Vogel gekauft angeblicher Besitzer will sein Tier zurück verlangen?

11 Antworten

Wenn sie es beweisen kann mit Fotos etc., Unterlagen etc. könnte sie den Vogel zurückverlangen.

Wenn das wirklich so gegangen ist in der Pension, könnte man den Typen anzeigen!

nanfxD  27.08.2021, 22:25

Nö könnte sie nicht.

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VirageXO  27.08.2021, 22:39
Wenn sie es beweisen kann mit Fotos etc., Unterlagen etc. könnte sie den Vogel zurückverlangen.

Nein.

Wenn das wirklich so gegangen ist in der Pension, könnte man den Typen anzeigen!

Anzeigen schon, aber das braucht die Fragestellerin ja nicht weiter interessieren.

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Hast du Geld für den Vogel bezahlt? Dann brauchst du auf keine weiteren Kontaktversuche zu reagieren.

Erst wenn's gelbe Umschläge gibt.

Therme 
Fragesteller
 27.08.2021, 22:46

Ja habe ich

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VirageXO  27.08.2021, 22:47
@Therme
Ja habe ich

Gut. Dann hast du "kondiktionsfestes Eigentum" erworben und hast einen Vogel.

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Wichtiger als das rechtliche finde ich das solche Betrüger mittels Polizei ins Gefängnis zu bringen. Dabei kannst du helfen, indem du Angaben zum Verkäufer machst.

Wenn es ihr Vogel ist, würde ich ihn zurückgeben, sofern der Vogel sie wählt. Vermutlich haben die beiden eine engere Bindung als du.

Das finanzielle müsst ihr schauen und besprechen. Ev zahlen Diebe und die Person mit der Pension.

Ich bin der Meinung, dass sie die Kosten übernimmt und dann von den Dieben zurückfordert.

Behaupten kann sie viel… kann sie es denn auch beweisen, dass das zu 100% ihr Vogel war?

Therme 
Fragesteller
 27.08.2021, 22:26

Beweisen nicht direkt aber er spricht das nach was sie mir geschrieben hat

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VirageXO  27.08.2021, 22:37
kann sie es denn auch beweisen, dass das zu 100% ihr Vogel war?

Irrelevant.

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Nein kann sie nicht, hast den Vogel gutgläubig erworben.

Stefan1248  27.08.2021, 22:30

Gutgläubiger Erwerb dürfte hier m.E. nicht vorliegen, da der ursprünglichen Besitzerin der Vogel abhanden gekommen ist.

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nanfxD  27.08.2021, 22:33
@Stefan1248

Ist kein abhandengekommen, siehe oben. War ja freiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes.

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Stefan1248  27.08.2021, 22:37
@nanfxD

Ich würde die Pension als Besitzdiener betrachten. Der ursprüngliche Besitzer hätte also noch unmittelbarer Besitzer auch wenn die Pension die tatsächliche Herrschaft ausübt.

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VirageXO  27.08.2021, 22:42
@Stefan1248
Ich würde die Pension als Besitzdiener betrachten. 

Nein. Besitzmittler.

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nanfxD  27.08.2021, 22:47
@Stefan1248

Kann man sicher vertreten, wird ja auch vertreten. Rechtsprechung ist aber wohl Besitzmittlung

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Photon123  27.08.2021, 22:32

Alles Unfug. Der Verkäufer hatte nie das Eigentum und konnte dieses durch einen Verkauf auch nie übertragen.

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nanfxD  27.08.2021, 22:32
@Photon123

Natürlich geht dasgutgläubiger Erwerb. Siehe 932 BGB.

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