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Was bedeutet "Nichteignung zum führen von Kraftfahrzeugen"?

Hey!
Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus...
Ich wollte meinen Führerschein der Klasse B machen, wurde dann (aufgrund einer Jungendsünde mit Cannabis) zu einem Ärztlichen Gutachten (u.a. Pipi Test) geladen, welches ich auch bestanden habe.

Jedoch hatte ich nur 20 Tage zeit das Gutachten beim Straßenverkehrsamt einzureichen.

Da jedoch frühzeitig abzusehen war, das ich nicht schnell genug einen Termin für das Gutachten bekomme fragte ich bei meiner Sachbearbeiterin beim Straßenverkehrsamt nach einer Fristverlängerung, welche aber leider Gottes abgelehnt wurde.

Naja wie dem auch sei, ich habe meiner Sachbearbeiterin gesagt an welchem Tag ich den Termin für das ÄG. habe. Der Termin war 1 Tag nach Ablauf der Frist (hab leider wirklich nirgends schneller einen Termin bekommen).
Habe dann das ÄG. am selben Tag noch beim Straßenverkehrsamt eingereicht...
Soo jetzt hatte ich leider heute einen Brief vom Straßenverkehrsamt im Briefkasten in welchem es heißt...

Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B vom xx.xx.xx lehne ich ab...
Nach §11 Abs. 8 Fev. kann daher auf Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden.

Habe heute direkt bei meiner Sachbearbeiterin angerufen da ich absolut nicht verstehe was das für mich bedeutet (Ob ich eine MPU machen muss oder ob ich Überhaut keinen Fürhrerschein mehr machen darf).

Leider habe ich mit meiner Sachbearbeiterin scheinbar einen totalen Glücksgriff gelandet, diese hat sich leider geweigert mir irgendeine Auskunft zu geben und meinte nur flappsig, dann solle ich doch google benutzen und hat aufgelegt.

Ich habe natürlich Ihren super tollen ratschlag google zu benutzen befolgt und bin genauso doof wie vorher.

Da ich halt mein ganzes erspartes in den Führerschein und das ÄG. gesteckt habe, bin ich jetzt ziemlich am verzweifeln.

Also bin ich jetzt hier und hoffe das mir jemand helfen kann...

Bedeutet das jetzt ich darf solange ich lebe keinen Führerschein mehr machen?
Oder Muss ich erst eine MPU machen (von dem Idiotentest steht im schreiben nämlich überhaupt nichts)?
Darf ich denn überhaupt weiterhin meinen Roller mit 25 Kmh Fahren (Die Prüfbescheinigung fürs Mofa habe ich nämlich noch)?

Ich würde mich wirklich super über eine Antwort freuen (falls sich jemand mit dem Thema gut auskennt).
Liebe Grüße und schonmal herzlichen dank im voraus.

Auto, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Gesetz, Fahrerlaubnis, Straßenverkehr

Rechte nach Führerscheinentzug?

Hallo Welt,

Ich bin 54,habe 1990 den Führerschein gemacht,2010 den LKw Schein gemacht, aber nur kurz LKW gefahren..egal..also über 30 Jahre Kfz - Erfahrung.

2021 wegen Alkohol abgeben müssen. Scheisse..dumm..idiotisch..ich weiss..1,9p gehabt und mit n Roller auf m Land unterwegs...hab das ganze Prozedere erfüllt und habe seit Oktober 2022 meinen Führerschein wieder. Als Neuerwerb oder wie das heißt.

Die C Klasse ist nicht eingetragen worden, da es diese 5 Jahres Frist da gibt..egal..darum geht's mir nicht...ich wollte jetzt diese Moped Erweiterung erwerben..B196..bis 125ccm...kann man ja machen günstig ohne Prüfung, wenn man gewisse Dinge erfüllt...wie zB. mind.5 Jahre am Stück den Auto Führerschein. Wollte mich anmelden und man sagte mir, dass ich erst wieder 5 Jahre lang ohne Vorkommnisse den Schein besitzen muss, bevor ich diese Vergünstigung bekomme. Da ich laut dem Datum aufm Schein Fahranfänger bin.`

Jetzt meine Frage..ist das wirklich rechtens..mir einfach 30 Jahre Erfahrung zu canceln..mich wie nen 17 Fahranfänger zu sehen, obwohl die doch das sehen können im System was passiert ist und ich 30 Jahre lang ohne Vorkomnisse gefahren bin.

Habe ich da gar keine Chance..und muss 5 Jahre warten...da bin ich vielleicht schon tot..bin sooo sauer..auf meine Dummheit..klar..aber auch auf dieses Idioten Gesetz..man kann mir doch nicht einfach 30 Jahre stehlen..laut Fahrschule schon..darum wollte ich nochmal ne 2 Meinung..vielleicht kennt ich ja jemand damit aus..danke im voraus..franky

Motorrad, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Probezeit

Wird mir eine MPU angeordnet?

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit mache ich meinen intensiv Kurs für die Führerschein Klasse B die Praktische Prüfung fehlt noch.

Jedoch bin ich mit einem getunten Elektrotrettroller welche gesetzlich 20 km/h fahren dürfen, schneller als 20 km/h gefahren ungefähr ca. 35 km/h. Mit dem (illegalen) Tuning erlischt sowohl die Betriebserlaubnis des E-Scooter's als auch der Versicherungsschutz. Mache ich es dennoch kann ich mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen.

Leider habe ich unbewusst eine Straftat begangen unzwar das fahren ohne Fahrerlaubnis fährt es schneller als 20 km/h gilt es als Kraftfahrzeug d.h. ich bin schwarzgefahren. Ob PKW 3,5 Tonnen oder elektro scooter 10 kg - 20 kg oder 200 oder 30 km/h spielt hier keine Rolle, beides KFZ.

Die Antwort der führerscheinstelle kam unmittelbar danach, ich darf ohne medizinisch psychischer Untersuchung meine Führerschein Prüfung fortfahren, es bleibt bei einer Verwarnung.

Leider wurde kurz darauf hin eine anzeige vom Polizei Beamten bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Meine Praktische Prüfung wurde storniert.

Die Führerscheinstelle rufe ich auch schon seid einer Woche an, Anrufbeantworter.

  • Wird mir eine MPU/Sperre zugeordnet ?
  • Muss ich wenn ich eine MPU/Sperre bekomme die Fahrschule von neu angehen, obwohl ich sie eben noch gemacht habe?
  • Ich habe noch nie eine Straftat begangen spielt das eine Rolle?

Ich bin noch 19 Jahre ich habe 3000 Euro + für den intensiv Kurs gezahlt, die MPU nochmal Fahrschule wird den Preisrahmen Sprengen das könnte ich mir wirklich nicht leisten.

Mir ist bewusst das ich die zuständige Behörde Kontaktieren kann, aber mit einer Antwort kann ich erst in 3-6 Monaten rechnen.

Vielleicht gibt es MPU Prüfer oder Leute die sich mit der Thematik auskennen. Persönliche oder Berufliche Erfahrung würden weiterhelfen.

ich bedanke mich herzlich für jegliche Unterstützung

Schöne Grüße

Auto, Verkehr, Polizei, MPU, Verkehrsrecht, Fahrschule, e-scooter-tuning, fahren-ohne-fahrerlaubnis

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