Kann ein Bundespräsident zu einem späteren Zeitpunkt nochmal Kanzler werden?
Ich habe gerade in einer anderen Frage hier auf eine Bemerkung "Steinmeier wäre noch möglich als Kanzlerkandidat" geantwortet, daß dies zu 100% unmöglich sei, da er mittlerweile Bundespräsident ist. Praktisch ist das auch so.
Jedoch stellt sich mir tatsächlich jetzt selbst die Frage, ob es THEORETISCH nach unserer Verfassung möglich wäre, daß ein amtierender Bundespräsident nach seiner Amtszeit, (regulär agbelaufen oder nach Rücktritt) in einer späteren Wahl nochmal Kanzlerkandidat werden könnte, wenn er dies wollte? Sagt unsere Verfassung dazu etwas aus? Ich finde im Netz nur die (bekannten) Infos, daß der Bundespräsident überparteilich agiert und welche Funktion er im Staat hat, nicht jedoch, ob er danach nochmal ins politische Leben in einer anderen Funktion eingreifen kann/darf... oder ob der Gute danach zur Rente 'verdonnert' ist :D ?