Recht – die neusten Beiträge

Kann man Lehrer anzeigen?

Hey!

Meine Klasse hat seit ein paar Wochen wieder Schule, und wir haben eine neue Sportlehrerin. Mit der verstehen wir uns gar nicht gut, und ich denke, dass sie vielleicht privat viele Probleme hat oder generell verhaltensauffällig ist. Dieses komische Verhalten ging schon in der ersten Stunde los... Sie hat mit sehr krassen Beleidigungen um sich geworfen und zwei meiner Klassenkameraden zum weinen gebracht. Viele schwänzen jetzt oder lassen sich vom Sportunterricht entschuldigen, weil sie Angst vor ihr haben. Am Freitag hatten wir wieder Sport und es ging wirklich zu weit. Einer meiner Klassenkameraden, hat bei der Mannschaftseinteilung mit jemandem gewechselt, weil die Teams total unfair waren. Vorher durften wir das immer und niemand wusste, dass die Lehrerin so ausrasten würde.

Jedenfalls hat sie ihn angeschrien und sagte er sei geistesgestört und wenn sie könnte würde sie ihm eine verpassen. Mein Mitschüler war komplett verstört und ist etwas in Panik ausgebrochen und sie hat angefangen zu lachen... Ich finde nicht nur Schüler sollten den Lehrern mit Respekt begegnen sondern auch andersrum. Ich habe jetzt schon mit meinen Eltern darüber geredet, da sie teilweise auch mich so angeschrien hat, sie meinten ich solle mit den Beteiligten erstmal einen anderen Ansprechpartner finden aber wenn es so weiter geht könne man Anzeige erstatten. Kann man das wirklich? Ich weiß, dass klingt wirklich krank aber so war es und ich weiß nicht wie ich das Schuljahr mit so jemandem überleben soll...

Schule, Freundschaft, Recht, Psychologie, Anzeige, Lehrer, Liebe und Beziehung

Ladendiebstahl 150€ rechtliche Folgen?

Hallo,

Vorweg: Ich bin nicht stolz drauf und brauche wirklich keine Moralpredigt, auch wenn es den Anlass dazu gäbe..

ich habe vor ein paar Tagen eine wirklich dumme Aktion gebracht und 3 Festplatten im Wert von 150€ von Kaufland geklaut.

Direkt nach dem bezahlen, hatte normal eingekauft, kamen 2 Ladendetektive auf mich zu und ich sollte Ihnen ins Büro folgen. Ich bin ohne wiederworte mitgegangen. Er zeigte mir die leeren Verpackungen und bat mich die Festplatten herauszugeben (nicht ganz so nett, aber sinngemäß) ansonsten würde er die Polizei zur Dursuchung rufen. Ich sagte ihm, dass ich Angst bekommen hatte und die Fesplatten zurück in ein Regal legte. Nun sollte ich ihnen zeigen wo sie sind und einer der Detektive begleitete mich, natürlich ohne mich aus den Augen zu lassen.

Ich hatte die Festplatten im Hosenbund und versuchte diese unauffällig in ein Regal zu legen, was aber leider durch die Geräusche beim rausholen und aneinanderstoßen nicht funktionierte.

Zurück im Büro wurde mir gesagt, dass sie Aufnahmen von mir hätten, wie ich an einem anderen Tag bereits 2 Festplatten entwendet hätte. Weder bejahte, noch verneinte ich das. Die Kameras hätten höchstens sehen können, wie ich die Verpackung nahm.

Mir wurde erklärt, dass die Anzeige nicht als "normaler" Ladendiebstahl, sondern Ladendiebstahl mit Betrug gestellt werden würde, da ich versuchte ihn zu "vertuschen". Im Internet habe ich dazu leider nichts gefunden und wüsste dementsprechend auch nicht, wie sich die Strafe ändert/ verschärft. Dazu gab es 3 Monate Hausverbot.

Als ich wieder zuhause war habe ich bemerkt, dass ich die Kabel noch hatte und habe sie sofort zurück gebracht.

Ich bin kürzlich 20 geworden und kein unbeschriebenes Blatt, aber Ersttäter im Ladendiebstahl. Zuvor hatte ich eine Anzeige wegen Betrugs und eine wegen Raub, die jeweils mit Geldstrafen eingestellt wurden (keine Vorstrafe). Noch dazu habe ich gerade eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr (E-Roller) offen. Diese Dinge werden bei Bestimmung der Strafe sicher auch berücksichtigt, oder?

Habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und hätte eigentlich eine Ausbildung angefangen, die ich allerdings durch einen schweren Verkehrsunfall noch nicht antreten konnte. Demenstprechend mache ich dieses Jahr nichts richtiges (habe einen Nebenjob und mache verschiedene Praktika).

Meint ihr es könnte zu einer Freiheitsstrafe oder einem Aufenthalt im Jugendarrest kommen?

