Was ist wenn eine psychisch erkrankte Person den noch nicht wirksamen Schuldvertrag nicht erfüllt?
hey! Ich stelle mir die Frage, ob eine Person die nach §105a BGB ein Geschäft des alltäglichen Lebens bewirkt und dann den noch nicht wirksamen Vertrag nicht erfüllt, ob dann der Vertragspartner Ansprüche gegen die person geltend machen kann? Also wenn bspw. die Person ein Brötchen kauft, dieses isst und nicht den Kaufpreis zahlt. Hier würde man doch normalerweise sagen, dass der Vertragspartner weiterhin einen Anspruch nach §433 II hat. Aber was macht man dann?
Vielen dank im voraus!!! :)