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Meinung des Tages: Hohe Bedrohungslage durch Cyberkriminalität in Deutschland - wie schützt Ihr Euch privat im Internet?

(Bild mit KI erstellt)

Cyberkriminalität in Deutschland auf weiterhin hohem Niveau

Die Bedrohungslage durch Cyberkriminalität in Deutschland bleibt 2024 auf einem hohen Niveau. Laut Bundeslagebild stieg die Zahl der aus dem Ausland begangenen Cyberstraftaten auf rund 202.000 Fälle, während die im Inland verübten leicht auf 131.000 sanken.

Besonders häufig stammen Angriffe aus Russland oder erfolgen im Zusammenhang mit politischen Konflikten – etwa pro-russische oder anti-israelische DDoS-Attacken. Auch hybride Bedrohungen nehmen zu, bei denen finanzielle und politische Motive verschwimmen.

Angriffe verursachen Schäden in Milliardenhöhe

Die Schadenssumme durch Cyberattacken stieg laut Bitkom im vergangenen Jahr auf rund 178,6 bis 180 Milliarden Euro – 30 Milliarden mehr als im Vorjahr. Vor allem Angriffe auf Behörden und Industrieunternehmen nahmen in den letzten Jahren sukzessive zu.

Parallel professionalisiert sich die „Underground Economy“ weiter – kriminelle Dienstleistungen wie Malware oder Angriffswerkzeuge werden industriell über Foren und inzwischen auch über Messenger-Dienste angeboten. Entwicklungen in Künstlicher Intelligenz könnten diese Trends zusätzlich verstärken.

Gegenmaßnahmen und strukturelle Herausforderungen

Innenminister Dobrindt kündigte eine umfassende Aufrüstung an – rechtlich, technisch und organisatorisch. Bestehende Ermittlungswerkzeuge sollen mithilfe von KI verbessert, Sicherheitsbehörden gestärkt und staatliche IT-Systeme abgesichert werden.

Trotz vieler Ermittlungs- und Abschalterfolge bleibt die Aufklärungsquote mit 32 % deutlich unter dem Durchschnitt. Die Polizeigewerkschaft warnt vor Kontrollverlust, falls nicht rasch strukturelle, personelle und technische Defizite behoben werden. Zudem sei das Dunkelfeld hoch, weshalb das BKA zur verstärkten Anzeige von Cyberstraftaten aufruft.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Maßnahmen unternehmt Ihr privat, um Euch vor Cybercrime-Angriffen zu schützen?
  • Wie sicher fühlt Ihr Euch generell sowohl privat als auch beruflich im Internet?
  • Der Schutz welcher Einrichtungen in Deutschland sollte Eurer Meinung nach die höchste Priorität genießen?
  • Denkt Ihr, dass von staatlicher Seite genug getan wird, um über das Phänomen der Internetkriminalität aufzuklären?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich sichere mich im Internet gut ab, z.B. durch... 57%
Ich unternehme aktiv wenig, weil... 26%
Andere Meinung und zwar... 17%
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Sollte es eine Obligation zur parteilichen Trennung von Kanzleramt, Bundespräsident und Innenminister geben?

In der deutschen Geschichte war es schon oft so, dass Innenminister, Bundeskanzler und Bundespräsident zur gleichen Partei gehört haben. Sollte man das rechtlich vermeiden?

Momentan regiert Bundespräsident Steinmeier (SPD), Kanzler Scholz (SPD) und Innenministerin Faeser (SPD). Hierdurch rutscht die gesamte Exekutive in die Hände einer Partei. Die Entscheidungsketten sind dadurch im exekutiven Strang sehr kurzgeschlossen.

Dies wurde beispielsweise der weimarer Republik zum Verhängnis. Nachdem Hitler (NSDAP) Kanzler der Republik wurde, durfte er zunächst nur zwei Ministerposten besetzen. Er bestand auf den Posten des Innenministers mit Heinrich Frick (NSDAP) und erpresste den Reichspräsidenten Hindenburg, der ihm Freigaben erteilte. Dadurch rutschte die gesamte Exekutive in die Hände der Nationalsozialisten. Die anderen Minister versuchten die NSDAP politisch einzurahmen, was aber nicht mehr gelang, weil die Entscheidungsketten in der Exekutive so kurzgeschlossen wurden. Die NSDAP konnte einfach politische Gegner verschwinden lassen.

