Sollte es eine Obligation zur parteilichen Trennung von Kanzleramt, Bundespräsident und Innenminister geben?
In der deutschen Geschichte war es schon oft so, dass Innenminister, Bundeskanzler und Bundespräsident zur gleichen Partei gehört haben. Sollte man das rechtlich vermeiden?
Momentan regiert Bundespräsident Steinmeier (SPD), Kanzler Scholz (SPD) und Innenministerin Faeser (SPD). Hierdurch rutscht die gesamte Exekutive in die Hände einer Partei. Die Entscheidungsketten sind dadurch im exekutiven Strang sehr kurzgeschlossen.
Dies wurde beispielsweise der weimarer Republik zum Verhängnis. Nachdem Hitler (NSDAP) Kanzler der Republik wurde, durfte er zunächst nur zwei Ministerposten besetzen. Er bestand auf den Posten des Innenministers mit Heinrich Frick (NSDAP) und erpresste den Reichspräsidenten Hindenburg, der ihm Freigaben erteilte. Dadurch rutschte die gesamte Exekutive in die Hände der Nationalsozialisten. Die anderen Minister versuchten die NSDAP politisch einzurahmen, was aber nicht mehr gelang, weil die Entscheidungsketten in der Exekutive so kurzgeschlossen wurden. Die NSDAP konnte einfach politische Gegner verschwinden lassen.
Historisch betrachtet hat es sich also als gefährlich für die Demokratie herausgestellt wenn Innenminister, Kanzler und Präsident zur gleichen Partei in Deutschland gehören. Im Prinzip kann dieser Machtmißbrauch von jeder Partei genutzt werden. Warum wird das dann immer noch zugelassen?