Käuferschutz – die neusten Beiträge

Ebay Käufer behauptet Artikel würde im Paket fehlen (lügt offensichtlich)?

Einer unserer Kunden hat bei Ebay einen Fall eröffnet und behauptet nur einen seiner zwei bestellten Artikel (2x den gleichen Artikel) erhalten zu haben. Ich habe daraufhin nach Fotos gefragt, da ich anhand des Kartons, bzw. der Kartongröße, direkt feststellen kann, ob wir wirklich nur einen Artikel geschickt haben oder nicht. An seinem Verhalten habe ich direkt gemerkt, dass er lügt. Zuerst weist er mich (mit Ausrufezeichen) auf das bereits im Fall vorhandene Foto hin, welches einfach nur komplett schwarz war und wollte dann das Foto an unsere Email schicken. Nachdem er das Foto geschickt hat an die Email, konnte ich sofort sehen, dass es einer unseren großen Kartons war, weshalb ich 100% ausschließen kann, dass es unser Fehler war. Ich habe dann wieder im Fall genau das geschrieben und sogar noch das Foto aus seiner Mail angehangen, um alles für den Fall der Fälle zu dokumentieren, wovor er sich offensichtlich zu drücken versucht. Auf jeden Fall behauptet er nun, dass das Klebeband durchgeschnitten war, als er das Paket erhalten hat.

Ich persönlich würde mein Leben verwetten, dass er lügt, jedoch wird er, sobald ich etwas in die Richtung erwähne, den Ebay Käuferschutz einschalten und ich glaube dieser hat sich noch nie in der Geschichte von Ebay auf die Seite des Verkäufers gestellt, soweit ich weiß. Was kann ich also tun? Wenn ich einen Fall bei unserem Lieferdienst eröffnen möchte, muss ich eine Rechnung für den Wareneinkauf vorzeigen. Dies ist aber problematisch, da unsere Wareneinkaufspreis für mehrere tausend Artikel ist, welche nicht alle "verkaufbar" sind. Das heißt der Verlust wäre größer als die Rückerstattung des Lieferdienstes. Zudem wüsste ich nicht was man tun soll, wenn der Lieferdienst auf das Ergebnis kommt, dass das Paket nicht manipuliert wurde und keine Rückerstattung anbietet.

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EBAY: Käufer behauptet, Neuware wäre schonmal geöffnet worden. Was tun, wie reagieren?

Ich habe neulich einen neuen und originalverpackten Artikel bei Ebay verkauft (es handelt sich um eine Special Edition eines Videospiels, falls es wichtig ist). So habe ich diesen auch beworben.

Der Käufer hat eigentlich durchweg positive Bewertungen (so wie ich) und schien vertrauenswürdig.

Nun schreibt mich dieser ganz empört an und behauptet, die Edition sei bereits geöffnet worden (was garantiert und 1000% NICHT stimmt). Kein Nachfragen, kein "benefit of the doubt". Er bezichtigt mich sofort der Täuschung. Sein Grund? Die Box ist in einen standardmäßig billig verarbeiteten Klarsichtschuber gehüllt, welcher relativ locker um sie herum "gefaltet" und mit vier Klebstreifen befestigt ist. So wurde sie neu verkauft. So hab ich sie einige Jahre in der Vitrine stehen gehabt.
Er sagt nun, dass Staubkörner (Körner, keine StaubSCHICHT) innerhalb dieser Klarsichthülle (wie gesagt, die ist nur drumherum gefaltet und nicht hermetisch abgeriegelt) beweisen würden, dass diese bereits geöffnet wurde. Auch ist er der Meinung, dass die Klebstreifen schonmal entfernt wurden weil sie wohl schief sind oder so. Das letzte Argument habe ich nicht verstanden.

Als "Beweis" schickt er mir Bilder von der ENTFERNTEN Klarsichthülle. Also er hat diesen noch neuen Artikel geöffnet um die Hülle einzeln zu fotografieren. Jetzt kann ich das Spiel nicht mal mehr einfach so zurücknehmen, da er selber nun eindeutig dafür gesorgt hat, dass sie nicht mehr ungeöffnet ist.

Bin ich jetzt völlig bekloppt oder benimmt sich der Käufer leicht daneben? Oder habe ich etwas falsch gemacht? Mich stresst die ganze Sache natürlich total. Bin kein großer Verkäufer und befürchte jetzt zumindest eine negative Bewertung. Noch hat der Käufer sich nach meiner Antwort nicht zurückgemeldet in der ich versucht habe mich respektvoll aber bestimmt von den Anschuldigungen zu distanzieren.

Was meint ihr, greift bei solchen Sachen der Käuferschutz und ich habe mit Konsequenzen zu rechnen? Wie soll ich beweisen, dass der Artikel neu war bevor der Käufer ihn geöffnet hat? Noch ist nichts passiert aber ich möchte vorbereitet sein.

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Kleinanzeigen Käufer will Retour weil Glitzerkleid glitzert?

Habe ein Glitzerkleid inseriert (langes Abendkleid voll mit Glitzer), es auch so im Titel und der Beschreibung genannt, auf den Bildern sieht man es auch deutlich. Käufer hat über Kleinanzeigen direkt kaufen den Artikel gekauft und hatte es eilig, brauchte es für einen bestimmten Tag. Ich habe es dann gleich rausgeschickt und es kam pünktlich an dem Tag an dem es gebraucht wurde an. In der Beschreibung habe ich darauf hingewiesen, dass ich das Kleid klein zusammenpacken werde damit das Paket nicht zu groß wird und zu viel Porto kostet, wenn der Käufer damit ein Problem hat, sollte man es mir vor dem Versand sagen damit die Portokosten neu berechnet werden. Ich habe auch geschrieben, dass das Kleid neu und ungetragen ist, und auch nicht meiner Größe entspricht da es nicht für mich gekauft wurde. Das Kleid hat keine bekannte Marke und wurde für 35 Euro verkauft. Am Tag nachdem das Kleid angekommen ist (also am Tag nachdem das Kleid eilig gebraucht wurde) kriege ich eine Mitteilung, dass der Käufer das Kleid nun zurückgeben will weil das Glitzerkleid zu viel Glitzerstaub abwirft, und ich das in der Beschreibung nicht gesagt habe. Beim Zusammenpacken vom Kleid zum Versand ist ein bisschen Glitzerstaub auf den Boden gekommen, aber dies schien mir bei so einem Kleid nicht ungewöhnlich. Möglich, dass nachdem das Kleid eng verpackt in der Box vom Käufer aufgemacht wurde, etwas mehr Glitzerstaub zu sehen war, aber ich hatte extra darauf hingewiesen wie ich es verpacken würde. Das Kleid ist immer noch voller Glitzer und sieht genauso aus wie auf meinen Bildern, es geht dem Käufer nur darum, dass der Boden nicht glitzerfrei ist wenn man es benutzt. Der Käufer findet, dass ein Glitzerkleid Glitzer abwirft, sei ein Defekt, und will es mir daher zurückgeben. Ich bin der Meinung, dass es normal ist, dass ein Glitzerkleid etwas Glitzerstaub hinterlässt, besonders wenn man es aus einer Verpackung nimmt, da Glitzerstaub ja nur auf den Stoff geklebt ist. Wenn jetzt so viel Glitzerstaub abgefallen wäre, dass das Kleid nicht mehr wie auf meinen Bildern aussieht (z.B. Flecken wo kein Glitzer mehr auf dem Stoff ist), das wäre natürlich ein Problem, das ist aber nicht der Fall. Das Kleid sieht immer noch so aus wie auf meinen Bildern, lediglich etwas überschüssiges Glitzer ist auf dem Boden. Ich habe durch Zufall den Boden wo das Paket von mir gepackt wurde nicht gewischt, und habe jetzt davon Fotos gemacht, es ist mit dem bloßen Auge ein bisschen Glitzerstaub zu sehen, nicht viel, aber auf den Fotos kann man den Glitzer gar nicht erfassen, und da habe ich das Kleid wirklich so klein wie möglich gefaltet. Persönlich habe ich noch nie einen Glitzerstoff gesehen der nicht etwas Glitzerstaub abwirft, daher wird so ein Stoff nicht für „normale Kleidung“ benutzt sondern für Ballkleider etc. Was jetzt? Darauf hinzuweisen, dass ein Glitzerkleid etwas Glitzerstaub auf dem Boden hinterlässt scheint mir als ob man hinweisen müsste, dass eine Zitrone sauer ist. Keines von beidem sehe ich als einen Defekt an. Dazu kommt, dass der Käufer erst am Tag nachdem es wohl gebraucht wurde es nun zurückgeben will. Ich hatte in der Beschreibung gesagt, keine Rücknahme. Der Kern ist jetzt wohl, ist es ein Defekt, dass ein Glitzerkleid etwas Glitzerkleid abwirft? Ich habe meine Ansicht dem Käufer geschrieben und der Käufer will es immer noch zurückgeben. Was denkt dazu die Community?

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Ebay Kaufabbruch aufgrund von Parallel-Bieten. Ist das okay oder rechtens?

Ich möchte mal eine Frage in die Community stellen, weil ich im Nachgang doch etwas angesäuert bin. 

Ich verkaufe derzeit meine Apple Watch bei Ebay, weil ich mir das Nachfolgermodell geholt habe. Die Auktion lief bis gestern Abend, 18.30 Uhr ungefähr, und ich erhielt zahlreiche Gebote und war dann erfreut, dass es gut ausgegangen ist. Kurz nach Auktionsende bat der Käufer um einen Kaufabbruch.

Letztendlich habe ich mich dazu entschieden, den Kauf abzubrechen und den Artikel nun erneut zur Auktion freigegeben. Ich habe den Käufer daraufhin gefragt, warum er den Kauf abgebrochen hatte, und er sagte mir, dass er auf zwei Artikel gleichzeitig geboten hat und der andere Artikel in seiner Nähe ist, dass er ihn abholen kann. Seine Frau hat am übernächsten Tag Geburtstag und er wollte den Artikel so schnell wie möglich bei sich haben.

Nun meine Frage an euch: 

Ist ein solches Gebaren wirklich üblich bei Ebay? Muss ich sowas hinnehmen?

Das hat mich dann im Nachgang schon sauer gemacht, weil das doch nicht Sinn von Ebay ist, oder? Somit werden anderen die Chancen vertan, den Artikel zu bekommen. Ich finde das auch irgendwie unverschämt. Der Artikel hatte viele Beobachter und kurz vor Ende gab es ein Bieter-Battle. Ich finde so was ungerecht den Anderen gegenüber.

Ich habe den Käufer jetzt blockiert, dass er keine Artikel mehr von mir kaufen kann. Auch werde ich das in meinen Auktionen jetzt vermerken, dass Kaufabbrüche ohne triftigen Grund nicht akzeptiere.

Wie seht ihr das?

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