Historisch betrachtet hat es sich also als gefährlich für die Demokratie herausgestellt wenn Innenminister, Kanzler und Präsident zur gleichen Partei in Deutschland gehören. Im Prinzip kann dieser Machtmißbrauch von jeder Partei genutzt werden. Warum wird das dann immer noch zugelassen?

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Meinung des Tages: Datenschutz vs. Terrorabwehr- sollten die Befugnisse der Nachrichtendienste erweitert werden?

Ein Anschlagsversuch in Berlin, ein in Teilen blockiertes Sicherheitspaket und viele offene Fragen. Denn der Hinweis auf den Beschuldigten kam – mal wieder – von einem ausländischen Geheimdienst...

So wurde der Tatverdächtigte ermittelt

Beim Festgenommen handelt es sich um einen 28 Jahre alten Mann, welcher aus Libyen stammt, so gibt es die Bundesanwaltschaft an. Ende 2022 scheint er nach Deutschland eingereist zu sein, kurz darauf erfolgte der Asylantrag, welcher allerdings im September 2023 abgelehnt wurde. Abschiebungen nach Libyen gelten als schwierig, wenn nicht sogar beinahe unmöglich, weil das nordafrikanische Land nur wenig funktionierende staatliche Strukturen hat.

In einem Chat soll sich der Beschuldigte mit einem Mitglied des IS über die Pläne zum Anschlag ausgetauscht haben. Die Hinweise auf diesen Chat-Verlauf sollen allerdings von einem ausländischen Nachrichtendienst stammen. Um welchen ausländischen Nachrichtendienst es sich handelt, ist derzeit nicht bekannt. Häufig kommen Hinweise dieser Art von US-amerikanischen Geheimdiensten, aber es gibt auch andere Hinweisgeber.

Terrorgefahr in Deutschland

Seit dem Beginn des Gaza-Kriegs hat sich die Sicherheitslage in Deutschland verändert – besonders israelische Einrichtungen rücken mehr in den Fokus, wie etwa auch der Vorfall im September am israelischen Generalkonsulat in München unterstreicht.

Inzwischen warnt auch die Bundesregierung vor einer „sehr ernsten“ Terrorgefahr innerhalb Deutschlands. Justizminister Buschmann erklärte, dass alles dafür getan würde, um zu verhindern, dass Pläne von Antisemiten aufgingen. Auch Innenministerin Faeser erläuterte, dass bereits jetzt ein massiver Schutz von jüdischen und israelischen Einrichtungen in Deutschland existiert.

Aktuell werden allein in Berlin 160 jüdische und israelische Objekte von der Polizei rund um die Uhr überwacht. Für die israelische Botschaft gilt allgemein ein „maximal hohes Level“, dieses wurde durch den geplanten Anschlag nicht verändert.Forderungen von und für die Nachrichtendienste

Etwa der Verfassungsschutzchef Thüringens, Stephan Kramer, fordert, was immer wieder diskutiert wird: Mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Er fordert, dass die Politik der Pflicht nachkommt, den Nachrichtendiensten entsprechende Befugnisse und Werkzeuge zu geben, sodass etwaige Bedrohungen besser abgewehrt werden können.

Auch Hendrik Wüst, der Ministerpräsident von NRW spricht sich dafür aus, dass Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern angemessen gespeichert werden.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, unterstützt die Forderungen und positioniert sich klar für mehr Befugnisse bei Gesichtserkennung und Vorratsdatenspeicherung.

Klar wird – auch durch die aktuellen Vorfälle – dass der deutsche Nachrichtendienst nicht unbedingt in einer Spitzenposition spielt, wenn es um verwertbare Informationen geht. Gerade deshalb erklärte Bruno Kahl, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, dass er sich „mehr operative Beinfreiheit“ für sie wünsche.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie weit sollten die Befugnisse von Nachrichtendiensten gehen und wärt Ihr bereit, zum Schutze der Allgemeinheit etwa in Sachen Gesichtserkennung, Abstriche bei Euren Rechten zu machen?
  • Wie "wettbewerbsfähig" seht Ihr die deutschen Geheimdienste im internationalen Vergleich aufgestellt? Was muss besser werden?
  • Fühlt Ihr Euch in der derzeitigen politischen Lage sicher und falls nein, was konkret war der Auslöser?
  • Sollte sich Deutschland zur Gefahrenminimierung im eigenen Land bei der (passiven) Einmischung von internationalen Konflikten zurückhalten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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NRW kommt nicht zur Ruhe – Schwere Straftaten nach Solingen, Siegen und Köln nun in Essen

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Polizei-NRW nennt in Pressemitteilungen künftig immer die Nationalität. Begrüßt Ihr das?

