Hat ein MPU Gutachter das Recht, ein altes Gutachten mit einem neuen Gutachten zu vergleichen?

3 Antworten

Das alte Gutachten ist Eigentum deines Freundes. Wenn er das alte Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle abgegeben hat, wovon ich ausgehe, dann braucht er es auch nicht an den jetzigen Gutachter rausgeben. Ich würde mich da auch meiner Vorrednerin anschließen, und behaupten, dass das alte Gutachten nicht mehr auffindbar ist. So läuft er jedenfalls nicht Gefahr, dass der jetzige Gutachter seine Meinung noch irgendwie ändert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hat der Gutachter das Recht dazu, überhaupt das alte Gutachten zu sehen?

Nein, dieses "Recht" hat er definitiv nicht!

Ein Gutachter ist angewiesen sich sein eigenes Bild zu machen, d.h. er/sie muss unvoreingenommen entscheiden.

Wenn das erste Ga nicht bei der FSSt. abgegeben wurde und somit nicht Bestandteil der FS-Akte ist, kann die Herausgabe an den jetzigen Gutachter auch nicht verlangt werden.

In so einem Fall ist es wohl das Einfachste wenn man behauptet dass das erste Ga nicht mehr auffindbar ist.... ;-)

Ich wüsste nicht, wieso er das Recht dazu haben sollte. Es sind ja sehr persönliche Daten und die muss man niemandem geben.

Ich bin aber kein Anwalt und dies ist auch keine Rechtsberatung.