umliegenden Gärten haben ihren Schaden ebenso wie wir selbst von der Versicherung erstattet bekommen. Dort heißt es nämlich Brand ist Brand und jeder Pächter bekommt die Erstattung für Laube usw.
Ausser Nachbar 4. Der hat nämlich nur Schaden an seiner Hecke und das ist nicht mitversichert. Er fordert von uns nun die Entsorgung und die Beschaffung eines Sichtschutzzauns. So kam er zu mir. Ich habe den Schaden bei meiner Haftpflicht angezeigt. Diese sagt aber nun:
"Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn der Brand grob fahrlässig oder absichtlich verursacht wurde und Dritten (Nachbarn) dadurch ein Schaden entstanden ist. Im vorliegenden Schaden, ist der Brand auf ein Kurzschluss zurückzuführen. "
Nun bin ich ratlos. Ich dachte für Schäden an dritten habe ich die Haftpflicht. Der Versicherungsombutzmann sagt, dass die Versicherung quasi sagt uns trifft keine Schuld und somit sind wir nicht verantwortlich. Würde der Nachbar nun also vor Gericht ziehen - müsste wiederum die Haftpflichtversicherung für diesen Rechtstreit aufkommen. Ich kann mir das so nicht vorstellen und bin extrem verunsichert wie ich mich nun verhalten soll.
Hat jemand einen Rat?
Eine private Rechtschutz habe ich leider nicht.
3 Antworten
Ausser Nachbar 4. Der hat nämlich nur Schaden an seiner Hecke und das ist nicht mitversichert.
Stimmt. WIMRE wäre dafür seine HR zuständig und daher erforderlich.
Er fordert von uns nun die Entsorgung und die Beschaffung eines Sichtschutzzauns.
Schön für ihn. Soll er mal fordern.
So kam er zu mir. Ich habe den Schaden bei meiner Haftpflicht angezeigt.
Richtig gehandelt.
Diese sagt aber nun:
"Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn der Brand grob fahrlässig oder absichtlich verursacht wurde und Dritten (Nachbarn) dadurch ein Schaden entstanden ist
Genau so ist es auch.
Nun bin ich ratlos. Ich dachte für Schäden an dritten habe ich die Haftpflicht.
So ist es ja auch. Du verstehst nur die Antwort der PHV nicht - dich trifft an dem Brand kein Verschulden, und damit haftest du auch Dritten gegenüber nicht für deren Schäden. Die PHV hat das völlig richtig abgelehnt zu regulieren, und würde dich - sollte der Geschädigte versuchen, dich gerichtlich auf Schadenersatz zu verfolgen, anwaltlich vor Gericht vertreten bzw,. an deiner Statt als Beklagte auftreten.
Es gilt immer, dass eine Haftungsanspruch ein Verschulden voraussetzt. Nur im Bereich Gefährdungshaftung finden sich je nach Sachlage unterschiedliche Abweichungen davon, aber keine davon trifft hier zu.
Mit anderen Worten: Dein Nachbar wird auf seinem Schaden sitzenbleiben, weil er es versäumt hat, sich selbst dagegen zu versichern.
Wenn der Nachbar vor Gericht zieht, wird er diesen Prozess verlieren. Also muss er dann auch die Kosten bezahlen.
Das sind nun mal Versicherungsbedingungen. Es gibt immer wieder Ausschlüsse, die nicht gedeckt sind. Das ist in JEDEM Versicherungsvertrag und bei jeder Versicherungsgesellschaft so.
Wenn dein Versicherungsagent dir das so sagt, dann hat dein Gegner auch im Normalfall vor Gericht keine Chance den Fall zu gewinnen.
Es gibt aber eine Anwaltsberatung, die du telefonisch in Anspruch nehmen kannst und die 1,98 Euro/Min Festnetz kostet. Ist viel billiger als eine Kanzlei. Lass dich beraten.
Richtig, allerdings liegt hier schlicht gar kein versichertes Ereignis vor. Ohne Verschulden keine Haftung - und Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Der Geschädigte hätte dafür seinen *eigenen* Versicherungsschutz entsprechend aufstellen müssen. Das hat er unterlassen, also kann er jetzt seinen eigenen Schaden von seinen gesparten Versicherungsprämien selbst bezahlen.
Hi!
Zu dem, was du von der Versicherung gesghrieben hast (Das Zitat habe ich unten einfefügt):
Dürfte ich fragen, welche Versicherung es ist?
Denn ein absichtlich hervorgerufener Schaden, ist, dachte ich, nicht durch Versicherungen abgedeckt.
Aber das wäre interessant!
Viele Grüße und Danke :)
"Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn der Brand grob fahrlässig oder absichtlich verursacht wurde und Dritten (Nachbarn) dadurch ein Schaden entstanden ist. Im vorliegenden Schaden, ist der Brand auf ein Kurzschluss zurückzuführen. "