Im sharenow geblitzt ohne Führerschein?

7 Antworten

Wegen § 4 der AGB von Share Now werden diese übrigens auch noch auf dich zukommen und dich für die weitere Nutzung des Dienstes sperren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sharenow wird logischerweise angeben wer gefahren ist und dann kommen die auf dich zu.

Ich habe eine Führerschein sperre die läuft in 3 Monaten ab...--...

Die wäre abgelaufen, wenn du nicht diesen Mist verbockt hättest.

Nun kannst du dich auf ein neues Gerichtsverfahren und eine wesentlich längere Führerscheinsperre mit all seinen Folgen einrichten.

Egal, wie mit deinen Daten verfahren wird, bekommt die Führerscheinstelle das höchstwahrscheinlich mit. Und damit verlängert sich deine Sperrfrist.

Eine Minichance hast du, wenn du, bevor die Fahrerfeststellung anläuft, das Bußgeld schnell bezahlst.

Aber egal: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ja schon megablöd, aber dann noch zu schnell, da bettelst du doch geradezu darum, bestraft zu werden. Es könnte jemand auf die Idee kommen, dass du charakterlich nicht geeignet bist, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Maestro782 
Fragesteller
 15.03.2023, 14:24

Also wenn ich das dann schnell bezahle passiert nichts und es wird nicht weiter geprüft? Ich bereue es wirklich sehr und hoffe dass ich da irgendwie raus komme

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wiki01  15.03.2023, 15:06
@Maestro782
passiert nichts und es wird nicht weiter geprüft?

Das kann ich nicht garantieren. Es ist jedenfalls eine klitzekleine Chance, da nochmals herauszukommen. Eine andere Chance hast du nicht.

Ich bereue es wirklich sehr

Wenn sich jeder Straftäter vorher Gedanken machen würde, welche Strafe droht, könnte man die Staatsanwaltschaft um die Hälfte reduzieren.

Die Sache ist aber die, dass man denkt, dass man nicht erwischt wird. In dem Kontext sehe ich deine Reue.

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Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?

Wer trotz Fahrverbot fährt, begeht eine Straftat, nämlich das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dies ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, für die es ein Bußgeld gibt, sondern eine Straftat gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Bei Vorsatz ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten. Zusätzlich kann das Fahrzeug eingezogen werden, da es für eine Straftat benutzt wurde. Bei Fahrlässigkeit sind es immer noch bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (einkommensabhängig).

Übrigens: Strafbar ist es auch, sein Fahrzeug an jemanden zu verleihen oder jemanden ans Lenkrad zu lassen, der einem Fahrverbot unterliegt. Hier droht ebenso eine Einziehung des Fahrzeugs. Die Strafe entspricht der des eigentlichen Täters.

Quelle: https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/fahren_trotz_fahrverbot_was_riskiere_ich_20259.html