Hat ein MPU Gutachter das Recht, ein altes Gutachten mit einem neuen Gutachten zu vergleichen?
Ein Freund hat seine zweite MPU hinter sich, da die erste MPU nicht gut verlaufen ist und das erste Gutachten negativ war.
Der Gutachter möchte nun, das neue Gutachten, mit dem alten Gutachten vergleichen. Mein Freund hat Angst, dass der Gutachter beim Vergleichen der Gutachten, das negative Gutachten mit in das neue bezieht und somit das neue Gutachten auch negativ wird.
Hat der Gutachter das Recht dazu, überhaupt das alte Gutachten zu sehen?
PS. Das alte Gutachten wurde von einem anderen Gutachter entworfen, der sich auch in einem anderen Standort befindet.
3 Antworten
Das alte Gutachten ist Eigentum deines Freundes. Wenn er das alte Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle abgegeben hat, wovon ich ausgehe, dann braucht er es auch nicht an den jetzigen Gutachter rausgeben. Ich würde mich da auch meiner Vorrednerin anschließen, und behaupten, dass das alte Gutachten nicht mehr auffindbar ist. So läuft er jedenfalls nicht Gefahr, dass der jetzige Gutachter seine Meinung noch irgendwie ändert.
Hat der Gutachter das Recht dazu, überhaupt das alte Gutachten zu sehen?
Nein, dieses "Recht" hat er definitiv nicht!
Ein Gutachter ist angewiesen sich sein eigenes Bild zu machen, d.h. er/sie muss unvoreingenommen entscheiden.
Wenn das erste Ga nicht bei der FSSt. abgegeben wurde und somit nicht Bestandteil der FS-Akte ist, kann die Herausgabe an den jetzigen Gutachter auch nicht verlangt werden.
In so einem Fall ist es wohl das Einfachste wenn man behauptet dass das erste Ga nicht mehr auffindbar ist.... ;-)
Ich wüsste nicht, wieso er das Recht dazu haben sollte. Es sind ja sehr persönliche Daten und die muss man niemandem geben.
Ich bin aber kein Anwalt und dies ist auch keine Rechtsberatung.