Das NRW-Innenministerium plant, dass in Polizei-Pressemitteilungen künftig die Nationalität von Verdächtigen genannt werden soll.

Die Polizei in NRW soll in Pressemitteilungen demnächst anders mit Tatverdächtigen umgehen. So soll künftig ihre Nationalität immer genannt werden - egal, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt. Das geht aus Plänen von NRW-Innenminister Herbert Reul hervor, die dem WDR vorliegen.

Minister will mehr Transparenz schaffen

Laut aktueller Kriminalstatistik sind Tatverdächtige ohne deutschen Pass 2023 öfter in Erscheinung getreten als in den Jahren davor. Das Innenministerium will nach eigenen Angaben durch die Nennung der Nationalität mehr Transparenz schaffen. Das solle die Polizei auch entlasten, denn die Presse habe immer wieder bei der Polizei nachgefragt, welche Nationalität die Tatverdächtigen haben.

Außerdem wolle die Polizei in NRW dem Vorwurf entgegentreten, etwas verschweigen zu wollen. Für die neue Regelung muss zunächst der Medienerlass geändert werden. Nach Informationen des WDR soll die neue Regel ab Herbst gelten.

Neuer Medienerlass der Polizei-NRW im Widerspruch zum Kodex des Deutschen Presserates

Bislang hat sich der Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei von 2011 größtenteils am Kodex des Deutschen Presserats orientiert. Im sogenannten Pressekodex heißt es, dass die Nationalität grundsätzlich in der Berichterstattung keine Rolle spielen darf - sondern nur, wenn sie relevant ist, um Hintergründe einer Tat zu verstehen.

Die Nennung der Nationalität dürfe nicht "zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führen". Demnach seien reine Neugier oder reine Vermutungen über den Zusammenhang zwischen Zugehörigkeit eines Täters und der Tat Gründe gegen die Nennung der Herkunft. Die Polizei in anderen Bundesländern orientiert sich genau an dieser Regel.

Jedoch hat sich laut NRW-Innenministerium mittlerweile "die mediale Befassung mit der Nennung der Nationalitäten deutlich verändert". Eine "Neubefassung mit dem Erlass" erscheine daher notwendig.

Diskussion über Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen

Die AfD-Opposition erkundigt sich in ihren parlamentarischen Anfragen seit Jahren nach den Vornamen von Tätern, um darüber mehr zu erfahren. In etlichen Fällen haben die seitenlangen Auflistungen des Düsseldorfer Innenministeriums ergeben, dass typisch deutsche Namen ähnlich häufig in der Kriminalitätsstatistik auftauchen wie Namen, die möglicherweise auf einen Migrationshintergrund schließen lassen.

Die Befürchtung von Flüchtlingsinitiativen ist hingegen, dass eine Nennung von Nationalitäten Vorurteile bestärkt, Ängste schürt und Rassismus fördert. Auch der damalige NRW-Integrationsminister Stamp (FDP) hatte 2019 vor einer pauschalen Nennung der Nationalität gewarnt, denn eine generelle Zuordnung könne die eigentlichen Zusammenhänge wie etwa psychische und sonstige gesundheitliche Umstände relativieren, was zu falschen Schlussfolgerungen führen könne.

