Ist das eine Straftat?
Hi, ich hätte eine Frage. Ich habe auf Reddit eine Frage gestellt, ob man Adolf Hitler als Profilbild verwenden bzw. im Zimmer aufhängen darf. Das war eine rein sachliche Frage im Rahmen der Informations- und Meinungsfreiheit. Ich habe dann auch ein Bild von ihm gepostet – Googelt man "Adolf Hitler gutefrage", erscheinen schließlich unzählige Bilder, die Nutzer hochgeladen haben. Daraufhin wurde mir gesagt, dass das eine Straftat sei. Stimmt das, wenn man nur eine rechtliche Frage stellt?
???
24 Stimmen
6 Antworten
Nein, solange du dies begründen kannst, ist das keine Straftat
Aber trotzdem bei diesen heiklen Themen aufpassen, es nicht übertreiben. Richter sind zwar geduldig aber wenn sie es drauf anlegen können sie dir aus allem einen Strick drehen.
Das Frage ich mich auch. Aber es soll heute noch Leute geben die ihn und viele weitere die heute noch an der Macht sind gut heißen.
Es ist eine Straftat und läuft auch unter dem Motto, wehret den Anfängen.
Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist nach dem deutschen Strafrecht ein Vergehen, das in § 86a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Bei diesem Staatsschutzdelikt handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
Kein Problem. Siehst du, ich kann das auch straflos machen.

Nein, es sollte nicht gegen das Gesetz sein. Die Person kann eine Frage zum Bild stellen oder mit dem Bild etwas verdeutlichen. Bilder von ihm darf man aber nicht aufhängen oder so. Als Profilbild auch nicht. Nur als Frage und als ernstgemeinte Frage.
Da liegst du falsch in deinem Haus darfst du seine Bilder aufhängen
Was für eine Begründung soll man haben wenn man so ein Bild in seinem Haus hängen hat?
"Bilder von Adolf Hitler sind dann strafbar, wenn er ikonenhaft dargestellt wird, wenn auf dem Bild weitere verfassungswidrige Symbole zu sehen sind", Deutscher Verfassungsschutz. Du solltest dabei auf andere Sachen achten oder eben eine Begründung haben.
Ok dann ist es so ich kenn mich mit dem thema nicht so gut aus!
bzw. im Zimmer aufhängen darf.
Das ist erlaubt, solange es im privaten Rahmen bleibt und nicht an die Öffentlichkeit gelangt.
Das Bild Hitlers darf auch straffrei verwendet werden, solange "die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
(§86 StGB, Absatz 4)
Was aber gemäß §86a verboten ist, Portraitfotos Hitlers in anderem Zusammenhang zu veröffentlichen, z.B. als Aufdruck auf einem T-Shirt oder als Profilbild oder in rechtsextremen Zeitschriften. Hierzu hat der BGH 1967 festgestellt: Das Bild Hitlers wurde zu Zeiten der NSDAP der Bevölkerung ständig vor Augen gebracht. Es war daher das eindeutigste Sinnbild für die NSDAP und ihre Organisationen.
Ich Bin selber Kein Deutscher Wieso sollte ich So einen Mann gut reden ?