Ich werde mich noch mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Bis die Anzeige noch nicht da ist möchte ich dennoch gerne die Meinung dritter einholen.

Danke!

Polizei, Recht, Diebstahl, Ladendiebstahl

Darf der Vermieter das schloss austauschen und noch Miete verlangen?

Hallo

Mein Lebensgefährte und ich sind Ende juli aus unserer alten Wohnung ausgezogen da wir Nachwuchs bekommen haben und eine größere Wohnung her musste. Wir haben mit unserem alten Vermieter abgeklärt dass wir den Vertrag eher beenden können wenn wir einen Nachmieter gefunden haben. Ein neuer Nachmieter zieht am 15.9 ein.

Jetzt unser Problem :

Als wir ausgezogen sind hat unserer alter Vermieter direkt den Zahlenpin der Haustür geändert und ihn auch auf Anfrage nicht an uns rausgegeben. Er sagte falls wir in die Wohnung wollen sollen wir ihm bescheid geben, er macht uns dann auf.

Jedenfalls müssten wir für den Monat August ja noch Miete zahlen aber mein Partner weigert sich dies zu tun da unser alter Vermieter uns sozusagen den zutritt verweigert.. bzw uns nur in seiner Anwesenheit den Zugang zur Wohnung gewährt.

Kann er das einfach so machen und trotzdem Miete verlangen ob wohl wir sozusagen keinen uneingeschränkten zutritt zur Wohnung haben???

Und kann er die Miete von diesem Monat von der Kaution abziehen wenn wir uns weigern diese zu zahlen?

Wir fahren nächste Woche nochmal zur alten Wohnung da wir dort Post abholen müssen. Der alte Vermieter hat bereits den 2. Schlüssel wieder und den Briefkasten Schlüssel. Jetzt verlangt er beim Abholen der Briefe dass wir ihm den anderen Schlüssel der Wohnung übergeben.

Wie würdet ihr da rangehen??

Bin über jede Meinung/Antwort dankbar

Recht, Vermieterrecht

Autohaus überreicht falsches Fahrzeug. Was nun?

Hallo zusammen,

Letzten Mittwoch durfte ich nach 6 Wochen warten endlich mein neues Auto abholen. Das Auto hab ich über eine Internetseite bestellt, die mit einem Leasingpatner zusammenarbeitet. Natürlich war die Freude groß, dass ich meinen ersten Neuwagen holen durfte. Einen Tag vorher hatte ich mein altes Fahrzeug abgemeldet und das neue zugelassen. Ein Freund von mir hat mich dann an dem Mittwoch zu dem 130 km entfernten Autohaus gefahren. Dort angekommen wurde mir dann das Auto überreicht. Auf den ersten Blick war es das Auto was ich bestellt hatte. Nach kurzer Zeit fiel mir aber auf, dass das Auto eher grau und nicht wie bestellt schwarz ist. Durch die Lichtverhältnisse, ist es aber garnicht so aufgefallen. Ich dachte das es wohl ein anderer Schwarzton ist und habe das Auto so entgegengenommen. Nachdem wir dann Zuhause angekommen sind und das Auto in der Sonne stand, wurde uns klar, das dieses Auto definitiv nichts mit schwarz zutun hat. Am nächsten Tag rief ich gleich bei der Internetseite an, bei der ich das Auto gekauft hatte und schilderte das Problem. Dazu kam, dass im Fahrzeugschein ebenfalls die Farbe schwarz eingetragen war. Der Mitarbeiter fragte, ob ich denn schon die Fahrgestellnummer überprüft habe. Natürlich hatte ich das nicht. Also bin ich ans Auto und stellte fest, dass die Fahrgestellnummern unterschiedlich waren. Ich hab das dann auch gleich meinem Berater gemeldet und er hat es an die Leasingfirma weitergeleitet. Mittlerweile haben wir Samstag und außer einer E-Mail, das mein Anliegen geprüft wird, kam bisher nichts. Zudem haben die übers Wochenende geschlossen. Das Auto hat mittlerweile ca. 250 km und ich weiß nicht was ich tun soll. Eigentlich sollte das Auto meiner Meinung nach, keinen Meter mehr bewegt werden, aber ich habe sonst kein Fahrzeug zur Verfügung. Was soll ich nun machen? Dazu kommt, dass ich nicht weiß, ob die Person desen Fahrzeug ich jetzt habe, eventuell mein Auto entgegengenommen hat. Würde ja bedeutet das er mit meinem zugelassenen Fahrzeug unterwegs wäre. Was würdet ihr in so einem Fall machen?

VG

Auto, Recht, Autokauf, Auto und Motorrad

Darf ein Inkassobüro Gebühren verlangen, obwohl es nicht im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist?