WDR wägt Nennung sorgfältig ab

Der WDR wägt eine Nennung der Nationalität in jedem Einzelfall sorgfältig ab. Denn: Mit der Berichterstattung sollen keine Vorurteile geschürt oder Stereotype bedient werden. Dies kann geschehen, wenn die ausländische Herkunft von Straftätern und Straftäterinnen genannt wird. Aber auch eine Nicht-Nennung kann Vorurteile fördern, etwa gegen die Medien selbst. Welche Kriterien der WDR dabei zugrunde legt, können Sie hier nachlesen:

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/nationalitaet-tatverdaechtige-innenministerium-erlass-100.html

Meine Fragen an Euch:

  • Begrüßt Ihr die Pläne zur Änderung des Medienerlasses der Polizei-NRW?
  • Gehört die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen zu einer vollständigen Berichterstattung, oder schürt sie Vorurteile?
  • Wie findet ihr, dass Medien wie der WDR diese Information trotzdem nicht immer veröffentlichen wollen?
Ich begrüße die Änderung des Medienerlasses der Polizei-NRW. 73%
Mir ist diese Information nicht wichtg. 14%
Ich lehne die Änderung des Medienerlasses der Polizei-NRW ab. 14%
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Faeser verbietet "Compact"-Magazin inklusive Online-Formaten. Stimmen dazu?

Nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR verbietet das Bundesinnenministerium das rechtsextremistische "Compact"-Magazin des Publizisten Elsässer. Damit verschwindet das erfolgreichste und reichweitenstärkste Organ der Neuen Rechten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextremistische "Compact"-Magazin verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von "Compact" in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren "Compact"-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.

Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war. Sowohl das Bundesamt als auch der Landesverfassungsschutz beobachten "Compact" seit Jahren und bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsextremistisch".

Chefredakteur und prägende Figur an der Spitze von "Compact" ist Jürgen Elsässer. In den einzelnen Formaten wurden sowohl aktuelle Themen aufgegriffen als auch eigene Themen gesetzt. Durchweg wurden Hass und Hetze verbreitet, insbesondere gegen muslimische Migrantinnen und Migranten, aber auch gegen die Bundesregierung, die sogenannten "Altparteien" und nach journalistischen Kriterien arbeitende Medien, die als "Systempresse" oder "Lügenpresse" diffamiert wurden.

"Compact" bestand aus einem Magazin, das monatlich erscheint, nebst Sonderheften, einem Online-Auftritt und einer täglichen Sendung namens "Compact Der Tag", die von Montag bis Freitag täglich produziert wurde. Das Heft hatte nach eigenen Angaben eine Auflage von 40.000 Exemplaren.

Die tägliche Sendung, die auch auf dem YouTube-Kanal von "Compact" zu sehen war, verfügte über eine erhebliche Reichweite: Bis zu 100.000 Klicks erreichten Videos von "Compact Der Tag" auf YouTube, einzelne Doku-Formate sogar bis zu eine Million.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nach Belegen dafür muss man in der Tat nicht lange suchen: "Compact" sprach von sich selbst als "Widerstand", seit der Pandemie wurde das politische System als Corona- oder Impf-"Diktatur" diffamiert. In einer Sendung zur Vogelgrippe hieß es kürzlich, "neuer Impfterror" sei im Anmarsch, während der Corona-Pandemie seien die Menschen "zwangsgeimpft" worden.

Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von "Compact". Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke". Um die Souveränität gegen Polen zu verteidigen, könne man gemischte "deutsch-russische Bataillone" an der Grenze stationieren.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?

Auf Initiative des Bundesinnenministeriums wird das rechtsextreme "Compact"-Magazin von nun an verboten. Das vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin zählt zu den auflagenstärksten und erfolgreichsten Organen der Neuen Rechten. Doch sind Verbote dieser Art wirklich zielführend?

Razzien und Verbot

Laut Bundesinnenministerium durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden diverse Räumlichkeiten und Privatwohnungen führender Akteure sowie der Geschäftsführung in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Wohnung des "Compact"-Chefs Jürgen Elsässer wird aktuell von Beamten nach Beweismitteln durchsucht.

Die Rechtsgrundlage für das Verbot liegt im Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können. Der Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Beweismittel gesammelt, die das jetzige Verbot des seit 2001 als gesichert rechtsextremistischen Magazins legitimieren.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei zunehmend "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nancy Faesers Statement

Die Innenministerin rechtfertigte das Verbot dahingehend, dass es sich bei "Compact" um ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele, welches auf "unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzen würde.

