Autohaus überreicht falsches Fahrzeug. Was nun?
Hallo zusammen,
Letzten Mittwoch durfte ich nach 6 Wochen warten endlich mein neues Auto abholen. Das Auto hab ich über eine Internetseite bestellt, die mit einem Leasingpatner zusammenarbeitet. Natürlich war die Freude groß, dass ich meinen ersten Neuwagen holen durfte. Einen Tag vorher hatte ich mein altes Fahrzeug abgemeldet und das neue zugelassen. Ein Freund von mir hat mich dann an dem Mittwoch zu dem 130 km entfernten Autohaus gefahren. Dort angekommen wurde mir dann das Auto überreicht. Auf den ersten Blick war es das Auto was ich bestellt hatte. Nach kurzer Zeit fiel mir aber auf, dass das Auto eher grau und nicht wie bestellt schwarz ist. Durch die Lichtverhältnisse, ist es aber garnicht so aufgefallen. Ich dachte das es wohl ein anderer Schwarzton ist und habe das Auto so entgegengenommen. Nachdem wir dann Zuhause angekommen sind und das Auto in der Sonne stand, wurde uns klar, das dieses Auto definitiv nichts mit schwarz zutun hat. Am nächsten Tag rief ich gleich bei der Internetseite an, bei der ich das Auto gekauft hatte und schilderte das Problem. Dazu kam, dass im Fahrzeugschein ebenfalls die Farbe schwarz eingetragen war. Der Mitarbeiter fragte, ob ich denn schon die Fahrgestellnummer überprüft habe. Natürlich hatte ich das nicht. Also bin ich ans Auto und stellte fest, dass die Fahrgestellnummern unterschiedlich waren. Ich hab das dann auch gleich meinem Berater gemeldet und er hat es an die Leasingfirma weitergeleitet. Mittlerweile haben wir Samstag und außer einer E-Mail, das mein Anliegen geprüft wird, kam bisher nichts. Zudem haben die übers Wochenende geschlossen. Das Auto hat mittlerweile ca. 250 km und ich weiß nicht was ich tun soll. Eigentlich sollte das Auto meiner Meinung nach, keinen Meter mehr bewegt werden, aber ich habe sonst kein Fahrzeug zur Verfügung. Was soll ich nun machen? Dazu kommt, dass ich nicht weiß, ob die Person desen Fahrzeug ich jetzt habe, eventuell mein Auto entgegengenommen hat. Würde ja bedeutet das er mit meinem zugelassenen Fahrzeug unterwegs wäre. Was würdet ihr in so einem Fall machen?
VG
8 Antworten
Wenn die Fahrgestellnummer am Auto nicht mit der Nummer in den Papieren übereinstimmt, hast du eindeutig ein falsches Fahrzeug bekommen.
"Auto meiner Meinung nach, keinen Meter mehr bewegt werden" Ja, genau so ist es. U.U. ist dieses Fahrzeug nämlich jetzt gar nicht zugelassen, auch nicht auf einen anderen Halter.
Gleich am Montag klären mit dem Händler. Du hättest es aber auch vermeiden können, indem du bei Übergabe die Nummern mal verglichen hättest. Das sollte man nämlich immer machen. Fehler können immer mal passieren.
Finger weg von dem Ding, denn es ist ja gar nicht zugelassen und versichert auch nicht.
Wird ne teure Tasse, Kennzeichenmißbrauch, ohne Versicherung, und was es da so alles gibt.
Reklamation. Schliesslich hast du nicht das bekommen, was du bestellt hast und du zahlst auch noch dafür. Deshalb hast du das Recht, genau das Produkt zu bekommen, was du angefordert hast.
tja, meines erachtens ziemlich eindeutig.
da du für dieses fahrzeug keine papiere hast und nicht weißt, wem es gehört, ob es zugelassen und ob es versichert ist, darfst du nicht mehr damit fahren. das bist du schon, aber nicht bewußt, das hätte mildernde umstände ergeben, aber wenns hart auf hart gekommen wäre, hätte man dir mitschuld gegeben, weil du die kfz nr nicht überprüft hast (macht niemand, ich weiß, wäre aber pflicht gewesen, bei einem kauf bzw einer übergabe)
da der fehler vom autohaus gemacht wurde, und du jetzt nicht mobil bist, obwohl du bezahlt hast (oder raten zahlst), müssen dir dir so schnell wie möglich das richtige auto vorbeibringen (!), und bis es da ist, darfst du dir einen leihwagen holen, den die bezahlen. du bezahlst denen ja geld dafür, ein auto benutzen zu können, (darauf könntest du zb auch beruflich angewiesen sein, etc.) und hast somit einen schaden, den die verursacht haben.
das solltest du dem autohaus klarmachen. die sind profis, du bist laie, im allgemeinen ist man da auch vor gericht erst mal auf deiner seite.
hast du eine rechtsschutzversicherung für verkehrsrecht (ob die noch dafür taugt, soll dir mal einer sagen, der sich mit versicherungen besser auskennt als ich), solltest du vorsorglich auch gleich den anwalt informieren. hast du die nicht, hiilft ggf auch eine verbraucherzentrale.
du solltest aber darauf achten, den schaden, den die verursacht haben, nicht noch grösser zu machen (rolls royce leihen und auf der nordschleife kaputtfahren - bezahlen die nicht). faustregel ist: eine wagenklasse kleiner als das auto was dir jetzt fehlt. den grauen rührst du nicht mehr an.
Eigentlich sollte das Auto meiner Meinung nach, keinen Meter mehr bewegt werden, aber ich habe sonst kein Fahrzeug zur Verfügung
Du machst dich strafbar, wenn du das Fahrzeug bewegst oder es nur im öffentlichen Verkehrsraum abstellst.
Du hast dein Fahrzeug zugelassen und versichert, fährst nun aber mit einem völlig anderen Fahrzeug, welches nicht versichert und nicht zugelassen ist.
Hier liegt ein Verstoß gegen §6 PflVG vor, worauf Geldstrafe oder ein Jahr Haft steht.
Da dir im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann, dass du von der Verwechslung wusstest, liegt zudem eine Täuschungsbsicht vor, wenn du das fremde Fahrzeug weiterhin mit den für dein Fahrzeug ausgegebenen Kennzeichen fährst oder abstellst.
Das Verwenden von Kennzeichen, die nicht für dein Fahrzeug ausgegeben sind, fällt unter Kennzeichenmissbrauch, §22 StVG, nochmal ein Jahr Haft oder Geldstrafe.
Da Fahrzeug und Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde bilden, liegt auch noch eine Urkundenfälschung vor.