Sollte es eine Obligation zur parteilichen Trennung von Kanzleramt, Bundespräsident und Innenminister geben?
In der deutschen Geschichte war es schon oft so, dass Innenminister, Bundeskanzler und Bundespräsident zur gleichen Partei gehört haben. Sollte man das rechtlich vermeiden?
Momentan regiert Bundespräsident Steinmeier (SPD), Kanzler Scholz (SPD) und Innenministerin Faeser (SPD). Hierdurch rutscht die gesamte Exekutive in die Hände einer Partei. Die Entscheidungsketten sind dadurch im exekutiven Strang sehr kurzgeschlossen.
Dies wurde beispielsweise der weimarer Republik zum Verhängnis. Nachdem Hitler (NSDAP) Kanzler der Republik wurde, durfte er zunächst nur zwei Ministerposten besetzen. Er bestand auf den Posten des Innenministers mit Heinrich Frick (NSDAP) und erpresste den Reichspräsidenten Hindenburg, der ihm Freigaben erteilte. Dadurch rutschte die gesamte Exekutive in die Hände der Nationalsozialisten. Die anderen Minister versuchten die NSDAP politisch einzurahmen, was aber nicht mehr gelang, weil die Entscheidungsketten in der Exekutive so kurzgeschlossen wurden. Die NSDAP konnte einfach politische Gegner verschwinden lassen.
Historisch betrachtet hat es sich also als gefährlich für die Demokratie herausgestellt wenn Innenminister, Kanzler und Präsident zur gleichen Partei in Deutschland gehören. Im Prinzip kann dieser Machtmißbrauch von jeder Partei genutzt werden. Warum wird das dann immer noch zugelassen?
1 Antwort
genau deshalb, dass sich gleiches Spiel nicht wiederholt wurden nach dem Dritten Reich viele politische Gesetze geändert. Zum Beispiel auch, dass Gesetze vom Bundestag verabschiedet werden müssen.
Die Reichstagswahl im März 1933 war aber bereits alles andere als "demokratisch legitimiert". Da saßen die kommunistischen Abgeordneten bereits in "Schutzhaft"
Eben. Weil „Kanzler Hitler“ sich den Innenminister Posten bei der ersten Wahl gesichert hatte, um diese „Schutzhaft“ zu ermöglichen. Darauf will ich doch hinaus. Das lief über den Innenminister.
Der damals "Hermann Göring" hieß. Es gilt heute sogar als sicher, dass dessen Haustruppe den Reichstag selbst in Brand gesetzt hat.
Der Innenminister war Frick. Göring war Reichsminister und für die Luftabwehr zuständig. Hier die erste Kabinettsliste vor dem März 1933. Die „parteilosen“ haben versucht Hitler einzurahmen. Das war eine Art „underground Plan“ von Franz von Papen. Wird auch als „Kabinett der Einrahmung“ bezeichnet. Es versagte innerhalb von 48 Stunden.
- Adolf Hitler - NSDAP - Reichskanzler
- Franz von Papen - parteilos - Vizekanzler
- Wilhelm Frick - NSDAP - Reichsinnenminister
- Hermann Göring - NSDAP - Reichsminister, Reichskommissar für Luftverkehr
- Alfred Hugenberg - DNVP - Reichswirtschaftsminister
- Franz Gürtner - DNVP - Reichsjustizminister
- Franz Seldte - parteilos - Reichsarbeitsminister
- Freiherr von Neurath - parteilos - Reichsaußenminister
- Werner von Blomberg - parteilos - Reichswehrminister
- Graf Schwerin von Krosigk - parteilos - Reichsfinanzminister
- Peter Paul von Eltz-Rübenach - parteilos - Reichspost und -verkehrsminister
Bereits in der weimarer Republik war die absolute Mehrheit im Parlament erforderlich. Durch die Beseitigung aller politischen Gegner durch die NSDAP damals konnte man sich aber die Mehrheit durch Neuwahlen sichern. Nach den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 verfügte Hitler über die absolute Mehrheit im Parlament, mit der er hätte verfassungsmäßig regieren können - wenn er gewollt hätte. Statt dessen forderte er nun ein „Ermächtigungsgesetz“, um nach der Außerkraftsetzung der Grundrechte auch noch den anderen Grundpfeiler der Weimarer Verfassung , die Kontrolle der Regierung durch das Parlament, zu beseitigen. Am 23. März 1933 beschloss der Reichstag mit dem „Ermächtigungsgesetz“ seine Selbstabdankung:
Ermächtigungsgesetz Artikel 2: Die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze können von der Reichsverfassung abweichen.