Hausmeister war ohne meiner Erlaubnis in Abwesenheit von mir in meiner Wohnung. Was kann / soll ich tun?
Ich war ein paar Tage nicht zuhause. Als ich dann wieder zurückkam lag ein Zettel in meiner Wohnung, hinter der Tür. Darauf stand das ich mich unbedingt beim Hausmeister melden soll, weil es in einer Wohnung, die eine Etage unter mir liegt, aber nicht angrenzend zu meiner, einen angeblichen Wasserschaden gab. Auf den Zettel stand übrigens kein Datum, somit weiss ich auch nicht wann und mit wem er drinnen war. Zudem hat er noch eine Beschädigung am Türrahmen repariert, deshalb weiss ich das die Türe zu 100% geöffnet wurde. Ich war extra ein paar Tage weg, weil ich mich die letzter Zeit sehr unwohl dort fühlte, und dann komme ich nach längere Zeit zurück und es war einfach jemand Fremdes in meiner Wohnung und ist in meine Privatsphäre eingedrungen. Das fühlt sich richtig beschissen an. Darf er das überhaupt ohne meine Erlaubnis? Was soll ich jetzt machen? Wie sollte ich am besten Vorgehen? Ich danke euch schon mal im Voraus.
12 Antworten
Die haben sich mit dem Mietvertrag so abgesichert, dass sie unter Umständen die Wohnung aufmachen dürfen.
Wenn z. B. die Gefahr läuft, dass das gemietete Objekt durch einen Wasserschaden Schäden bekommen könnte, dann dürfen sie die Tür öffnen.
Natürlich dürfen sie nicht ohne Grund in die Wohnung. Du kannst das Schloss wechseln. Im Notfall brechen sie dann eben die Tür auf und machen ein neues Schloss rein.
Ich würde vorsorglich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch aufgeben, dem Vermieter eine Abmahnung zukommen lassen und mit einer Unterlassungsklage drohen, Die herausgabe des Schlüssels fordern, eine neues Schloss einbauen (lassen) und das Ganze mit einem Hinweis auf den Artikel 13 des Grundgesetzes verzieren.
Gleichzeitig solltest du dich bei den Mietern unter deiner Wohnung erkundigen, ob wirklich ein Wasserschaden vorliegt und den Mieter deiner Nachbarwohnung befragen, ob er den Schaden verursacht hat. Ein Einbruch oder Sachbeschädigung liegt wohl nicht vor. Diebstahl wärenicht auszuschließen. Fehlen dir nicht 500€?
Wenn Du die Notwendigkeit des Eindringens in Deine Wohnung bezweifelst, kannst Du eine Anzeige wegen Einbruch erstatten.
Dann ermittelt die Polizei über den Vorgang.
Du kannst auch Deine Nachbarn befragen, ob es den Wasserschaden im Haus wirklich gab.
Die Feuerwehr darf zur Abwendung eines größeren Schadens ja auch ungefragt in jede Wohnung. Er ist sogar verpflichtet, einen größeren Schaden zu vermeiden.
Ohne den Grund wäre es eine Straftat. Er hat denke ich richtig gehandelt.
Wenn es einen wasserschaden gab, und sie um deine Wohnung auch Sorge hatten denke ich schon das er das darf.
die Wohnung ist halt nicht dein Eigentum von daher bestimmen das halt immer noch die Vermieter und wenn Gefahr in Verzug ist und du nicht da bist müssen sie ja ohne dein Wissen rein
Hier geht es nicht um Eigentum sodern um die Unverletzbarkeit der Wohnung. Sonst stimme ich zu.