Ebay mehrere Preisvorschläge machen, Kauf dann bindend?

3 Antworten

Gute Deals macht man anders!

Das Wichtigste in Kürze:

Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Wenn du dem Verkäufer einen Preisvorschlag machst, ist dies eine Willenserklärung. "Ich will dir den Artikel für X-Euro abkaufen".

Der Verkäufer hat nun 3 Möglichkeiten auf dein Kaufangebot zu reagieren.

  1. Der Verkäufer nimmt dein Angebot an und es wird ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach § 433 BGB geschlossen.
  2. Der Verkäufer lehnt dein Angebot ab, oder reagiert nicht fristgemäß. Dann hat sich die Sache erledigt.
  3. Der Verkäufer macht dir ein Gegenangebot.

Macht dir der Verkäufer einen Gegenvorschlag, entsteht eine neue Situation.

Jetzt macht dir den Verkäufer ein verbindliches Angebot und du kannst dich für eine der 3 genannten Möglichkeiten wählen.

Das kann hin und hergehen - Bis einer den Preisvorschlag des anderen akzeptiert, oder selbst keine weiteren Gegenvorschläge macht.

In der Regel hat der Käufer 3 Chancen einen Preisvorschlag zu versenden.

Dein Spar-Modell funktioniert leider nicht.

........deswegen wollte ich bei mehreren ein Preisvorschlag schicken, damit der Preis etwas runter geht und ich so mehr Chancen habe wenn ich bei mehreren einen Vorschlag schicke.

Tolle Idee. Für dich. Und was hat der Verkäufer davon?

Der Verkäufer, der deinen Preisvorschlag angenommen hat, soll verpflichtet werden, die die Sache zum vereinbarten Preis verkaufen zu müssen.

Du selber möchtest dir die Wahl des Verkäufers offen lassen und dich zu nichts verpflichten.

Umgekehrt wärst du sicher auch nicht einverstanden, wenn du dein Top-Gerät für kleines Geld geschossen hast und erfährst, dass der Verkäufer sich nicht an Verträge hält und das Teil an einen Anderen verkauft, weil der 5,- EUR mehr bezahlt hat.

Die Annahme, dass du bei Angeboten mit der Option "Preisvorschlag senden" den großen Reibach machen kannst, erfüllt sich erfahrungsgemäß leider sehr selten.

Die Gründe liegen auf der Hand. Wer großzügige Preisnachlässe gewähren kann, hat vorher zu viel verlangt.

Du schreibst:

ich will mir ein gebrauchten Gaming Laptop im Preisbereich von 400-600 Euro auf Ebay kaufen

Nehmen wir nun mal den Mittelwert - also 500,- EUR.

Angenommen, der Verkäufer akzeptiert 10 % weniger, dann müsstest du nur noch 450,- EUR für den Rechner bezahlen.

Und das du tatsächlich am Ende des Tages 50,- EUR gespart hast, steht auch nicht fest.

Tipp:

Wenn du bei einem Angebot zum Festpreis 500,- EUR zahlen musst, aber der Rechner dafür besser ausgestattet ist, kann das unterm Strich trotzdem günstiger sein.

Das beste Geschäft machst du, wenn das Preis-Leistung-Verhältnis ausgewogen ist.

Der billigste Preis ist zu teuer, wenn sich die Anschaffung als Irrtum herausstellt.

Wahrscheinlich weißt du, was du brauchst - und was nicht. Wer sich weniger gut auskennt ist gut beraten, sich vor dem Kauf beraten zu lassen.

Wer privat ein Gerät kauft, für das noch die gesetzliche Gewährleistung gilt, sollte sich vom Verkäufer unbedingt eine Abtretungserklärung ausstellen lassen!

Abtretungserklärung

Hinweise für Käufer:

Wenn du ein Produkt privat erwirbst, welches vorher bei uns gekauft wurde, lasse dir bitte eine Abtretungserklärung (siehe unten) vom Verkäufer ausstellen. Solltest du Probleme mit diesem Produkt bekommen, kannst du in diesem Fall die Gewährleistungsrechte übernehmen.

 

Als Händler sind wir lediglich unseren direkten Käufern gegenüber gewährleistungspflichtig. Reklamationen von Dritten können wir somit leider nicht bearbeiten.

Hinweise für Verkäufer

Möchtest du ein bei uns erworbenes Produkt privat weiterveräußern, übertrage dem Käufer auch deine Gewährleistungsansprüche mit einer Abtretungserklärung (siehe unten). So vermeidest du nachträgliche Probleme, falls das Produkt einen Mangel aufweist.

Eine rechtlich wasserdicht formulierte Abtretungserklärung findest du hier:

https://service.notebooksbilliger.de/help/de-de/15-hinweise-zur-reklamationsbearbeitung/136-abtretungserklarung

Auch bei Geschäften unter Privatleuten ist ein ordentlicher Kaufvertrag unverzichtbar. Wer sich hier die Zeit spart, zahlt im Schadensfall nicht selten drauf.

Allgemeiner Kaufvertrag von privat

https://bilder.markt.de/cmsfiles/marktplatz/kaufvertrag.pdf

Der beste PC-Konfigurator

Mit dem PCSpecialist PC-Konfigurator lassen sich vor allem leistungsstärkere Computer sehr einfach zusammenstellen. Dabei überzeugt das System mit einem durchdachten Vorgehen. Zwar wird erst am Ende des Prozesses auf die Kompatibilität geprüft, dann aber sehr gründlich bis hin zur optimalen Wattzahl des Netzteils. Auch der individuelle Service war umfassend und hilfreich.

Eine gute Orientierungshilfe und umfangreiches, leicht verständliches Basiswissen helfen, einen leistungsstarken Rechner zu einem vernünftigen Preis zu finden.

https://www.faz.net/kaufkompass/vergleich/der-beste-pc-konfigurator/

Tipp:

Gebrauchte PCs

Gelegenheitskäufe findest du vielleicht auch hier:

https://www.notebooksbilliger.de/pc+systeme/gebrauchtware+pc+systeme

Gemäß §145 BGB bist du an dein Angebot, welches du abgibst, gebunden. Geht der Verkäufer also auf ein Angebot ein, welches dir eigentlich so gar nicht passt, bist du dazu verpflichtet diesen Preis zu zahlen - immerhin hast du das Angebot auch gemacht.

Tust du dies schließlich nicht, kann er Schadenersatz von dir verlangen.


Antorium 
Beitragsersteller
 11.02.2025, 00:01

Ok Danke, dann werde ich nur einen immer Preisvorschlag senden und dann abwarten

Zum einen ist dein Gebot bindend.

Zum andern ist deine These der Preis würde beim Bieten runter gehen falsch. Du treibst mit Bieten den Preis in die Höhe.

Daher wirst du Artikel wie Laptops wahrscheinlich eher nur ersteigern wenn du dein Gebot in den letzten Sekunden vor Auktionsende abgibst.


DomeLPs  11.02.2025, 00:16

Er meint keine Auktion auf der man bieten kann er meint die preisvorschlagfunktion