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Kündigung - Herausgabe von Arbeitsmitteln?

Hallo,

ich habe mir eben meinen Arbeitsvertrag nochmals genau angesehen, weil ich vor habe zu kündigen, dabei bin ich auf folgende Paragraphen gestoßen:

§ 15 Herausgabe von Arbeitsmitteln und Unterlagen

(1) Die Arbeitnehmerin hat auf Verlangen des Arbeitgebers - aber auch bei längerer Abwesenheit im Unternehmen wie im Falle von Kündigung, Freistellung oder Ähnlichem - sämtliche Arbeitsunterlagen, -mittel und -ergebnisse, insbes. auch Unterlagen, Urkunden, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfe oder hiervon gefertigte Durchschriften oder Kopien, gleichgültig auf welchem Datenträger, an den Arbeitgeber zurück- bzw. herauszugeben. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat sie dies unaufgefordert zu tun.

(2) Dieselbe Verpflichtung gilt hinsichtlich sämtlicher weiterer Sachen und Gegenstände, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, wie beispielsweise Firmenfahrzeug, Berechtigungskarten, Schlüssel, Mobiltelefon, Laptop oder Ähnliches.

§ 16 Vertragsstrafe bei Herausgabeverweigerung

(1) Verstößt die Arbeitnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Herausgabepflicht von

Arbeitsmitteln und Unterlagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 15, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts (§ 5 Abs. 1).

(2) Der Arbeitgeber kann gegen die Arbeitnehmerin auch einen weitergehenden Schaden geltend machen. Auf den insgesamt entstandenen Schaden ist die Vertragsstrafe anzurechnen.

Ich arbeite im Service in der Gastronomie. Unser Chef hatte uns ab und zu zum Thema Wein "geschult", dazu habe ich Aufzeichnungen angefertigt, außerdem erhielten wir Ausdrucke aus dem Internet, auf denen verschiedene Weine vorgestellt wurden. Ich habe diese Unterlagen nicht mehr! Kann deswegen wirklich ein Monatsgehalt einbehalten werden - theoretisch handelt es sich um frei zugängliches und nicht um firmeninternes Wissen...

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

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Alleine essen gehen?

In einem Frankreich-Reiseführer 🇫🇷 Ausgabe 2024 fand ich nachstehende Ausführungen.

Was sind eure Einschätzungen oder Erfahrungen dazu?

Alleine essen gehen? In Frankreich kein Problem! Im Bistro ein kleines Frühstück einnehmen und Zeitung lesen, an Werktagen mittags ein schnelles Business-Lunch und dabei am Smartphone, Tablet oder Laptop sein. Wer im Gewerbegebiet neben seinem Motel ein Kettenrestaurant bzw. die Systemgastronomie aufsucht, wird zudem auch abends einige Gleichgesinnte antreffen.

Ganz anders jedoch in der klassischen mittleren und gehobenen Gastronomie. Vor allem am Abend, an Wochenenden und Feiertagen sowie in stark frequentierten Freizeit- und Feriengebieten.

Wie in allen Mittelmeerländern ist essen gehen in Frankreich immer noch ein gesellschaftliches Event. Alleine gediegen zu speisen ist deshalb nach wie vor unüblich, auch wenn es mittlerweile gelegentlich in bestimmten Medien in guter Absicht anders kommuniziert wird..

Alleine Essende werden nach wie vor eher als ungesellig und bemitleidenswert wahrgenommen denn mutig und emanzipiert. So viel Ehrlichkeit muss sein.

Sollte das Restaurant außerdem voll belegt sein, wird der Wirt sich über diesen Gast nicht freuen, da sich der mögliche Umsatz am betreffenden Tisch halbiert. Gleiches gilt für den Kellner, weil er nur das halbe Trinkgeld erhält. Möglicherweise muss man sogar damit rechnen, dass vorgegeben wird, dass alle Tische bereits reserviert seien.

Zudem wird der Single-Gast bei hoher Auslastung eventuell damit konfrontiert werden, den Katzentisch an der Küchentür oder den Toiletten zugewiesen zu bekommen, aber wohl kaum den Vierertisch in der ersten Reihe mit Panoramablick auf das Meer.

Ein No Go im Benimm ist, wenn der Gast sich abends am Tisch beim Essen mit einer Lektüre oder seiner IT-Ausstattung beschäftigt. Gut zu wissen, denn das gilt auch für Singles, denen der Gesprächspartner fehlt.

Zu beachten ist auch, dass manche Weine nur flaschenweise erhältlich sind und einige Speisen als Platten für zwei Personen serviert werden.

Deshalb ist für Alleinreisende das zwanglose Maghreb- oder Asia-Lokal am Stadtrand, das Restaurant im Einkaufszentrum oder ein Imbiss mit Sitzgelegenheit manchmal, vor allem abends, die passendere Wahl.

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Restaurant Hausverbot weil sie sich selber Trinkgeld gibt?

Hallo, könnt ihr mir sagen was da vor sich geht?

(Kopiert von Google Maps, da ich nicht alles zwei mal schreiben will)

Ich war am 05.01.2025 19:45 Uhr dort. Das erste, sie haben 1,15 std. früher geschlossen als online angegeben. Ich hatte einen großen Cappuccino (5.95€) bestellt und musste ihn unter Zeitdruck austrinken und wurde sofort zum zahlen gebracht. Beim bezahlen hat die später herausgestellte Chefin (50-60J) sich selber Trinkgeld gegeben, da ich jedoch zum Zug musste hatte ich es per Apple Pay als Nachricht erst später gesehen.

2 Tage später hatte ich eine Kellnerin auf die Situation angesprochen da man vielleicht erst ab einem bestimmten Betrag mit Karte zahlen kann, war auch so, sie antwortete nur „ja, erst ab 15€“ deswegen wurde anscheinend der Rest addiert so das es 15€ ergibt…nirgendwo stand, oder wurde erwähnt das man erst ab einem bestimmten Betrag mit Karte zahlen kann, ich selber konnte den zahlungs Betrag nicht sehen und dachte ich zahle normal den Cappuccino, daher denke ich eher es war ein Versuch sich selber Trinkgeld zu geben.

Ich konnte das Geld nicht irgendwie zurückbekommen aber ich wollte auch nur nachfragen und dann war alles ok und die Situation für mich geklärt. Die eigentlich freundliche Kellnerin wollte mit ihrer Chefin telefonieren um alles sicherzustellen.

Bis dahin war alles gut.

Nach etwa 15 min kam eine ältere „Gestalt“ in den Laden rein, was die Chefin war. Sie kam sofort zu mir und hat mir das gleiche was schon geklärt war, 1 Minute vorgetragen und meinte ich soll sofort mein, nach der geklärten Situation bestellten Cappucino bezahlen, ich stehe auf und sie redet weiter und jetzt kommt es. 

Es wäre „unglaublich und respektlos“ in so einer Stadt und in so einem Café kein Trinkgeld zu geben (es war ein ganz normales Café), ich soll sofort bezahlen und mich nie wieder blicken dann meinte sie während sie den Kassenbon gibt, ich hätte „permanentes Hausverbot“ ich war geschockt und habe auch nix gesagt. Als ich meine Tasche genommen hab, habe ich kurz gefragt ob die Situation von der Chefin falsch verstanden wurde, daraufhin meinte sie „gehen sie sofort, ich will nicht diskutieren“ 

Ich denke mal sie hat eine Art von psychische Störung, weil anders kann ich mir dies nicht erklären.

Kann man da rechtlich vorgehen?

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