Straßenverkehr – die neusten Beiträge

800 EUR Bußgeld?

Guten Tag,

ich habe am Dienstag meinen neuen Cupra Leon VZ abgeholt, der mit einem 300 PS Motor ausgestattet ist und in Cupra-Modus manchmal Fehlzündungen erzeugt (Knallgeräusche vom Auspuff). Das Auto hat eine Deutsche Ausführung, wurde in Deutschland hergestellt und zugelassen und wurde vom Hersteller nicht umgebaut. Am Freitagabend gegen 20:30 fuhr ich mit dem Cupra-Modus in der Innenstadt und suchte nach einem Parkplatz. Währenddessen hörte man die Knallgeräusche und ich hatte laute Musik an. Ich suchte insgesamt etwa 5-10 Minuten nach einem Parkplatz und wurde dabei von einem schwarzen Mercedes verfolgt. Ich fuhr mit der zulässigen Geschwindigkeit und blinkte beim Abbiegen. Als ich geparkt hatte und ausstieg, kamen drei Männer auf mich zu, von denen einer in Polizeiuniform war, und sprachen mich auf meinen Fahrstil an. Keiner von ihnen zeigte mir seinen Polizeiausweis. Der Polizist sagte, dass ich wegen der Fehlzündungen, lauter Musik, Lärmbelästigung und Fahrradüberholung mit nicht ausreichendem Abstand ein Bußgeld von 400 Euro zu erwarten hätte. Außerdem sagte er, dass ich die Fahrschule erneut besuchen müsste, was auch immer das bedeuten mag - ich bin auf jeden Fall nicht in der Probezeit. Obwohl sie mich aufnahmen, lehnten sie es ab, mir die Aufnahme zu zeigen, als ich darum bat, und sagten, dass man das später machen könne, sobald das Bußgeld eingegangen sei. Ich war in der Situation ziemlich frustriert und fragte, ob es für die Polizei keine wichtigere Arbeit gäbe, als Menschen, die ordnungsgemäß fahren, nur wegen Knallgeräuschen zu bestrafen und sagte noch, dass es kindisch sei. Daraufhin verdoppelte der Polizist angeblich die Strafe, weil ich angeblich nicht einsichtig sei. Ich frage mich, ob das überhaupt möglich ist. Ist es vorgesehen, dass man für das Fahren mit Fehlzündungen, lauter Musik und angeblichem Fahrradfahrerüberholen mit nicht genügendem Abstand in der Stadt 800 Euro Bußgeld vorgesehen ist?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

Darf der Fahrprüfer mich Durchfallen lassen?

Heute hatte ich meine Praxtische Fahrprüfung, es lief alles gut, Autobahn, einordnen kein problem. Dann bin ich bei einer straße gewesen die links und geradeaus weiter fortgeführt ist.

Der Prüfer meinte:„weiter geradeaus“. Ich fuhr dann weiter geradeaus. Er fragte mich dann „wohin wollen sie denn?“ daraufhin meinte ich dann halt „geradeaus “. Er meinte nicht das ich dem verlauf der straße folgen sollte.

Dann fuhren wir halt dort lang, es war 30 und die straße war zugeparkt, es kamen mir autos entgegen und ich hielt hinter den autos weil sie auf meiner seite waren. Dan kam noch ein auto und ich zögerte weil ich dachte das dass mit dem platz nicht reicht. Dan schriehl der Prüfer mich an “JETZT FAHREN SIE ENDLICH!„ in einem sehr patzigen ton und ich hab weiter gewartet weil das auto halt langefahren ist.

Ich fuhr weiter und wir haben uns diesesmal in einer zugeparkten 30er zone wiedergefunden.

Als erstes war ein übergroßes fahrzeug, vielleicht Straßenreinigung dort abgestellt.

Das auto hat dort knapp neben durch gepasst und ich fuhr langsam dadurch.

Dann kam eine kreuzung, ich guckte rechts vor links. Von rechts kam keiner fahre weiter, alles gut.