Das Verbot bezeichnete sie als "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene". Weiterhin verwies sie darauf, dass der Staat konsequent gegen "die geistigen Brandstifter [...] [vorgeht] [...], die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Jürgen Elsässer & das "Compact"-Magazin

Tatsächlich zählt das "Compact"-Magazin im deutschsprachigen Raum zum wohl größten und reichweitenstärksten Organ der rechtsextremistischen Szene. Laut Bundesinnenministerium hat das monatlich herausgegebene Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Das Magazin greift i.d.R. politische und gesellschaftliche Themen auf. Die Färbung der Artikel allerdings ist überwiegend antisemitisch, rassistisch, geschichtsrevisionistisch und umstürzlerisch. Darüber hinaus verfügt das Organ über einen reichweitenstarken Youtube-Kanal mit bis zu 100.000 Klicks pro Tag.

Geleitet wird die "Compact"-Magazin GmbH vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Elsässer, der vor vielen Jahren noch Teil der linksextremistischen Szene gewesen ist und hier für viele Magazine der Szene tätig war, gilt innerhalb der rechtsextremistischen Szene heute als schillernde und gut vernetzte Gallionsfigur. Insbesondere zur Identitären Bewegung um Martin Sellner und weiteren Teilen der Neuen Rechten besitzt Elsässer mehr als gute Beziehungen.

In den letzten Monaten trat Elsässer zuhauf aggressiver auf; so äußerte er mehrfach Umsturzforderungen, wünschte sich Björn Höcke als "Reichskanzler" im Osten herbei und schwadronierte über deutsch-russische Bataillone, welche die Souveränität gegenüber Polen verteidigen könnten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?
  • Sind Verbote von Vereinen / Magazinen mit extremistischer Ausrichtung Eurer Meinung nach sinnvoll?
  • Inwieweit kollidiert das Verbot ggf. mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit?
  • Seht Ihr die allgemeine Pressefreiheit in Deutschland angesichts Verbote dieser Art in Gefahr?
  • Welche politischen / gesellschaftlichen Risiken könnte das vom Innenministerium initiierte Verbot haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-verbietet-rechtsextremes-compact-magazin-19858898.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/compact-magazin-juergen-elsaesser-rechtsextrem-lux.NTn7aRTDtj6nYmr9SRZt4

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-magazin-razzia-bundesinnenministerium-verbietet-rechtsextremes-medium-a-6691b9f1-30ff-498f-85d0-3016b03e8506

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html

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Ich finde das Verbot sinnvoll, da... 52%
Ich finde das Verbot nicht zielführend, weil... 42%
Andere Meinung und zwar... 6%
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Hysterie und Panikmache?

Am Donnerstag ist es wieder soweit. Um 11 Uhr erschallen in NRW wieder die Posaunen zum jüngsten Gericht, äh, die Warnsirenen meine ich natürlich.

Bitte nicht erschrecken am Donnerstag um 11 Uhr: Noch ist es nur ein Test. Bild: Openverse.org.

Als Kind des kalten Krieges erinnere ich mich noch gut an die damaligen ABC-Alarme.

ABC stand für "Atom, Bakteriell, Chemisch". Schon in der Grundschule wusste jeder es geht dabei um den Angriff der Russen und den dritten Weltkrieg.

Seit ein paar Jahren sind diese Tests wieder up to date, heute unterstützt durch Cell-Broacasting und die Nina-Warn-App.

Innenminister Reul (CDU) argumentiert mit dem Hochwasser an der Ahr. Aber es passt doch auch gut zu der Angst vor dem Russen, die momentan vor allem von der CDU und den Grünen geschürt wird, die in NRW die Regierung bilden.

Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesweiter-probealarm-nordrhein-westfalen-testet-sirenen-fuer-den-ernstfall#:~:text=September%202022%2C%20um%2011.00%20Uhr,Sirenen%20im%20ganzen%20Land%20getestet.&text=Inneres-,Zum%20landesweiten%20Sirenenprobealarm%20werden%20in%20Nordrhein%2DWestfalen%20am%20Donnerstag%2C%208,NINA%20landesweit%20zum%20Probealarm%20informiert.

  • Sind solche Tests in der jetzigen politischen Situation einfach Routine, oder dienen sie dazu Hysterie und Panik zu schüren?
  • Könnte man mit dem Test nicht warten, bis das Thema Taurus entschieden ist?
  • Soll mit diesem Test Politik gemacht werden?
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Normaler Test. 92%
Politische Panikmache. 8%
Angst, Donnerstag, Kalter Krieg, Panik, Nordrhein-Westfalen, Innenminister, sirenenalarm, Cell Broadcast, Russisch-Ukrainischer Konflikt

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