MPU wegen Alkohol - 2,6 Promille angehalten worden ?

1 Antwort

Bei einer Einstufung in A1 gilt er als abhängig, bedeutet = er sollte vor der MPU unbedingt eine Therapie machen und danach muss er Abstinenz über mind. 15 (besser18) Monate nachweisen.

Bei einer Einstufung in A2 hat er den Alkohol (aus Gutachtersicht) missbräuchlich konsumiert und muss Abstinenz für 12 Monate nachweisen.

Bei einer Einstufung in A3 geht es um eine Alkoholgefährdung, nur in diesem Fall ist noch weiterer Alk.konsum (das sogenannte "kontrollierte Trinken") möglich.

Bei einer Einstufung in A1 gibt es entweder bereits Eintragungen in der Akte über einen externen Befund der Alkoholabhängigkeit (z.B. eine Entgiftung wurde bekannt), oder es wird im Gutachtergespräch deutlich dass es sich um eine Alk.erkrankung handelt. Dazu werden die ICD-Kriterien herangezogen, wobei sich 3 der Kriterien wiederspiegeln müssen.

Diese sind:

1.Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, Alkohol zu konsumieren

2.Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich Beginn, Beendigung und Menge des Alkoholkonsums

3.Alkoholkonsum mit dem Ziel, Entzugssymptome zu mildern und der entsprechenden positiven Erfahrung

4.Ein körperliches Entzugssyndrom

5.Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrige Dosen hervorgerufene Wirkung zu erreichen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich, die bei Konsumenten ohne Toleranzentwicklung zu schweren Beeinträchtigungen oder gar zum Tode führten.

6.Ein eingeengtes Verhaltensmuster im Umgang mit Alkohol, wie z.B. die Tendenz, Alkohol an Werktagen wie an Wochenenden zu trinken und die Regeln eines gesellschaftlich üblichen Trinkverhaltens ausser acht zu lassen.

7.Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen und Interessen.

8.Anhaltender Alkoholkonsum trotz Nachweis eindeutiger schädlicher Folgen.

Weitere Infos findest du auch hier:

Info: https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/diagnose-icd-10-und-jellinek-schema.326/