Dann nochmal rechts vor links, von rechts kommt ein auto, lasse das auto passieren, kein auto, ich prüfe nochmal, alles gut fahre weiter.

Dann sagt der Prüfer das ich jetzt rechts ranfahren soll. Ich dachte mir: „Einparken kein problem“. Dann fuhr ich rechts ran und der prüfer meinte das das jetzt die prüfung war, anscheinend bin ich ihm zu langsam gefahren.

Ich habe mich meinen Sichtverhältnissen angepasst und niemanden behindert, ich habe einfach keine lust mehr. Es ist so ein blödes Gefühl.

Jetzt die Frage, darf der prüfer mich deswegen Durchfallen lassen?

Update: Habe es einfach so hingenommen, es war fahren ohne triftigen grund.

Habe meine 2. Prüfung mit Links bestanden.😃

Auto, Prüfung, Fahrschule, Führerscheinprüfung, Straßenverkehr

Wie überprüfe ich beim parallel parken meinen 45° Winkel?

Hallo, ich hatte heute meine letzte Fahrstunde vor der Prüfung und habe jetzt doch noch eine Frage im Kopf bezüglich des Parkens.

Am besten beschreibe ich einfach mal den ganzen Vorgang, wie ich jetzt einparken würde.

Ich fahre zunächst langsam an das Auto ran (rechts blinken), so dass meine B Säule (auch die Schulter) auf der selben Höhe mit dem Heck des anderen Autos beziehungsweise den Rückstrahlern ist.

Dann schlag ich das Lenkrad ein Mal nach rechts ein und beobachte alles während ich rückwärts fahre.

Jetzt kommt es zu dem Punkt, der mir etwas unschlüssig ist. Normalerweise würde ich jetzt in meinem linken Seitenspiegel überprüfen, ob der erste Türgriff, also der vordere auf der selben Höhe mit dem Bordstein ist. Jedoch weiß ich nicht, ob das richtig ist. Ich hab meinen Fahrlehrer auch schon gefragt, welchen Türgriff er denn jetzt letztendlich meint und überhaupt, auf welcher Seite aber irgendwie war die Antwort nicht die, die ich mir erhofft habe und sie ist bei all der Aufregung in Vergessenheit geraten.

Heute musste ich bei zwei von fünf versuchen noch mal Korrekturzüge machen, die ich in der Prüfung wirklich meiden will..

Am liebsten würde ich auch gern bei der Strategie mit den Türgriffen bleiben. (Nur richtig) Damit ich nicht in der Prüfung das erste Mal eine ganz andere Variante versuche.

Vielen Dank

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Fehler beim Autofahren?

Hallo,

Ich habe seit ein bisschen mehr als 2 Jahren meinen Führerschein, den ich auch direkt beim ersten Mal bestanden hatte.

Allerdings fahren ich nicht regelmäßig sondern in der Regel nur mal ab und zu um meinen Bruder zur Schule zu bringen oder zu meinen Großeltern etc. Und außer den bekannten Strecken sitzt auch immer mein Papa neben mir. Anfangs hat mich das genervt weil er mir quasi das "denken" abgenommen hat (z.B. bei ner grünen Ampel zu sagen "Jetzt kannst du los") und ich quasi fast nie allein fahren durfte sondern nur zum "üben" auch nach 2 Jahren noch.

Mittlerweile darf ich auch kurze, mir bekannte Strecken allein fahren. Aber ich mache immer noch ab und zu kleinere Fehler (z.B. 60 innerorts fahren oder Motor abwürgen). So schlimm fand ich das zunächst nicht weil ich ja immer daraus lerne und danach extra darauf achte die Fehler nicht mehr zu machen.

