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MPU wegen Geschwindigkeit? Die?

Hei, ich habe folgendes Anliegen :

ich wurde am 09.12.2019 geblitzt mit 50km/h zu schnell innerorts und dazu dann am 17.12.2019 gab es einen Vorfall bei dem ich (angeblich) 160km/h innerorts gefahren bin mir wurde Vorort der Führerschein entzogen, aufgrund von 315d.

Der Vorfall mit 160km/h ging auf Grund von 315d (illegales Straßenrennen) vor Gericht und wurde dann gegen eine 400€ Spende eingestellt. Dafür habe ich dann direkt im Mai.2020 meinen Führerschein zurückerhalten.

Für die 50km/h vom 09.12 wurde mir ein Aufbauseminar verordnet, welches ich leider nicht fristgerecht erfüllt hatte. Somit wurde mir dann im September 2020 mein Führerschein wieder abgenommen.

Das Aufbauseminar habe ich dann im Januar 2021 erledigt, alle Dokumente für die Neubeantragung gesammelt und dies alles zur Führerscheinstelle geschickt.
Kurz dadraus erhielt ich einen Kostenbeleg für die Neuerteilung, ich dachte alles wäre geregt und dann erfahre ich plötzlich durch einen Mail das die Führerscheinstelle „nach prüfen meinen Sachverhaltes“ einen MPU anfordert.
Ein geführtes Telefonat mit dem Sachbearbeiter legte dann offen, das sie das auf Grund der beiden Straftaten angeordnet haben.

Ist dieses Vorgehen regelkonform?
hat jemand Tipps für sie MPU?

(bei dem 160/h konnte keinen genaue Geschwindigkeit ermittelt werden, die Polizisten im Zeugenstand waren ehr weniger gut vorbereitet im Gegensatz zu mir und meinem Anwalt)

Geschwindigkeit, MPU, Recht, Führerschein, Führerscheinentzug, Gesetzeslage, Medizinisch psychologische Untersuchung, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad

BTMG /ZOLL/ GRENZE/ SCHMUGGEL/ HOLLAND-DEUTSCHLAND-STRAFE?

Guten Tag zusammen ,

Person X (Fahrer+Halter des KFZ) und Person Y (Beifahrer) wurden auf dem Rückweg von Holland an der Deutsch/Niederländischen Grenze vom Zoll angehalten (Deutsche Seite natürlich)

Bei der KFZ-Durchsuchung mit Spürhund wurden im Auto etwa 4,6g Cannabis (Bruttogewicht) + 1,5 angerauchte Kräuterzigaretten(Joints) gefunden inhalt ca 0,2-0,3 g pro Kräuterzigarette . Ebenfalls wurde eine Kräutermühle gefunden .

Die Zollbeamten haben die beiden Fahrzeuginsassen X und Y darüber aufgeklärt das ein Verfahren wegen Einfuhr von Cannabis gegen sie laufen wird . Person X hat ausgesagt das es nur ein entspannter Tag werden sollte . Person Y hat Keine Aussage gemacht .

ab 7,5 G (THC) ist es keine geringfügige Menge mehr heisst also je nach Prozentualen THC Anteil pro gramm wäre man bei ca (wenn man von maximal 30% ausgeht ) bei 1-2g reinem THC (denke eher weniger)

Person X(Fahrer+Halter des KFZ) hat einen Zettel: Sicherstellungs/-Beschlagnahmungsanzeige bekommen in der die bereits oben aufgeführten Materialen aufgelistet waren .

Es wurde kein Drogentest gemacht die Fahrt wurde wieder aufgenommen .

Was hat Person X zu erwarten ? Führerscheinentzug ? BTMG ?

Was hat Person Y zu erwarten ? BTMG ? wird es eher wegen geringfügiger Menge und geringer Beweislast eingestellt ? ist es bei einstellung trotzdem noch bei der Polizei gemeldet ? Führerscheinentzug auch bei dem Beifahrer ?

Ich bedanke mich für eure Antworten

Mit freundlichen Grüßen Stallteller

MPU, Deutschland, Recht, Zoll, Niederlande, Betäubungsmittel, Cannabis, Einfuhr, Beschlagnahmung, Betäubungsmittelgesetz, Auto und Motorrad

Polizeikontrolle Frage Lügen wegen MPU?

Ich musste eine MPU wegen Cannabis machen, habe diese auch bestanden und durfte nach erfolgreicher MPU auch den Führerschein machen. (Musste die MPU machen, bevor ich im Besitz eines gültigen Führerscheins war)

Wenn die Polizei mich jetzt bei einer Kontrolle fragen sollte : "Haben Sie schon mal Cannabis oder andere Drogen konsumiert?" würde ich eigentlich eher ungerne angeben, dass ich bereits Cannabis konsumiert habe um weder ins Visier zu geraten noch um die Vorgeschichte irgendwie schildern zu müssen (auch wenn ich diese Auskunft so nicht geben müsste, würde aber nicht unkooperativ wirken wollen).

Wenn ich jetzt Lügen würde und behaupte, ich hätte noch nie Cannabis/Drogen konsumiert könnte die Polizei das doch herausfinden oder etwa nicht? Die sollten ja theoretisch sehen, dass wenn sie meine Personendaten checken, ich bereits eine MPU machen musste. Oder können sie das gar nicht sehen/herausfinden auf die schnelle?

Klar, wer nichts gemacht hat braucht auch nichts zu befürchten. Doch würde mich die Frage schon interessieren. Kann die Polizei auf die schnelle sehen, dass ich eine MPU gemacht habe/machen musste und was die Fragestellungen der MPU waren oder kann sie das nicht? Wird das mit der MPU überhaupt noch sichtlich für Polizisten vermerkt nachdem man diese Erfolgreich bestanden hat?

Ich währe dankbar für Antworten aller Art.

LG

Auto, MPU, Führerschein, Polizeikontrolle

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