Frage zu einem Unternehmen welches Freelancer beauftragt?

2 Antworten

Das, was du beschreibst, nennt sich "Outsourcing". An und für sich legal und wird u.a. in der Medien/Kreativbranche zuhauf gemacht. Sei es, weil das Know-how für bestimmte Aufgaben fehlt oder die eigenen Ressourcen nicht dafür ausreichen. Ich arbeite selber seit über einem Jahrzehnt als Outsourcing-Partner mit verschiedenen Agenturen zusammen. Mein Fokus und Tagesgeschäft besteht zwar primär aus B2B, trotzdem auch auf Anfragen von Agenturen eingehe.

Umgekehrt im Grunde dasselbe Spiel. Ich kaufe bei Bedarf Dienstleistungen ein und gebe so Teilaufgaben an Dritte weiter. Dies wird offen kommuniziert und steht auch in ähnlicher Form als eigener Passus in meinen AGB. Nichtsdestotrotz würde ich dir von deinem Vorhaben abraten, da es dir früher oder später auf die Füße fallen wird. Du solltest grundsätzlich nur Dienstleistungen oder Waren anbieten, von denen du selber etwas verstehst. Ohne jegliches Know-how sind Probleme vorprogrammiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – UI/UX Designer, Full-Stack Developer
MarvinBaumann 
Fragesteller
 28.08.2021, 23:25

Dankeschön für deine Antwort. Was könnte es da für Probleme geben mit logo design

?

0
medmonk  28.08.2021, 23:31
@MarvinBaumann

Sehr unterschiedliche, sowohl technischer als auch rechtlicher Natur. Gerade bei Logos bedarf es eine gute Recherche, damit man am Ende nicht ungewollt eine Dublette an den Mann bringt. Genau das passiert selbst namhaften Agenturen wie JvM aus Hamburg. Das willst du wohl kaum an der Backe haben.

Selbst wenn man nicht so weit geht, wie willst du ohne eigenes Know-how Änderungswünsche von Kunden abwickeln? Was ist, wenn es später beim Druck in Print-Medien zu unerwarteten Problemen kommt? Wie willst du dich vor Schadensersatzansprüchen und ähnlichem rechtlich absichern?

1

In der Bauindustrie gibt es Nachunternehmer (Das wäre der Unternehmensgründer in deinem Beispiel) die auch Subunternehmer (die Freelancer) beschäftigen um dann für die Auftraggeber zu arbeiten.

Das ist möglich, aber der Auftraggeber muss vorher sagen, dass er es nicht möchte (falls er das nicht möchte)

Also im Gesamten wäre das legal.