Heute bin ich wieder eine Strecke allein fahren und musste dabei auf die Bundesstraße. Weil viel Verkehr war musst ich kurz warten. Als ich dachte dass eine kleine Lücke da war hab ich rübergezogen und dann beschleunigt. Allerdings habe ich die Lücke falsch eingeschätzt und mein Hintermann hat gehupt und musste quasi schon fast eine Vollbremsung machen um mir nicht hinten drauf zu fahren. Danach haben meine Beine erst mal bis zum Ende der Fahrt gezittert und mein Herz hat sich bis jetzt immer noch nicht beruhigt.

Eigebtlich habe ich mich bis jetzt im Straßenverkehr meistens sicher gefühlt. Aber so ein Fehler sollte nach 2 Jahren (halbwegs Routine) nicht mehr passieren. Eigentlich bin ich ja kein Fahranfänger mehr. Jetzt frage ich mich ob ich nicht vielleicht nur noch mit meinen Eltern zusammen fahren soll, weil ich alleine solche Fehler mache. Ab wann sollte man im Straßenverkehr routiniert genug sein um solche Situationen richtig einschätzen zu können?

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Vorfahrt missachtet ohne Unfall - Anzeige möglich?

Hallo,

leider ist mir vorhin etwas Ungünstiges passiert: Ich stand mit meinem Auto an einer Kreuzung, die in eine stark befahrene Vorfahrtsstraße mündete und wollte nach links abbiegen. Nachdem ich bereits mehrere Minuten vergeblich auf eine angemessene Lücke gewartet hatte, fingen die Autos hinter mir mehrmals zu hupen an. Einer überholte mich sogar von rechts, stellte sich vor mich und bog dann nach links ab. Also habe ich versucht, mich auch irgendwie einzufädeln, um den Verkehr hinter mir nicht zu stark zu behindern (ich weiß, ist kein plausibler Grund).

Dabei muss ich die Geschwindigkeit des von rechts kommenden Autos wohl unterschätzt haben. Als ich mich entschied, abzubiegen, war es bestimmt nur noch 50 Meter entfernt von mir mit ca. 50-55 km/h. Ich habe versucht, sehr schnell zu beschleunigen und die Gänge bis ans Limit auszufahren, muss den Vorfahrtsberechtigten wohl aber dennoch zum Bremsen gezwungen haben. Er hupte zwar nicht; fuhr aber anschließend sehr dicht hinter mir her. Ich habe ihm also wohl ziemlich wahrscheinlich die Vorfahrt genommen.

Da mir das zuvor noch nie passiert ist trotz mehreren Jahren Führerschein, habe ich nun etwas Panik, dass sich der Autofahrer mein Kennzeichen aufgeschrieben haben und mich nun bei der Polizei anzeigen könnte. Für eine Vorfahrtsmissachtung kann man laut Bußgeldkatalog ja sogar einen Punkt bekommen. Ist euch so etwas auch schon mal passiert und wurde anschließend dann Anzeige gegen euch erstattet?

Sorry für die vermutlich etwas seltsame Frage und danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Vorfahrt

Handy am Steuer?

Hallo,

mich wurde vor zwei Tagen von der Polizei angehalten da ich mein Handy in der Hand hatte(nicht am Ohr und auch nicht benutzt)!Aber ich hatte es in der Hand da es aus der Halterung gerutscht ist und ich neben mich auf den Sitz legen wollte,hört sich blöd an ist aber tatsächlich so gewesen.Der Polizist meinte daraufhin das ich angehalten wurde da sie gesehen haben das ich mein Handy in der Hand hatte und meine Daten wurden kurz überprüft.

Dann meinte er das ich wohl eine Anzeige nächste Woche zugeschickt bekomme und das ich mein Handy das nächste mal direkt verstauen soll.

Meine Fragen sind jetzt:

Hatte schon mal jemand das gleiche und weiß vielleicht wie lange es ungefähr dauert bis man benachrichtigt wird?Der Polizist meinte nächste Woche,geht das so schnell?

Und bekomme ich dann einen Anhörungsbogen(glaube so heißt das) und wenn ja was muss ich genau damit machen?Meinte er das mit der Anzeige?

