BAföG Förderungsdauer bei Studium, bei welchem Regelstudienzeit de fakto nicht einhaltbar ist?

Hallo liebe GuteFrage Community!

Ich beziehe BAföG im dritten Semester meines Physik Studiums. Dieses ist ein Vollzeit Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern. 96% der Physikstudierenden schaffen es nicht einen Idealverlauf einzuhalten. Es wird außerdem im Lehramtsbachelor (unter anderem als Testphase für den normalen Monobachelor) darüber nachgedacht einen zweiphasigen Studiengang einzuführen. Das heißt, es gäbe zwei Studiengangsverläufe, einen schnelleren (jetzigen) und einen etwas verlangsamten (neuen). Grund dafür sind die besagten 96%. Physik ist halt ein sehr schweres Fach und einfach anspruchsvoll in 3 Jahren zu meistern.

Nun beläuft sich eine BAföG Förderung auf die angegebene Regelstudienzeit und bricht für mich also in anderthalb Jahren ab. Ich werde bestimmt irgendwie über die Runden komme (obwohl das für meine Mutter schwer tragbar wird). Aber es gibt doch auch Studierende, denen nur aufgrund ihrer Förderung eine Ausbildung ermöglicht wird? Niemand kann verlangen in 3 Jahren mit seinem*ihrem Physikstudium durch zu sein! Gibt es da etwas, was ich übersehe?

Ach ja, nebensächlich noch die Frage: Ich wurde gescammt und musste während meines Studiums einen Monat lang im Hotel leben und hatte anschließend im zweiten Semester zwei Freunde verloren, was mich total fertig gemacht hat. Kann man eine der Sachen zur Verlängerung der Nachweispflicht im vierten Semester anbringen?

LG

Bachelor, BAföG, Hochschule, Physik, Student, studienfinanzierung, Regelstudienzeit
BAföG / Freibetrag / Vermögen / Aktien?

Guten Morgen zusammen,

ich bin momentan Student und beziehe BAföG. Auf meinem BAföG-Folgeantrag habe ich nun neulich mein Vermögen angegeben und möchte einen Teil dieses Vermögens in Aktien investieren(<200€).

Die Aktien plane ich längerfristig beizubehalten und möchte fragen, was ich denn dabei alles beachten muss.

Mein Kenntnisstand ist zurzeit folgender:
- das angegebene Vermögen darf in was-auch-immer investiert werden
- die Aktien werden im nächsten BAföG Folgeantrag wiederum nur als Vermögen angegeben und dabei wird der Wert über den 31.12.20xx des letzten Jahres bestimmt
- sollte man die Aktien doch früher verkaufen und dabei Gewinn machen, dann muss das dem BAföG-Amt mitgeteilt werden

Meine Fragen sind nun folgende:
(1) Sind meine aufgeführten Punkte korrekt?

(2) Greift bei dem BAföG-Folgeantrag der Freibetrag für Vermögen ein und stellt keine Probleme mit den Aktien her (solange der Freibetrag nicht überschritten wird)?
→ Oder gibt es irgendwelche Ausnahmen in dem genannten Zusammenhang?

(3) Sollten die Aktien tatsächlich früher verkauft werden, wie erfolgt die Steuerabrechnung von 25%? Ist das automatisch vom Broker mit eingerechnet oder muss man sich mit 10 Blättern Papier rumschlagen?

Ich bedanke mich, dass Ihr Euch Zeit genommen habt, das durchzulesen und auch für jegliche Antworten.

PS:
Bitte keine Besserwisser, welche meinen ich soll sonst-was-machen, weil ich Hilfe vom Staat bekomme und das Geld jetzt verschwenden will.
Ich bin in der Lage, mit <400€ im Monat ohne Probleme auszukommen.
Das Geld wurde sich ehrlich angespart.

Geld, Aktien, BAföG, Wirtschaft und Finanzen

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