Abstinenzvoraussetzung Führerschein?
Hallo,
ein Kumpel von mir musste letztens MPU machen und hat dafür über ein Jahr lang Alkoholabstinenznachweise geliefert und gab bei der MPU an, diese weiterhin lebenslänglich fortzuführen.
Die Führerscheinstelle will nun eine Unterschrift von ihm, dass er sein Leben lang abstinent bleibt. Andernfalls bekommt er trotz eines positiven Gutachtens keinen Führerschein.
Dürfen die so etwas überhaupt verlangen? Und falls ja, wie wollen die das überprüfen? Er kann ja schlecht sein Leben lang weiterhin die Nachweise bezahlen.
3 Antworten
Ja, können sie. Wenn ihm das wirklich wichtig ist, wird er das auch tun. Er ist derjenige, der was will. Und die anderen müssen drauf achten, dass niemand zu Schaden kommt, wiel sie doch jemanden haben fahren lassen, der doch wieder säuft. Warum sollte er also nicht für seine eigenen Nachweise dann selbst aufkommen?
Es verbietet ihm niemand, nur geht das als trockener oder dann eben nicht mehr trockener Akohoiker nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges zusammen.
Zum einen hat er ja bereits mit der MPU bewiesen, dass er sich geändert hat, zum anderen sind bei derartigen Kosten auf Dauer die Existenz gefährdet.
und gab bei der MPU an, diese weiterhin lebenslänglich fortzuführen.
Dann war diese Aussage doch sicher ernst gemeint und er wird keinen Alkohol mehr konsumieren, oder?
Dürfen die so etwas überhaupt verlangen?
Ja, dürfen sie.
Und falls ja, wie wollen die das überprüfen?
Als bekannter Trunkenheitsfahrer wird in Zukunft bei jeder Verkehrskontrolle besonders auf Alkoholkonsum geprüft. Trifft man dann deinen Kumpel erneut alkoholisiert im Straßenverkehr an, wird die Fahrerlaubnisbehörde ihm vermutlich ein Suchtproblem unterstellen, dh ohne nachgewiesenen Entzug wird keine Neuerteilung mehr möglich sein.
Danke für die Antwort!
Selbstverständlich wird er die Abstinenz beibehalten, aber mir kam die Anforderung sehr hart rüber weil es bestimmt sehr schwierig ist noch weitere Jahre so viel Geld für Nachweise zu zahlen.
Er muss es ja nicht machen. er kann ja auch aufs Auto fahren verzichten.
Ich gebe zu, dass ich von einem solchen Vorgehen einer FEB noch nie gehört habe, aber wenn es wirklich so ist, muss er ja keine Nachweise mehr machen, sondern darf "nur" keinen Alkohol mehr trinken. Oder hat die FEB explizit verlangt dass er alle 3 Monate Abstinenznachweise einreicht?
Ist für mich auch neu, aber ich vermute mal, dass der Betroffene schon mehrmals mit Alkohol auffällig wurde.
Dann ist so ein "Abstinenzbekenntnis" für die FEB der Nachweis, dass bei einem weiteren Vorfall eine unkontrollierte Suchterkrankung vorliegt und damit rückt jede Neuerteilung dann in sehr weite Ferne...
Das wollen die nicht, weil man einmal kurz über der Promillegrenze war. Da muss schon mehr vorgefallen sein.
und ja, das kann bedeuten, dass er das ständig vorlegen muss.
Was wäre die Rechtsgrundlage dafür, ihm in dreißig Jahren im Mallorcaurlaub das Trinken zu verbieten?