wie funktioniert die wahl des bundespräsidenten?

3 Antworten

Der Bundespräsident wird duch die Bundesversammlung gewählt, die auch nur zu diesem Zweck zusammentritt. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhälniswahl gewählt werden (GG, Artikel 54, Absatz 3). Den Vorsitz hat der Bundestagspräsident.

Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält (GG, Artikel 54, Absatz 6). Vereinfacht gesagt: Im ersten und zweiten Wahlgang ist die absolute Mehrheit erforderlich, im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit.

Der Herr Gauck wurde diesmal von den Parteien (Grüne, SPD und FDP) der Bundeskanzlerin vorgeschlagen, trotz zunächst Widerstand der Kanzlerin wurde er dann von allen Parteien nominiert. Die Linke wurde nicht befragt, sie haben eine eigene Kandidatin zum Vorschlag gebracht. Die Bundesversammlung wählt nun aus den beiden Kandidaten den Bundespräsidenten.