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"Paragraph für Geisteskrankheit" - Konsequenz aus Taten?

Ich wurde von einer Nachbarin angegriffen, die ich schon länger im Verdacht habe, dass sie nicht alle Tassen im Schrank hat, und werde sie natürlich anzeigen.

Als ich das vorhin einem Bekannten erzählte, sagte der, wenn sie "einen Paragraphen hat", dann wird da wahrscheinlich gar nichts passieren nach meiner Anzeige, also sie würde nicht ins Gefängnis oder in eine geschlossene Anstalt kommen. Er meint, dafür müsste ein von solchen Menschen Angegriffener schon halbtot oder tot sein. Was ich ja Gott sei Dank nicht bin.

Ich nehme an, er meint diesen Paragraphen (oder gibt es noch einen anderen in der Richtung?):

StGB § 21 - Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Diese Beschreibung wurde sehr gut zu ihr passen, sie ist z.B vollkommen impulsiv, flippt aus, schreit und lacht hysterisch rum, und 2 Minuten später grinst sie einem wieder fröhlich ins Gesicht, als ob nichts gewesen ist.

Kann mir jemand erklären, was genau also passieren würde, wenn dieser Paragraph tatsächlich auf sie zutreffen würde? Würde es dann vielleicht erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen? Und wenn, könnte es sein, dass der Richter dann zwar feststellt, dass sie es getan hat, und eigentlich eine dafür angemessene Strafe bekommen müsste, aber aufgrund ihrer Geisteskrankheit dann einfach NICHTS passiert? Sie vielleicht einfach nur eine Geldstrafe bekommt und weiterhin neben mir wohnen bleibt?

Und wenn das so ist und sie mich dann NOCH mal angreift, würde dann einfach WIEDER nichts passieren...?? Wie lange könnte sie dieses Spiel durchziehen? Forever? 

Straftat, Geisteskrankheit, Schuldfähigkeit