MPU zum zweiten mal, Wiederholungstäter?
Hallo zusammen,
mich würde folgendes interessieren:
2013 würde ich mit Cannabis angehalten, dort wurde eine fortgeschrittene Suchtproblematik festgestellt. Eine MPU habe ich absolviert und diese auch positiv bestanden.
Nun ist es so, dass ich im Jahre 2019 mit einem Alkoholspiegel von 1,61 Promille angehalten wurde. Ich gehe mal schwer davon aus, dass ich wieder eine MPU machen muss, meine Frage wäre, ob ich hier als Wiederholungstäter gelte bzw. eine Suchtverlagerung vermutet werden könnte? Das würde ja mehr Kosten durch multible Screenings etc. bedeuten.
Ich trinke seit 2 Jahren keinen Alkohol mehr und hatte auch nie ein Problem mit regelmäßigen Trinkgelagen. Nur hatte ich wenn ich getrunken habe meinen Konsum nicht unter Kontrolle, daher habe ich diesen nun eingestellt.
Ich danke euch jetzt schon für die Antworten.
2 Antworten
Die Cannabisfahrt mit MPU ist auf jeden Fall noch in deiner Akte da sie 10 Jahre verwendet werden darf - und ja, dir könnte Suchtverlagerung unterstellt werden, ja, du wirst als Wdh-Täter gelten und nochmal ja, du wirst auf jeden Fall eine MPU machen müssen :(
Mein Rat: suche dir einen guten VP mit dem du deine Konsumgeschichte aufarbeiten kannst, dieser kann dich auch bzgl. des Umfangs und der Länge der AN beraten...
Vielen Dank für die Antwort!
Hatte mich heute bei einem Erstgespräch angemeldet. Ich hoffe mal nur nicht, das ich dann Tests für beides machen muss, das das wahrscheinlich immens die Kosten erhöht
Beantrage Akteneinsicht bei Deiner Führerscheinstelle. Ist das 2013er Delikt noch Bestandteil der Führerscheinakte, dann wird die MPU-Begutachtungsstelle es auch zur Beurteilung der Eignung heranziehen.
Danke für die schnelle Antwort. Das klingt tatsächlich nach einer guten Idee.
Ja, aus dem polizeilichen Führungszeugnis läßt sich nicht schließen, was alles noch in der Führerscheinakte enthalten ist.
Achso, beinahe vergessen. Ich hatte im letzten Monat bereits ein Führungszeugnis beantragen müssen (nicht erweitert sondern normal).
Da stand nichts drin, kann ich dann davon ausgehen, dass auch in der Akte nichts steht oder sind das zwei separate Sachen?