Ist das eine Straftat?

Nein 75%
Ja (Warum) 25%

24 Stimmen

6 Antworten

Nein

Nein, solange du dies begründen kannst, ist das keine Straftat

Aber trotzdem bei diesen heiklen Themen aufpassen, es nicht übertreiben. Richter sind zwar geduldig aber wenn sie es drauf anlegen können sie dir aus allem einen Strick drehen.


Redbull505 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 18:23

Ich Bin selber Kein Deutscher Wieso sollte ich So einen Mann gut reden ?

Stuzi1  05.11.2024, 18:48
@Redbull505

Das Frage ich mich auch. Aber es soll heute noch Leute geben die ihn und viele weitere die heute noch an der Macht sind gut heißen.

Ja (Warum)

Es ist eine Straftat und läuft auch unter dem Motto, wehret den Anfängen.

Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist nach dem deutschen Strafrecht ein Vergehen, das in § 86a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Bei diesem Staatsschutzdelikt handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und ...

Woher ich das weiß:Hobby
Nein

Kein Problem. Siehst du, ich kann das auch straflos machen.

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Deutschland, Geschichte)

Redbull505 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 21:59

Haha!

Nein

Nein, es sollte nicht gegen das Gesetz sein. Die Person kann eine Frage zum Bild stellen oder mit dem Bild etwas verdeutlichen. Bilder von ihm darf man aber nicht aufhängen oder so. Als Profilbild auch nicht. Nur als Frage und als ernstgemeinte Frage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Redbull505 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 18:27

Da liegst du falsch in deinem Haus darfst du seine Bilder aufhängen

Redbull505 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 18:28
@Simiae1110

Was für eine Begründung soll man haben wenn man so ein Bild in seinem Haus hängen hat?

Simiae1110  05.11.2024, 18:30
@Redbull505

"Bilder von Adolf Hitler sind dann strafbar, wenn er ikonenhaft dargestellt wird, wenn auf dem Bild weitere verfassungswidrige Symbole zu sehen sind", Deutscher Verfassungsschutz. Du solltest dabei auf andere Sachen achten oder eben eine Begründung haben.

Redbull505 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 18:30
@Simiae1110

Ok dann ist es so ich kenn mich mit dem thema nicht so gut aus!

Ja (Warum)
bzw. im Zimmer aufhängen darf.

Das ist erlaubt, solange es im privaten Rahmen bleibt und nicht an die Öffentlichkeit gelangt.

Das Bild Hitlers darf auch straffrei verwendet werden, solange "die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

(§86 StGB, Absatz 4)

Was aber gemäß §86a verboten ist, Portraitfotos Hitlers in anderem Zusammenhang zu veröffentlichen, z.B. als Aufdruck auf einem T-Shirt oder als Profilbild oder in rechtsextremen Zeitschriften. Hierzu hat der BGH 1967 festgestellt: Das Bild Hitlers wurde zu Zeiten der NSDAP der Bevölkerung ständig vor Augen gebracht. Es war daher das eindeutigste Sinnbild für die NSDAP und ihre Organisationen.