Muss ich aus einer Beziehung Gegenstände zurückgeben?

3 Antworten

Sie könnte einen Schenkungsvertrag mit dir geschlossen haben. Allerdings wäre in solchen Fällen wohl eher der Rechtsbindungswille zu verneinen, weshalb es sich um eine bloße Gefälligkeit, bzw. um eine Gefälligkeit mit rechtsgeschäftsähnlichem Charakter handeln würde.

Wenn Sie aber Eigentümerin der Sache ist und du kein Recht mehr zum Besitz hast, also eine sog. Vindikationslage besteht, kann sie Herausgabe verlangen. Außerdem könnte man an Besitzschutzansprüche denken.

Auch ist, gibst Du die Sache schließlich nicht heraus, an Schadensersatzansprüche zu denken, bzw. an Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die müssten aber natürlich von der Ex Freundin erstmal geltend gemacht werden.

Strafrechtlich gesehen könnte man an eine Unterschlagung denken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
ihre Auflaufform

Allein die Formulierung verleitet mich zu der Annahme, dass es wirklich ihre ist. Sprich: Sie hat sie Dir nicht geschenkt. Damit hat sie ganz klar einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB.  

...reichlich schräge wenig witzige Frage.

Ihr seid getrennt.Also sei fair und gib ihr zurück, was ihr gehört oder was sie möchte oder verhandel es mit ihr nach.


HeyHarry 
Fragesteller
 29.08.2021, 02:12

Schon klar, nur interessiert mich der Sachverhalt 😂

0