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Nachbar baut 9m Garage an Grundstücksgrenze?

Nachträgliche Ergänzung: Beim Baurechtsamt kann man absolut unproblematisch einen Termin ausmachen, in dem man alle Anliegen klären kann - auch so unnötige wie das von mir geschilderte. :D Uns hat das sehr weiter geholfen! :)

Hallo zusammen 😊

Ich habe ein unbebautes Grundstück und meine Nachbarn sind gerade in der Bauphase. Genehmigt war ursprünglich eine 5-6m lange Garage angrenzend an mein Grundstück. Soweit so gut.

Vor einigen Monaten haben die Nachbarn uns dann darüber informiert, dass sie überlegen stattdessen eine 9m lange Garage dorthin zu bauen. Es war ein sehr kurzes und ziemlich einseitiges Gespräch. Jedoch wurde uns versichert, dass lediglich eine sehr niedrige Garage mit Flachdach geplant sei.

Wir sind davon ausgegangen, dass wir vor dem konkreten Bau nochmal ein Schreiben mit dem zugehörigen Bebauungsplan und ggf. die Möglichkeit auf eine Anhörung eingeräumt bekommen. Vom Bauamt kam bisher nichts dergleichen, aber es scheint als würden bereits die Vorbereitungen für das Fundament laufen. Nun sind wir etwas verunsichert und sorgen uns, dass die Garage zusätzlich zur Länge auch noch sehr hoch werden könnte (bräuchte man sonst so ein großes Fundament?). Da wir eine recht schmale Doppelhaushälfte haben, wäre das lichttechnisch für uns natürlich ziemlich bescheiden...

Außerdem ragt der momentan eingerahmte Bereich (ich schätzt mal, da soll das Fundament hin) mindestens 30cm auf unser Grundstück - wäre das überhaupt rechtens??

Eine gute Nachbarschaftsbeziehung ist mir eigentlich sehr wichtig und ich möchte nicht unnötig rumpöbeln, aber irgendwie verunsichert mich das alles ein wenig.

Wie würdet ihr vorgehen? Habe ich überhaupt das Recht den neuen Bebauungsplan meiner Nachbarn einzusehen? Und könnte ich theoretisch überhaupt was gegen diese Garage tun?

Recht, Garage, Bauamt, Baurecht, Nachbarn, Nachbarschaft, Baurecht Baden Württemberg

SEHR EILIG! Hat der Fliesenleger korrekt gearbeitet?

Hallo zusammen, hoffe auf zahlreiche Antworten bzw. Meinungen, zu folgendem:

Wir haben vor kurzem unser neues Bad fliesen lassen und sind der Meinung dass man uns "übern" Tisch ziehen will.

  1. Die frischgestrichene Decke wurde mit Fliesenkleber verschmiert. Laut Fliesenleger hätte das nun der Maler wieder in Ordnung zu bringen. Sehen wir aber anders.

  2. Es wurde zwischen Wandfliesen und Decke nicht verfugt, da ist einfach offen. Aussage des Fliesenlegers: Da muss eine Fuge mit Acryl gemacht werden und auch das ist Aufgabe des Malers.

  3. Der Fliesenleger wollte unbedingt schon die neue Badewanne und die neue Duschwanne gestellt haben BEVOR er mit dem fliesen anfängt. Nun haben wir den Salat! Die nagelneue Badewanne ist verkratzt und obendrein extrem verdreckt mit Fliesenkleber etc weil sie nicht abgedeckt wurde grrr

Und auch ganz toll: 4. Beim Aussuchen der Bodenfliesen für den Flur wurde nicht über Sockelfliesen gesprochen, nun haben wir auch keine dran... Allerdings wurde auch da der Rauhputz im Flur mit Kleber verschmiert, teilweise ist er beschädigt und auch hier wurde zur Wand hin nicht verfugt. Müsste da nicht ein anständiger "Abschluss" hin??? Und wer kümmert sich um den beschädigten Putz an der Wand? Bin eigentlich der Meinung, wer etwas zerstört der sollte es auch so gut wie möglich wieder richten, oder?

Haben morgen abend Abnahme und hoffe auf eure Meinungen dazu!

Ganz lieben Dank :-)

Handwerk, Fliesen, Recht, Baurecht, Fliesenleger, Handwerker

Was darf ich überhaupt in meinem eigenen Kleingarten?

