Bundespräsident unterzeichnet Gesetz nicht - was nun?

Angenommen der Bundespräsident unterzeichnet ein beschlossenes Gesetz nicht, aber es ist verfassungskonform. Im Grundgesetz gibt es den Artikel 61. Dieser besagt folgendes:

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Da der Bundespräsident ja nur eine Prüfungskompetenz, kann man doch daraus schließen, dass er gegen den Abs. 1 verstößt und somit in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden darf, oder?

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Wie fändet ihr dieses Parteiprogramm?

Viele Menschen haben die aktuelle Politik in Deutschland satt, und es gibt keine Partei, die sie mehr wählen würden. Wie fändet ihr also dieses Wahlprogramm?

  • Menschenrechte müssen stets und immer gewahrt werden.
  • Jeder Mensch ist vor dem Gesetze gleich, unabhängig von Hautfarbe, sexueller Orientierung, Herkunft, Familienstand und Lohn.
  • In Deutschland gilt Religionsfreiheit. Es kann nicht sein, dass in Deutschland Islamisten den Terror bejubeln. Da muss hart durchgegriffen werden.
  • Viel zu oft werden die falschen abgeschoben. Menschen, die sich engagieren und arbeiten wollen, werden abgeschoben. Straftäter dürfen bleiben. Abschieben muss durchdacht sein.
  • Atomkraftwerke bleiben angeschaltet, werden regelmäßig sicherheitstechnisch inspiziert.
  • Kohlekraftwerke werden bis 2030 abgeschaltet.
  • Es soll auf erneuerbare Energien gesetzt werden, diese sollen ausgebaut werden.
  • Klimakleber sollen härter bestraft werden.
  • Der Euro soll weiterhin Deutschlands Währung sein.
  • Deutschland sollte eigentlich weiterhin in der EU bleiben.
  • Es soll ein Klimabündnis gegründet werden, dessen Mitglieder sich austauschen und gemeinsam Maßnahmen gegen die Erderwärmung ausarbeiten.
  • Dabei soll jedoch auch der normalverdienende Bürger berücksichtigt werden.
  • In Schulen soll mehr über die Themen "Sucht" und "Sexualität" informiert werden.
  • Deutschlands Schulsystem muss überdacht werden.
  • Migration soll stärker begrenzt und überwacht werden.
  • Die "Ehe für alle" wird es in Deutschland weiterhin geben.
  • Homosexuelle Paare sollten (mit Einschränkungen) Kinder adoptieren dürfen.
  • Homosexuelle sollten leichter Blut spenden dürfen.
  • Volksentscheide sollten eingeführt werden.
  • Maßnahmen und Regeln für KI (Künstliche Intelligenz) sollten von einem Expertengremium aufgestellt werden.
  • Der Bürokratie-Wahnsinn muss gestoppt werden.
  • Über eine Frauenquote sollte in einem Gewissensvotum abgestimmt werden.
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