Er muss bei einer Klage beweisen, dass er nichts damit bezahlt hat und der Gutschein wie angegeben nicht funktioniert.
Der Verwalter des Gutscheins hat sicherlich Daten. Sollte sich herausstellen, dass er den eingelöst hat, würde ich sofort Strafanzeige wegen Betrugs nach §326 StGB stellen. Der Versuch ist strafbar.