BGB gesetz – die neusten Beiträge

Verwandte Themen

Mangelbeseitigung (Gewährleistung) umwälzen auf Dritte?

Ich habe ein Auto von einem Händler gekauft. Dieses Auto hat nach wenigen Monaten einen Getriebeschaden bekommen, weshalb ich mein Anspruch beim Händler im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht habe. Nach langem hin und her hat er den Schaden auf seine Kosten beheben lassen. Dafür hat er das Auto seine Partnerwerkstatt gegeben, welche die Demontage sowie spätere Montage übernommen hat und diese Partnerwerkstatt hat auf Wunsch des Händlers eine im Ausland sitzende Instandsetzungsfirma das Getriebe zur Reperatur gegeben. Diese Instandsetzungfirma hat 1 Jahr Garantie auf die Reparatur gegeben. Wenige Tage nach Abholung des Autos wurde festgestellt, dass das Getriebe undicht ist und bestimmte Dichtungen nicht fachgerecht gewechselt wurden.

Der Händler hat mit meiner kommunikativen Unterstützung eine Reparatur bei seiner Partnerwerkstatt organisiert. Diese Reparatur ist nach vielen Stunden fehlgeschlagen, da die Dichtungen welche die Instandsetzungsfirma der Partnerwerkstatt geliefert haben, nicht passen. Die Instandsetzungsfirma behauptet danach das Gegenteil und wirft Fragen über der Kompetenz der Meisterwerkstatt vor. Nun ist Stillstand und der Händler sagt, dass die Garantie von der Instandsetzungsfirma im Ausland gilt und diese verantwortlich für die ordnungsgemäßge Reparatur. Also schiebt er die Verantwortung auf Dritte.

Nach meine Kenntniss ist er weiterhin verantwortlich für die Mangelfreie übergabe des Auto und die Reparatur auf seine Organisation ist fehlgeschlagen. Er darf nicht die Verantwortung auf Dritte wälzen. Das habe ich ihn so erklärt, er ist anderer Meinung und holt einen Anwalt zur Rat.

Eure Meinung?

Gebrauchtwagen, KFZ, Recht, Werkstatt, Autokauf, Autohändler, Garantie, Gebrauchtwagenkauf, Getriebe, Gewährleistungsanspruch, BGB gesetz

Katze ohne Vertrag verkauft, ist krank geworden, jetzt will der Käufer zu Anwalt?

Ich hab einer Frau in September 2023 ein Kitten verkauft. Der Kauf war privat und ohne Vertrag. Das Kitten ist BKH Mix und eigentlich stand der für 150€ drin aber sie hat auf 75€ runtergehandelt wo wir darauf nicht wirklich einverstanden waren aber ihn trotzdem für 75€ verkauft haben. 2-3 Wochen später ist die Frau wieder zu uns gekommen, hat uns Bilder gezeigt vom Kot der Katze mit Blut dran. Ihr Tierarzt meinte es ist ein Parasitenbefall (Giardien). Sie hat uns an dem Tag auch gefragt, ob wir ein teil der Tierarztrechnung übernehmen können, wir haben ihr keine Antwort gegeben und sie ist dann auch gegangen. Paar Wochen später hat sie mir immer auf WhatsApp geschrieben ob sie vorbeikommen kann dann hab ich ihr einen langen Text geschrieben, wo ich meinte dass es der Katze bei uns noch gut ging, normal gegessen, getrunken hat & kein Blut im Kot war, dass es unseren anderen Katzen auch gut gehen und ich die Tierarztrechnung nicht übernehmen werde, da es nicht mehr meine Katze ist. Das ist nicht unser erster Wurf gewesen und wir hatten auch noch nie Probleme gehabt. Ein paar Tage bevor sie die Katze bei uns gekauft hat, hat IHR SOHN mit seiner Freundin bei uns auch eine Katze gekauft und es ging der Katze gut!!! Jetzt ist sie persönlich vorbeigekommen und hat mir einen Brief gegeben wo drauf steht, dass wenn ich mich an den Kosten nicht beteilige, sie einen Anwalt anschaltet und/oder das beim Veterinäramt meldet. Die Tierarzt Rechnung waren mit dabei und sind insgesamt in Höhe von 520€.

Anwalt, Tierarzt, Tierhaltung, Gewährleistung, Haftung, Tierarztkosten, Tiergesundheit, Gewerblich, Katzenjunges, Veterinäramt, BGB gesetz, BKH Kitten

Betrug in der Klausur vorgeworfen?

ich bin m/17 und bin grade in der 12. Klasse. Zusammen mit einer Klassenkameradin wird mir Betrug in einer Deutschklausur vorgeworfen. Wir sollen angeblich Ganze Passagen aus dem Internet rausgesucht und dann hingeschrieben haben. Defacto war dies aber unmöglich da wir zum einen Handys abgeben mussten und die Lehrer gefühlt minütlich durch die Gänge gelaufen sind.

Ich für meinen Teil habe mich 2 Wochen auf die Klausur vorbereitet. Thema war eine Szene aus Woyzeck zu analysieren und Interpretieren. Dafür hab ich mir Szenenanalysen auf einer Seite gefühlt so oft durchgelesen. Zufällig kam dann eine Szene dran die ich sehr oft durchgelesen habe und konnte dann natürlich gewisse Passagen die mir noch im Kopf waren während der Klausur wiedergeben. Ich beteuere genauso wie meine Klassenkameradin (mit der ich nicht zsm gelernt habe, geschweige denn nur ansatzweise das gleiche geschrieben habe), die Unschuld.

Ich weiß das wir unschuldig sind, unsere Lehrerin will uns aber nicht glauben und gegen ihre Entscheidung können wir von Rechtswegen nichts machen (oder?). Sie überlegt noch, aber so wie ich sie kenne fliegen mir da 0NP entgegen.

Frage ist jetzt ob das defacto unter Betrug/ Täuschungsversuch/ Vollendete Täuschung fällt und zumindest in der Schule belangt werden kann. Auswendig lernen wird immer gefordert, warum sollte es jetzt genua fehl am Platz sein.

PS: Das mit dem Auswenig lernen klingt sicherlich sehr unglaubwürdig. Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern, weil gelernt und zur Klausur ausgekotzt. War auch wirklich viel mit Glück das genau die Szene drankam und ich sie mir vorher nochmal angeguckt hatte.

Gut im Nachhinein klingt das wirklich nach sehr vielen unglaubwürdigen Zufällen.

Bitte irgendwelche Tipps das ich hier nicht durchdrehe?!

Deutsch, Noten, Schüler, Gymnasium, Klausur, Rechtslage, BGB gesetz

Meistgelesene Beiträge zum Thema BGB gesetz