Wie lange darf man im Mietvertrag die Kündigungsfrist bei Mietverträgen machen?

6 Antworten

Für Mieter nicht länger als 3 Monate.

Für Vermieter nicht kürzer als 3, 6 bzw. 9 Monate.

Es kann aber ein Zeitraum vereinbart werden in dem nicht ordentlich gekündigt werden darf.

Das ist bis 4 Jahre zulässig.

Sackbatscher912 
Fragesteller
 28.08.2021, 11:40

Was bedeutet das dann dass nicht ordentlich gekündigt werden darf? Wenn ich jetzt ein Mietvertrag über 1Jahr unterschrieben habe, komme ich dann nicht früher raus?

0

Das ist gesetzlich geregelt. Die Kuendigungsfrist fuer den Mieter betraegt immer (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Fuer den Vermieter betraegt sie in den ersten 5 Jahren ebenfalls (knapp) 3 Monate zum Monatsende, danach 6 Monate zum Monatsende und ab dem 9. Jahr 9 Monate zum Monatsende.

Fuer den Mieter koennen nur kuerzere Fristen wirksam vereinbart werden, fuer den Vermieter nur laengere.

Ausnahmen gelten fuer Wohnraum, der nur zum voruebergehenden Gebrauch vermietet wurde (z.B. Ferienwohnung) sowie fuer moebliert vermieteten Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume.

Es ist allerdings zulaessig, zu Beginn eines Mietverhaeltnisses einen voruebergehenden beidseitigen Kuendigungzverzicht zu vereinbaren. "Formularmaessig" geht das bis zu 4 Jahren ab Vertragsschluss (nicht erst ab Mietbeginn!), per Individualvereinbarung auch laenger.

Sackbatscher912 
Fragesteller
 28.08.2021, 11:37

Was bedeutet das jetzt für mich wenn ich ein Mietvertrag für 1 Jahr unterschrieben habe. Das Zimmer ist möbliert. Es ist eine WG, der Vermieter wohnt selbst aber nicht drin. Ich möchte nach 6 Monaten ausziehen weil Wohnungsknappheit herrscht und ich eine relative teuere Miete habe weil das Studium bald beginnt und die günstigen Zimmer alle vergeben sind.

0
DerCaveman  28.08.2021, 11:43
@Sackbatscher912

Was genau wurde denn vereinbart? Vermutlich duerfte das ein beidseitiger Kuendigungsverzicht fuer 1 Jahr sein. Dann kannst du vorher auch nicht kuendigen.

Schreib doch mal den genauen Wortlaut der entsprechenden Klausel, wann du den Mietvertrag unterschrieben hast und wann das Mietverhaeltnis begonnen hat. Dann sehen wir weiter.

0

Aus den Kommentaren ergibt sich, dass du die Frage falsch formuliert hast. Es geht bei dir nicht um die Kündigungsfrist, sondern um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für eine bestimmte Dauer. Das ist etwas anderes.

Dieser Kündigungsverzicht ist für das eine Jahr, wie es der Vermieter wünscht, zulässig. Wenn du jetzt schon weißt, dass du so lange nicht in der wohnung bleiben willst, solltest du den Vertrag nicht unterschreiben, denn vorher kommst du dann nicht aus dem Vertrag. Oder alternativ verhandle mit em Vermieter, diese Zeit auf ein halbes Jahr zu verkürzen.

... 2Jahre ...

Spielst Du womöglich auf eine sogenannte Mindestmietdauer an? Die wäre nämlich - korrekt formuliert - bis zu 4 Jahre zulässig.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen
Sackbatscher912 
Fragesteller
 28.08.2021, 11:38

D.h. ich könnte als Mieter nicht früher ausziehen wenn ich ein Mietvertrag mit 1 Jahr unterschrieben habe?

0
diewoelfin0815  28.08.2021, 12:16
@Sackbatscher912

Ja, das wäre absolut zulässig, wenn eine Mindestmietdauer im Vertrag drin steht und Du dadurch nicht benachteiligt wirst.

Im absoluten Einzelfall ist jedoch manchmal trotzdem eine Kündigung möglich.

Du kannst ja mal hier posten, wie es genau in Deinem Mietvertrag drin steht. Vielleicht kann ich Dir helfen.

Ansonsten guck Dir mal diese Seite an; da stehen schon einige wertvolle Infos drin:

https://www.advocado.de/ratgeber/mietrecht/mietvertrag/mindestmietdauer-rechtsberatung-zum-mietrecht-durch-anwaelte.html

0

habt ihr abweichend von der gesetzlichen Regelung eine längere Kündigungsfrist vereinbart, so gilt dies nur für den Vermieter, die Kündigungsfrist durch den Mieter darf nicht vom Gesetz abweichen;

habt ihr eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, so gilt dies nur für den Mieter, der Vermieter muss sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten,

Sackbatscher912 
Fragesteller
 28.08.2021, 11:29

Also der Vermieter möchte mit mir einen Mietvertrag über 1 Jahr machen. Die günstigen Wohnungen sind jetzt alle weg weil das Studium bald beginnt. Deshalb wollte ich nach 6Monaten ausziehen und mir ein günstigeres Zimmer nehmen. Kann ich das noch machen, bzw. Wann muss ich kündigen? Wie ist für mich als Vermieter jetzt die Frist? Kann ich erst nach 1Jahr ausziehen?

0