 

Hallooo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen :D

Ich hab eine Freundin, die rat sucht und ich dachte ich frag mal hier nach. Meine Freundin hat Ende Mai ein kleinen Unfall mit einem Miles Auto an einem Fremdauto verursacht. Sie ist aus einer Parklücke rückwärts rausgefahren und hat ein parkendes Auto angefahren. Letztendlich musste sie 2.054,67€ [hohe Selbstbeteiligung, da noch „Rookie“] zahlen.

Da sie Azubi ist, war ihr das nicht möglich alles auf einmal zu zahlen. Sie hat bei der Firma (Miles) angerufen und dies geschildert und die meinten sie müsste ERST warten, bis sie die erste und zweite Meinung bekommt und sich DANN mit den INKASSOBÜRO in Verbindung setzen, weil das Unternehmen keine Ratenzahlung anbietet..wow..das wollte sie natürlich nicht und hat erstmal gewartet. Parallel hat sie direkt eine Mail an Miles geschickt und die Abteilung direkt angefragt, aber keine Rückmeldung erhalten. Dann hat sie ne Email geschrieben und geschildert, dass sie die Zahlung in drei Raten begleichen wird. Als sie dann die letzte Mahnung bekam, hat sie dann ein Teilbetrag überwiesen. Und 3 Wochen später dann den Restbetrag (war nicht leicht es aufzutreiben) und die Bestätigung der Firma erhalten, dass sie die Hauptforderung beglichen hat. Zwischen der ersten Teilzahlung und das Zahlen des Restbetrages hatte sich das Inkasso (Pair Finance) schon gemeldet und Emails verteilt. Die wollten insgesamt 147€ für eine Email..1,0 Geschäftsgebühr..Deren Emails hat sie aber ignoriert, sodass es jetzt bei 190€ sind. Und in der letzten Email, haben sie mit der Schufa gedroht..

Und hier komme ich zur eigentlichen Frage: Sind die Gebühren rechtswidrig? Zweite Frage steht im Titel :D . Und hat meine Freundin da was „verbockt“.

Ich hoffe ihr könnt meiner Freundin weiterhelfen. Sie ist wirklich am verzweifeln. Ich hoffe auf „erfahrene“ Antworten.

Danke im vorraus ^^

Recht, Inkassounternehmen, Inkassogebühren

Muss ich dulden, dass schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub über meinen Stellplatz fahren und sich dadurch der Boden teils ansenkt?

Ich habe ein Haus mit seitlichem doppelten Stellplatz am Anfang bzw. der Einfahrt zu einer verkehrsberuhigten Strasse.

Direkt vor meinem Haus mündet die verkehrsberuhigte Seitenstraße neben dem Stellplatz in die Hauptstraße (30er Zone), die aktuell wegen Bauarbeiten einspurig ist.

Dadurch kann in und aus der verkehrsberuhigten Strasse nicht mehr so großzügig, sondern nur noch mit enger Kurve abgebogen werden.

Seit 1 Woche befindet sich nun hinten in der verkehrsberuhigten Straße eine große Baustelle, wo ein Einfamilienhaus mit Keller errichtet wird.

Zu diesem Zweck sind dort mehrere schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub zugange und große Kipper fahren die verkehrsberuhigten Straße ein und aus.

Da die Hauptstraße und die Ausfahrt dahin durch die Straßenauarbeiten verengt ist, fahren nun die schweren LKW fröhlich mit ihrem Erdaushub über meinen Stellplatz, der aus handgroßen Pflastersteinen besteht.

Beim Reinfahren kommen sie von links und fahren über die der Straße zugewandten Ecke des Stellplatzes und beim Rausfahren machen sie einen Schlenker, um die Kurve zu nehmen und fahren einen Bogen über den Stellplatz.

Ich habe das live nicht gesehen, sonst hätte ich schon was gesagt, man sieht aber deutlich die Profilspuren und Sand/Lehm, die von der Hausbaustelle über die verkehrsberuhigte Strasse und dann über meinen Stellplatz gehen.

Mein Stellplatz hat sich dort, wo permanent drüber gefahren wird, erheblich abgesenkt und ist jeden Tag verschmutzt.

Muss ich mir das gefallen lassen oder falls nicht, wo kann ich mich beschweren?

Es geht nämlich nach dem Aushub dort weiter mit dem Hausbau und es ist damit zu rechnen, dass die Steine, Wände und andere Materialien auch wieder übet mein Grundsatz transportiert werden.

Ich hatte mir schon überlegt, Blumenkübel dort an den Rand zu stellen, aber die müsste ich selbst beim Ein- und Ausparken jedes Mal hin und her schleppen.

Im Grunde ist es doch mein Grundstück und keine Straße, schon gar nicht für Schwertransport, oder?

Hausbau, Recht, Bauarbeiten, bauherr, Baustelle, Eigentum, Grundbesitz, Grundstück, Sachbeschädigung, Stellplatz, Straße, Straßenverkehr, Vorgarten, Wegerecht, Beschädigungen, Privatgrundstück, Schwertransport, Auto und Motorrad

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