Zum 2. mal Führerschein weg. 2,0 Promill

8 Antworten

Hallo Rugelrund

Auf sie kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 40-60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12-15 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Sie ist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Die Sperrfrist kann sie über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

sie hatte ja schon einmal eine MPU, diese wird wieder auf sie zu kommen

nur diesmal wird Abstinenz verlangt!!

d.H 1 Jahr Abstinenznachweise in Form von Urinscreenings oder Haaranalyse.

es kann auch eine Alkoholtherapie verlangt werden, stationär oder ambulant.

ohne fachliche Hilfe durch einen Verkehrspsychologen http://www.bnv.de/Mitglist/mitglied.htm wird die MPU nicht zu schaffen sein!!

nach Adam Riese hatte sie also 3 1/2 Jahre den Führerschein weg und hat dann nach sechs Monaten mit 2 Promille wieder die Pappe verloren, Respekt... nachdem es sich ja nur um eine Bekannte und nicht um Dich handelt, kann ich nur sagen... dümmer geht es echt nicht mehr... Hoffe doch, dass es dann dieses Mal mindest fünf Jahre dauert und wenn es nach mir geht, sollte sie eigentlich nie mehr den Führerschein bekommen...

Rugelrund 
Fragesteller
 28.02.2014, 16:17

Ich hatte meinen Führerschein noch nie weg weil ich absolut nichts trinke und es auch nicht verstehe das so etwas passiert. Doch meine Bekannte hat eben dieses Problem

0
schwarzwaldkarl  28.02.2014, 16:25
@Rugelrund

hatte ich ja dann schon gehofft, aber wenn Du einen guten Einfluss auf sie hast, dann solltest Du sie zu einer Entziehungskur überreden, das klingt schon nach einer Sucht... wenn sie in dem Zustand noch fährt, spricht das schon Bände... Wenn man überlegt, dass sie beim ersten Führerscheinentzug gleich 3 1/2 aufs Fahren verzichten musste, gehe ich mal davon aus, dass sie beratungsresistent ist...

1
Rugelrund 
Fragesteller
 28.02.2014, 16:31
@schwarzwaldkarl

Das Problem ist das sie sich nichtals krank anssieht undalle Ausreden hat... Probleme ect...

0
schwarzwaldkarl  28.02.2014, 16:34
@Rugelrund

bin mir sicher, dass ihr nur Leute helfen können, die sie gut kennen und dazu zähle ich Dich, denn Du machst auf mich einen vernünftigen Eindruck... Fakt ist hier doch, dass sie extrem gefährlich ist, wobei die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sie vorerst keinen Führerschein mehr bekommt... Vielleicht lernt sie auch daraus, aber das hat beim ersten Mal nicht geklappt...

2
Rugelrund 
Fragesteller
 28.02.2014, 17:43
@schwarzwaldkarl

ja, doch es sind immer andere Schuld, denn man trinkt ja nur um Stress abzubauen. Bin mir nicht sicher ob sie bei diesen Werten zu einer Alkoholikerin zählt ?

0
schwarzwaldkarl  28.02.2014, 17:56
@Rugelrund

das kenne ich leider viel zu gut, denn hier sind grundsätzlich die anderen Schuld und das ist übrigens auch ein absolutes No go, denn nur mit Einsicht klappt es nochmals mit dem Führerschein... Im Bekanntenkreis gibt es zwei Leute, die gleich drei Mal den Führerschein weg hatten und mittlerweile selbst keine Hoffnung mehr haben... Weiß jetzt auch nicht, ob Du den richtigen Einfluss hast, um sie auf den richtigen Weg zu bringen... drücke Dir auf jeden Fall ganz fest die Daumen...

0
ginatilan  28.02.2014, 16:25

lese einmal die Richtlinien von Gf-Net durch, da steht unter Punkt 3 folgendes:

Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.

1

Auch ohne Unfall Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html, dazu natürlich Führerscheinentzug und 7 Punkte.

ginatilan  28.02.2014, 16:25

die Punkte werden gelöscht, siehe meine Antwort

1
Pangaea  28.02.2014, 17:43
@ginatilan

Danke für den Hinweis, das hatte ich so im Bußgeldkatalog gefunden. Die "Feinheit", dass das mit dem FS-Entzug abgegolten ist, war mir nicht bekannt.

1

Auf JEDEN FALL einen "Idiotentest".

Geldstrafe schätze ich mal mindestens 500 €. Eher mehr.

Rugelrund 
Fragesteller
 28.02.2014, 16:15

Vielen Dank für Eure Antworten MaxelG und Rummelsnuff, das ist echt total bescheuert. Ich weis auch das es total bescheuert von ihr war zu fahren, jetzt ist der Führerschein weg unm mich interessiert was ihr passiert.

0
konzato1  28.02.2014, 16:17
@Rugelrund

Knast gibts vermutlich nicht, eventuell wäre ne Vorstrafe noch möglich. (Gabs nen Unfall mit Geschädigten?)

1
Rugelrund 
Fragesteller
 28.02.2014, 16:27
@konzato1

nein kein Unfall, sie ist angehalten worden

0

die strafe wird gepfeffert sein und die MPU muss er machen, sollte er den fs je wieder sehen wollen