Hallo zusammen, wir beabsichtigen uns einen Garten zu kaufen - ca. 600m² wäre da unsere Vorstellung. Ziel sollte es eigentlich sein, den Garten richtig zu nutzen - "bewirtschaften". Darunder verstehen wir Obst- und Gemüseanbau, Holz machen und lagern, Wasserbehälter für Regenwasser aufstellen, statt Gartenhaus evtl. einen kleinen Wohnwagen aufstellen, ..... Da eine Schrebergartenanlage mit "Vereinsleben" und Verpflichtungen nicht so unser Ding sind, haben wir uns nach Privatgärten umgesehen, da wir im Glauben waren, man hätte erheblich mehr Freiheiten. Um Unannehmlichkeiten vor einem Kauf aus dem Weg zu gehen, habe ich mal bei der Stadt angerufen um einige "Grundfragen" abzuklären. Leider war ich danach recht ernüchtrert.

Großen Baum fällen der das Licht von den Beeten weg nimmt - nicht erlaubt. Holz aufschichten und mit Plane abdecken - nicht erlaubt. Carboard für Wassergewinnung - nicht erlaubt. Anhänger langfristig abstellen - nicht erlaubt. Wohnwagen abstellen - nicht erlaubt Terasse mit Überdachung an vorhandenen Schuppen anbauen - nicht erlaubt Auto abstellen - nicht erlaubt

Das Bauliche Maßnahmen wie Überdachte Terasse der Genehmigung bedürfen, kann ich ja gerade noch verstehen, aber der Rest? Der Herr vom Amt hat sich immer wieder auf das Bundeskleingartengesetz berufen, welches ich mir natürlich herundergeladen habe - für eine Schrebergartensiedlung macht das sicherlich ja auch noch Sinn, aber für alle Gärten?

Zumal - wenn man sich so umschaut sieht man recht heufig, Wohnwagen in Gärten stehen, oder aufgesetztes Holz, oder Fahrzeug parkt in der Einfahrt...... Alles ohne Erlaubnis?

Wer weiß Rat? - Hat der gute Mann vom Amt Recht? Gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiede?

Über Antworten würden wir uns sehr freuen

Garten, Baurecht

Bebautes Unland gekauft. Muss jetzt alles weg?

Hallo zusammen!

Unsere Nerven liegen blank, deshalb stelle ich hier diese Frage..

Wir haben sogenanntes "Unland" erworben, weil auf diesem eine wunderschöne, aber auch uralte Hütte (bzw eher Haus) steht aus Vollholz. Es soll schon sehr alt sein und stand bereits beim Kauf des Vorbesitzers vor 30 Jahren dort.

Es ist eine alte Umzäunung vorhanden mit Beton und verschiedenste Grillplätze und weitere Schuppen. Sogar ein Schlafwohnwagen steht dort.

Wir haben bereits fast alles repariert und restauriert und es ist wunderschön geworden. Vorher war alles sehr ungepflegt.

Nun machen uns die Nachbarn, die wohl auch alle an dem Kauf der Fläche interessiert waren, große Angst oder drohen schon mit einer Beschwerde beim Bauamt oder so.

Obwohl wir nichts dazu gebaut haben und es nicht planen, weil alles schon da ist und das wohl auch schon sehr lange, heißt es, dass der neue junge Chef beim Baumamt jetzt so richtig "abräumen" will.

Und zwar bei allen Gärten die dort sind abreißen lassen. Es sieht aber jeder Garten so ähnlich aus. Nur dieser ist besonders schön und ordentlich gworden nun.

Dann meinte ein Nachbar, die Stadt schaut sich alles mit Drohnen an und tatsächlich ist dann eine über unseren Garten geflogen.

Kann sowas sein? Müssen wir Angst haben um unsere Dinge dort? Dürfen wir überhaupt auch nur ein kleines Gemüsebeet betreiben (ist auch bereits vorhanden und schon alt).

Also eigentlich wollen wir dort Grillen und unsere Freizeit genießen.

Ich weiß nun einfach nicht, ob unsere Nachbarn übertreiben oder ob es wirklich Grund zur Sorge gibt.

Wir hatten davor schon einen Garten wo alles mit Fundament war aber halt alt. Es hat nie einen interessiert, weil auch da alle sowas haben im Nachbarort.

Und man konnte tolle Grillfeiern machen.

Baurecht, Gartenbau, gartenhütte