Ist Verkauf an Höchstbietenden auf Kleinanzeigen legal?
Angenommenn man hat viele Interessenten für einen Artikel auf Kleinanzeigen: Ist es dann legal, den Interessenten mitzuteilen, sie müssen ein Angebot machen, da es mehrere andere Interessenten gibt, und man verkauft dann den Artikel (auf VB-eingestellt) an den Höchstbietenden? Gilt das dann schon als Auktion und müsste auf Ebay statt auf Kleinanzeigen durchgeführt werden?
5 Antworten
Solange Du niemandem eine Kaufzusage gabst, kannst Du Dir meiner Meinung nach den Höchstbietenden heraussuchen.
Ob das evtl. gegen die Nutzungbedingungen verstößt, weiß ich nicht.
Das ist erlaubt, wenn du VB schreibst und mehrere dir ein Angebot machen. Du solltest es denen auch auch so schreiben oder dann einfach das höhste annehmen, dann ist alles in Ordnung. Kannst aber auch nachfragen ob man mehr bieten möchte falls der andere auch größeres interesse hat.
Da Kleinanzeigen die Option "Verhandlungsbasis" ermöglichen ergibt sich meines Erachtens automatisch die Option an den Höchstbietenden zu verkaufen.
.....und man verkauft dann den Artikel (auf VB-eingestellt) an den Höchstbietenden?
Verhandlungsbasis und Höchstgebot sind nicht dasselbe.
Eine Auktion ist zeitlich begrenzt.
Bei einer Auktion musst du an den Höchstbietenden verkaufen. Auch dann, wenn das Höchstgebot deutlich geringer ist, als der Preis, den du dir vorgestellt hast.
Bei einer Auktion muss der Bieter das jeweilige Höchstgebot sehen können. Einfach zu behaupten, ein anderer hätte bereits mehr geboten reicht nicht.
Verhandlungsbasis heißt: Der Verkäufer nennt einen Kaufpreis (Angebot), den der Käufer annehmen kann (Annahme des Angebots).
Oder der Käufer nennt dir einen Preis, den er bereit ist zu bezahlen. Dann macht der Käufer dir ein Angebot, das du wiederum annehmen oder ausschlagen kannst.
"Zwischenverkauf vorbehalten"
Diese Klausel wird oft in Verträgen, Angeboten oder Inseraten verwendet, um potenzielle Käufer darüber zu informieren, dass der Verkauf noch nicht endgültig abgeschlossen ist und es zu einem Zwischenverkauf kommen kann.
Der Zweck des Zwischenverkaufs vorbehalten liegt in der Flexibilität des Verkäufers. Dies ermöglicht es ihm, die Ware an einen anderen Interessenten zu verkaufen, falls dieser bereit ist, einen besseren Preis anzubieten oder schneller zu handeln.
Ein Beispiel:
Ein Interessent will den Artikel kaufen und auch den verlangten Kaufpreis bezahlen. Weil er die Sache erst in zwei Tagen bezahlen oder abholen kann, bittet er dich die Sache für ihn zu reservieren. Stimmst du zu, ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Wenig später meldet sich ein weiterer Interessent, der sofort vorbeikommen und die Sache abholen und bezahlen würde.
Zwischenverkauf vorbehalten beutet, du schließt das Geschäft mit dem ab, der die Sache als erster bezahlt hat.
Allerdings darfst du die Sache dann nicht für einen anderen Käufer reservieren.
Wichtig ist auch, dass potentielle Käufer wissen, dass du dir bis zum Schluss offen halten willst, an wen du verkaufst.
Hast du dem Käufer hingegen deine Kontonummer zum Bezahlen gegeben oder ihm zugesichert haben, die Sache zu einem vereinbarten Preis zu verkaufen, bist du natürlich auch an diese Vereinbarung gebunden.
Tipp:
Überlege dir einen Preis, den du für deinen Artikel haben willst.
Auf diesen Preis schlägst du 25 % auf. Das ist dein Verhandlungsspielraum.
Wenn du also 10,- EUR haben willst, verlangst du 12,50 EUR VB.
Alle Angebote die unter 10,- EUR liegen lehnst du ab.
Ein Angebot, was über 10,- EUR ist, nimmst du an.
du meinst aber jetzt Kleinanzeigen.de und nicht ebay ?
Das macht doch das System automatisch mit Preisvorschlag des Käufers oder du gibt einen festen Preis vor..
dann kannst du natürlich dir einen aussuchen der am meisten bezahlt.
bei Ebay.de gibt es eine Auktion