Wie weit vor einer roten Ampel darf man runterschalten um die Motorbremse zu nutzen ohne das man als Verkerhsbehinderung gilt?
Man lernt ja überall dass man vor einer Kreuzung bzw roter Ampel runterschalten soll um die Motorbremse zu nutzen. Gut für die Umwelt und gut fürs Auto. Nun frage ich mich aber immer inwiefern darf man das ganze ausleben, ohne dabei als Behinderung im Verkehr zu gelten? Denn gehe ich nun ~300 Meter vor einer roten bei 50 kmh vom Gas um runterzuschalten von den vierten bishin in den ersten Gang, um somit nur noch die eigentliche Bremse ganz leicht für eine Sekunde drücken zu müssen um dann komplett zu stehen, würde das eine Verkehrsbehinderung darstellen? Dadurch würde ich die Leute hinter mir ja ziemlich aufhalten sofern an der roten Ampel noch niemand vor mir steht denn diese schaltet ja erst sobald ich dann mal vorstehe. Oder wäre das ganze komplett legitim und erlaubt da es umweltbewusstes und verschleißfreundliches Fahren ist wie man es überall lernt?
2 Antworten
Wo wird das gelehrt!???
Du fährst in deinem Gang auf die Ampel zu, gehst rechtzeitig vom Gas, bremst und trittst die Kupplung kurz vor Stillstand.Dann wenn du stehst den 1.Gang einlegen (wenn absehbar ist, dass es gleich wieder grün wird.)
Die ganzen Gänge durchschalten ist Quatsch, unnötig und belastet jedes Mal die Kupplung.
Hallo Kafxxdxx
Es genügt wenn du nur vom Gas gehst, kurz bevor die Drehzahl des Motors so niedrig wird dass er stottern würde steigst du auf die Kupplung. Wenn du kurz vor der Ampel bist brauchst du gar nicht runterzuschalten.
Gruß HobbyTfz