3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Dann legst Einspruch ein, wenn dir etwas vorgeworfen wird was Du nicht getan hast.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsrecht
Beim zuständigen Aufsteller.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule, Fahrzeuge, Mobilität & Logistik
Warte doch bitte das Schreiben (Anhörungsbogen) ab, dann weißt du, an wen du dich wenden musst und legst Einspruch ein.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen