Privat verkauf unversichert abgeschickt?

6 Antworten

Wenn, dann müsstest du bei der Post nachfragen. Sie weiss ja auch nicht, wonach sie fragen muss und mit nichts, kann die Post nichts anfangen.

Du hast aber auch kein Beleg, also auch keine Sendungsnummer. Somit ist auch das nicht möglich. Musst du zurück zahlen.

Tja, am falschen Ende gespart. Verbuche es als Lehrgeld.

Ja, wenn du keinen Beleg hast, musst du zahlen.

Von Experte Margita1881 bestätigt
...daher hab ich es unversichert verschickt.

Unclever.

Könnte sie bei der Post nicht nachfragen.

Nein, da es keine Sendungsverfolgung gibt, außerdem wäre das Deine Aufgabe.

Muss ich das zurück zahlen

Kommt drauf an:

Der Käufer trägt gemäß § 447 BGB bei einem Privatkauf ab dem Zeitpunkt das Verlustrisiko, an dem der Verkäufer die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat:

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Und diese Übergabe solltest Du entweder nachweisen oder zumindest glaubhaft versichern können.

Um welchen Betrag geht es?


Annalena772 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 09:27

Danke ,um 40 €

Rasentraktor007  21.08.2024, 09:29
@Annalena772

Warum macht man sowas?

Wie auch immer, warte ab, ob und was Dein Käufer unternimmt.

Und bei mir als Käufer hättest Du ganz schlechte Karten.

Annalena772 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 09:32
@Rasentraktor007

Der käufer wollte keinen versicherten versand habe ich rausgehõrt ,sonst hätte ich dafür aufkommen messen.:) zum Glück möchte ich nichts von dir kaufen!

Eine Sendung, für die es keinen Beleg gibt, kannst Du nicht nachweisen.
Grundsätzlich geht zwar das Risiko mit der Übergabe an den Versanddienstleister auf den Käufer über, aber DU kannst die Übergabe halt nicht nachweisen.

Deshalb nur versichert = mit Sendungsnummer versenden, und den Beleg dafür auch sehr gut und mindestens 6 Monate lang aufheben.