Beschädigte Ware von kleinanzeigen bekommen, was tun?

Hallo, ich habe DVDs bei kleinanzeigen mithilfe der Direkt Kaufen-Funktion gekauft. Die DVD-Hüllen kamen leider beschädigt an (siehe Bilder), tun aber noch ihren Job. Die Discs laufen problemlos.

Der Verkäufer hatte "ohne Schäden" in der Beschreibung angegeben und behauptet, dass vor dem Versand alles in Ordnung war. Wenn ich mir jetzt allerdings sein Verkaufsbild ansehe, meine ich, ein wenig vom Schaden schon dort erkennen zu können! Das hätte man aber vor Erhalt der Ware unmöglich erahnen können. Meiner Meinung nach hätte er das definitiv kenntlicher machen müssen.

Klar ist das nur die Hülle, aber die DVDs sind eine Serie und es ist sehr schwer, für 4er bzw. 5er-Disc-Hüllen Ersatz zu kaufen. Als Sammler ist mir das Äußere schon wichtig und da die Serie (Game of Thrones) immer noch recht teuer gehandelt wird, ist mir meiner Meinung nach durchaus ein Schaden entstanden.

Der Verkäufer meinte, natürlich sei das nicht schön, aber er wüsste nicht, was er da jetzt machen solle.

Meint ihr, ich kann einfach mal einen Preisnachlass vorschlagen? Wenn ja, wie viel pro defekte Hülle? Oder mache ich unnötigen Aufriss für ein bisschen Plastik?

Der Kauf war wie gesagt versichert, ich möchte aber erstmal ungern den Kundenservice einschalten, weil das nur Ärger gibt.

1. Hülle

2. Hülle

Sein Verkaufsbild. Es gibt keine weiteren Bilder. Bei der rechten oberen Staffel sieht man, aber nur wenn man es weiß, schon die abgebrochene Ecke.

Bild zu Frage
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Welchen Vorteil hätte ein Nutzer, ein viel zu hohes Gebot für einen Artikel bei eBay abzugeben?

Nehmen wir irgendeine eBay-Anzeige mit einem ungewöhnlich hohen Preis, etwa http://ebay.de/itm/335153780282 über dem Marktpreis. Ein potenzieller Käufer bot darauf. Wer bietet denn auf so etwas? Und warum? Welchen Sinn könnte die Gebotabgabe für den potentiellen Käufer haben?
Eine rein hypothetische Erklärung wäre, dass der Bluetooth-Lautsprecher von Bose oder seine Teile so supercool, megageil, klasse und begehrt wären, dass es den hohen Preis rechtfertigen würde, und ich kann diese Hypothese mit eBay-Suche nicht bestätigen. Ich schaute mir die letzten Negativbewertungen von dem Verkäufer und dem Käufer an und diese Bewertungen scheinen für unseren Sachverhalt irrelevant. Die beiden Nutzer scheinen recht unterschiedliche Sachen mit unterschiedlichen Formaten anzubieten, also ist eine versteckte Verbindung zwischen den beiden Nutzern (auch wenn nicht gänzlich ausgeschlossen) unwahrscheinlich.
(Ich will NICHT wissen, warum der Einsteller einen aus meiner Sicht sehr hohen Preis setzte; möglicherweise wollte er nur den Markt testen, bis er die Anzeigedaten selbst nachprüfen konnte, und wollte mit dem Preis stark oben anfangen, bis jemand zugreift, oder er war einfach viel zu gierig und hatte das Geld super nötig; in jedem Fall ist das verständlich, auch wenn nicht notwendigerweise klug. Aber das Verhalten des Bieters, der selbst so eine Box neulich in http://ebay.de/itm/115974398250 verkaufte, ist mir hingegen überhaupt nicht einsichtig; dieses Verhalten möchte ich verstehen. Verschafft irgendeine eBay-Regelung oder irgendein Gesetz dem Bieter irgendwelche Vorteile daraus?)

PS. Es sieht so aus, dass das alte Angebot beendet wurde und stattdessen http://ebay.de/itm/335295251305 reinkam.

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Wenn unser Unternehmen einen Artikel von einem Privatverkäufer online gekauft, den aber nicht erhalten hat, haben wir dann Anspruch auf eine Rückerstattung?

Im Juli 2023 kaufte unser Unternehmen von einem Privatverkäufer auf Kleinenanzeigen.de 3 Arbeitsschutzhelme für insgesamt 400 Euro (inkl. Versand). Der Privatverkäufer gab an, dass die Versandkosten in diesem Betrag enthalten seien.

Nach einiger Zeit verschickte der Verkäufer die Ware mit DHL und schickte uns ein Foto des DHL-Nachweises mit der Sendungsverfolgungsnummer.

Aus irgendeinem Grund wurde uns die Ware nicht geliefert (und ist es bis heute nicht). Die Tracking-Nummer gibt keine Auskunft. Wir informierten den Verkäufer, der daraufhin einen Nachforschungsantrag bei DHL stellte. Die Untersuchung des Falles dauerte lange und unser Steuerberater verlangte entweder die Lieferung der Ware oder eine vollständige Rückerstattung.

Wir haben den Verkäufer informiert, aber er hat uns gemieden und nicht auf unsere Nachrichten geantwortet.

Heute hat er uns eine Nachricht geschickt, in der er uns mitteilt, dass er als Privatverkäufer weder für den Verkauf der Ware noch für die Lieferung an uns verantwortlich ist. Er sagt (Zitat):

„Wenn das Paket verloren geht, trägt der Käufer das Risiko. Ich bin kein Händler, das dürfen sie nicht vergessen. Fragen sie einen Anwalt für mich, ich habe es getan“.

Bevor wir uns an einen Anwalt wenden, wollen wir unsere Position in diesem Fall verstehen. Wie wahr sind die Angaben des Verkäufers? Sind unsere Rechte als Käufer wirklich so schutzlos?

Wir empfinden dieses Verhalten als Betrug, da keiner von uns nachweisen kann, was genau der Verkäufer in diesem Paket geschickt hat.

Wir bitten um Ihre Hilfe - die Hilfe des Kollektiven Wissens!

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