Kann ich mein Geld von DHL zurückverlangen oder muss ich das Paket beim Nachbarn abholen?
Ich habe etwas im Internet bestellt und hätte heute das Paket bekommen müssen, doch leider war ich nicht zuhause und das Paket wurde ohne meiner Erlaubnis dem Nachbarn übergeben. Ich sehe es aber nicht ein, dass die DHL mein Paket einfach beim Nachbarn abgibt, das möchte ich nicht und deswegen werde ich dieses Paket auch nicht vom Nachbarn abholen und selbst wenn der Nachbar runterkommt und mir das Paket überreichen möchte, werde ich dankend ablehnen. Die DHL hat ja kein Recht darauf ohne meiner Erlaubnis, mein Paket beim Nachbarn abzugeben. Ich habe mit denen nichts vereinbart und werde nun mein Geld von der DHL zurückverlangen, liege ich im Recht?
7 Antworten
Lieber Werner. Du musst nur sterben (irgendwann).
Das Paket gilt als zugestellt. Du kannst es dort abholen. Du kannst versuchen, DHL zu verklagen. Du kannst auch versuchen, den nächsten Regenbogen mit Händen anzufassen.
Genau einer von den Punkten kann funktionieren.
Der Händler hat sein Geld trotzdem bekommen. Du schießt Dir nur selbst ins Knie.
Viel Spaß dabei.
Wenn du der Ersatzzustellung bei DHL nicht widersprochen und eine Benachrichtigung erhalten hast, wo du das Paket abholen kannst, dann erfolgte eine vorschriftsmäßige Zustellung.
Erstelle einen DHL Account, dort kannst du auswählen, dass zukünftig keine Auslieferung an einen Nachbarn erfolgen darf.
liege ich im Recht?
Nein. Zumal es nicht mehr "Dein" Geld ist.
Nur die Abstellgenehmigung unterliegt einer Vereinbarung zwischen Dir und dem Transportdienstleister.
Ansonsten kann DHL das Paket auch deinem Nachbarn übergeben, in die Packstation legen, zur Filiale bringen oder gleich zurücksenden.
Die Auswahlmöglichkeiten die es diesbezüglich gibt, sind dafür, dass der Bote nicht eine dieser Optionen selbst wählen muss.
Sei doch froh, dass dein Nachbar so freundlich war und es angenommen hat.
Als Wiedergutmachung, wegen deiner negativen Gedanken hierzu, schlage ich vor, dass du deinem Nachbarn eine Tafel Schokolade bringst und dein Paket abholst. 😉
Nein, bist du nicht, denn wenn du andere Absichten hast, dann kannst du das per Onlineverfügung mit einer Packstation oder Paketshop festlegen. Das Paket gilt rechtlich als zugestellt und jeder Kontaktversuch deines Nachbarn plus Ablehnung ist dann dein Problem. Du verschenkst damit das Eigentum an deinen Nachbarn.