Ich bin nicht in einer Rechtsschutzversicherung und ich denke selbst wenn würde es sowieso nicht viel bringen!

Ist es dann so das ich zuerst einen Anhörungsbogen bekomme und anschließend eine Bußgeldbescheid?Und wie lange dauert es von dem Anhörungsbogen bis zum Bußgeldbescheid?

Steht auf den Briefen dann der Absender der Polizei/Ordnungsamt?

Vielleicht hatte von euch jemand eine ähnliche Situation und weiß ungefähr wie das alles abläuft!Ich habe im Internet gelesen das man wohl 100€ Strafe zahlen muss und einen Punkt bekommt ist das so richtig?Und falls ich einen Punkt bekomme(habe mir bisher nie was zu schulden kommen lassen in 17jahren beim Auto fahren)wie lange dauert es bis der Punkt wieder gelöscht wird und ab wann läuft die Zeit,ab dem Tag an dem ich abgehalten wurde?

Vielen Dank schon einmal

Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Straßenverkehr

Meinung des Tages: Wie sinnvoll mit kritischen Straßennamen in Deutschland umgehen?

Dass der Umgang mit der eigenen Kolonialgeschichte immer noch schwierig ist, zeigt das jüngste Beispiel aus der Stadt Erfurt: Hier ging es konkret um die mögliche Umbenennung des Nettelbeckufers, das nach dem gleichnamigen Steuermann von Sklavenschiffen und Befürworter der dt. Kolonialpolitik Joachim Nettelbeck (von den Nazis später als Nationalheld stilisiert) benannt ist. 

Das Thema ist durchaus brisant: Inwieweit vermitteln, problematisieren oder schönen beispielsweise Straßennamen hierzulande die eigene (kritische) Geschichte? Sollen Straßennamen in Deutschland, die nach Personen der Kolonialgeschichte benannt sind, abgeändert werden?

In Erfurt prallen derzeit zwei Lager aufeinander: Gegner einer möglichen Umbenennungsinitiative argumentieren, dass die Namensänderung aus heutiger Perspektive / nach heutigen Normen und Moralvorstellungen geschieht und man befürchtet, die eigene kritische Geschichte somit aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Hier wird allerdings vergessen, dass Straßennamen einen engen zeitlichen Bezug haben, da sie i.d.R. als Ehrung und nicht als Mahnmal betrachtet werden.

Dekoloniale Initiativen hingegen setzen sich dafür ein, die Opfer kolonialer & rassistischer Verbrechen bei möglichen Straßennamen (so wie in Erfurt Gert Schramm, Opfer des NS-Regimes) in den Vordergrund zu rücken, so dass diese Personen entsprechend gewürdigt werden und das Echo des Negativen quasi im Straßennamen mitschwingt.

In Erfurt zumindest läuft derzeit alles auf einen - durchaus pietätslosen - Kompromiss hinaus: Das Ufer soll seinen Namen behalten und Nettelbeck + Schramm werden auf einer gemeinsamen Infotafel erwähnt / gewürdigt.

Wie soll Eurer Meinung nach mit derartigen Straßennamen verfahren werden? Unterstützt Ihr die dekoloniale Variante, in der Straßen künftig die Namen der Opfer tragen? Oder sprecht Ihr Euch für einen Verbleib von Straßen aus, die den Namen kritischer Personen tragen? Wie soll im öffentlichen Raum / Diskurs am besten mit diesem Thema der eigenen Geschichte umgegangen werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge und Eure Sichtweise.

Es handelt sich hierbei um ein wichtiges und durchaus sensibles Thema, das diskutiert werden darf / muss. Rassistische Antworten / Kommentare sowie Beiträge, welche die Verbrechen der Kolonialpolitik / der NS-Zeit beschönigen, werden konsequent entfernt.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: Umbenennung von Straßennamen: Und nach Gert Schramm soll nun eine Brücke benannt werden | ZEIT ONLINE

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