Private Stellplätze wegen Baustelle nicht mehr nutzbar - ist das rechtens?

Guten Tag Zusammen,

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, alle Wohnungen werden von den Eigentümern bewohnt. Vor dem Haus sind die privaten Stellplätze der Bewohner. Geparkt wird mit der Front des Autos direkt an der Hauswand. Lange Autos (zB Kombi) reichen dann exakt bis zur Grundstücksgrenze.

Im Zuge eines Neubaus gegenüber wird nun die - sowieso sehr schmale - Straße bis zu Hälfte für den Bau gesperrt. Unter anderem zu Errichtung eines Krans direkt gegenüber unserer Haustür. Gesamtlänge des Neubaus über knapp 80 Meter.

Die verbleibende Strassenbreite von knapp drei Metern wird nun nicht reichen um zu rangieren. Dementsprechend werden unsere Parkplätze vor dem Haus nicht mehr nutzbar sein während des Bauvorhabens (min 6-8 Monate). Auch mehrere Vollsperrungen sind in der Zeit geplant.

Wie sieht denn hier die Rechtslage aus? Ist das so erlaubt? Muss man uns vor der Teilsperrung als Anwohner informieren? Muss man uns Anwohnern für die Zeit Alternativen zur Verfügung stellen?

Es befindet sich in dem Haus auch eine Heilpraktikerpraxis, deren Parkplätz ebenfalls wegfallen werden. Außerdem gibt es zwei gehbehinderte Nachbarn, denen man einen langen Laufweg nicht zumuten kann.

Ein weiteres Problem: Exakt entlang dieser Baustelle sind die einzigen 8 öffentlichen Parkplätze der Ca. 400 Meter langen Straße mit vier großen Mehrfamilienhäusern (insgesamt detlich über 100 Parteien) und einem Kindergarten. Diese fallen dann natürlich ebenfalls Weg. Etwa 200 Meter entfernt gibt es einen bereits ständig überfüllten Parkplatz für etwa 30 Autos, der auch von den Mitarbeitern des Altenheims benutzt wird. Alle weiteren Autos müssen dann in den umliegenden Straßen geparkt werden, welche aber auch gleichzeitig die Baustellenzufahrten für insgesamt 4 große Neubauprojekte sind. Chaios, Ärger und Parkverbote sind daher vorprogrammiert.

Hat die Stadt/Bauträger die Verpflichtung hier für einen Ausgleich oder Alternative zu sorgen? Denn nicht nur die Anwohner, sondern auch die ganzen Bauarbeiter, Handwerker etc. müssen ja irgendwo stehen.

Alle meine Recherchen haben nur ergeben dass man als Mieter eine Minderung/Schadensersatz für "Nichtnutzbarkeit" des Parkplatzes erwirken kann.wie sieht das denn als Eigentümer aus?

Denn nach nun 4 Jahren in einer Baustelle und ständigem Lärm, Dreck und Sperrungrn ist man echt etwas genervt. Sicher ein Kauf im Neubaugebiet birgt solche Risiken - das ist schon klar. Aber seinen teuer gekauften Parkplatz monatelang nicht nutzen zu können

Baurecht, Eigentumswohnung, Straßenverkehr
Mindestabstand Haus/Spielplatz

Wir wohnen seit 5 Jahren in einem kleinen Dorf in Rheinhessen. Auf der linken Seite des Hauses gibt es eine kleine Sackgasse, die etwas mehr als Autobreite hat, rechts begrenzt durch unser Haus, links durch eine ca. 2m hohe Mauer. In dieser Mauer war bisher der Zugang über eine Treppe zu einem darunter liegenden Spielplatz. Nun wurde dieser Spielplatz vollkommen neu gestaltet und wird sicherlich sehr schön. Allerdings wurde hierzu die schöne alte Bruchsteinmauer komplett abgerissen, die dahinter liegende Treppe in der Breite ungefähr verdreifacht und als Zugang zum Spielplatz wurde ein ca. 3x3x5m (Breite/Länge/Höhe) großer Holzrutschenturm errichtet. Dieser Turm steht nun mit seiner Eingangsseite in etwa 3,50 m Entfernung vor dem Schlafzimmerfenster der Erdgeschosswohnung! (In dieser Wohnung wohnt zur Zeit noch mein Sohn mit seiner Frau). Mal abgesehen von dem Lärm, der entstehen dürfte, durch ständiges 'Treppe hoch und rein in den Turm', ist der klotzige Turm direkt vor dem Fenster natürlich nicht besonders erbaulich und nimmt zudem noch einiges an Licht, da er um einiges höher ist, als die bisherige Mauer.

Ist das erlaubt? Müssen nicht Mindestabstände eingehalten werden? Hätten wir - als Hausbesitzer/Anlieger nicht wenigstens gefragt werden müssen?

Ich muss betonen, dass wir absolut nichts gegen Kinder oder diesen Spielplatz haben - der Spielplatz war ja schon dort, als wir das Haus gekauft haben. Was uns stört, ist eben dieser riesige Turm direkt vor den Fenstern. Auch dürfte sich eine Vermietung der EG-Wohnung in Zukunft sehr schwer gestalten.

Vielen Dank für Tipps und Hinweise hierzu!

Gruß Rheinhessin

Baurecht, Spielplatz
Nachbar parkt in gemeinsamer Zufahrt

Hallo liebes Forum, ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Gemeinsam mit dem benachbarten Doppelhaus teilen wir uns eine Zufahrt. Die Zufahrt befindet sich zwischen den beiden Häusern und ist von Hauswand zu Hauswand gemessen 5 Meter breit. Durch die Mitte der Zufahrt verläuft die Grundstücksgrenze. Im Grundbuch befindet sich bezüglich gemeinsamer Nutzung der Zufahrt keine Regelung. In meinem Kaufvertrag steht aber folgender Passus: „Dem Käufer ist bekannt, dass die gemeinsame Zufahrt vom Nachbarn mitbenutzt werden darf“.

Da sich meine PKW-Stellplätze hinter dem Haus befinden, passieren wir die Zufahrt mehrmals täglich mit unseren Autos, die Zufahrt selbst halten wir immer frei. Unser Nachbar beabsichtigt nun, seine Hälfte der Zufahrt als Abstellplatz/Parkfläche für seinen PKW in Anspruch zu nehmen, weil er der Meinung ist, auf seiner Hälfte der Zufahrt (2, 5 Meter) machen zu können, was er wolle. Leider führt das dazu, dass wir die Zufahrt nicht mehr ohne Weiteres wie gewohnt passieren können. Besonders zu berücksichtigen ist nämlich der Umstand, dass die Treppenstufen der Hauseingänge in die Zufahrt hineinragen, d.h. beim Passieren der Zufahrt müssen wir ausscheren. Außerdem ist mein Grundstück am Ende der Zufahrt durch ein Tor gesichert, durch das ich schräg hindurch muss, kurzum: In der Regel nutze ich beim Rangieren immer mindestens die Hälfte der Nachbarseite mit. Steht hier ein PKW, ist das entweder gar nicht oder nur unter „Schwerstarbeit“ und mit allerhöchster Vorsicht möglich. Schäden an den PKWs wären auf lange Sicht kaum vermeidbar.

Aber nun zu meinen Fragen: 1) Darf mein Nachbar überhaupt seine Seite der Zufahrt als Parkfläche nutzen, wenn er die Nutzung der Zufahrt dadurch beeinträchtigt? Sein Argument ist: Wenn er seinen PKW direkt an der Hauswand parkt, bleiben daneben schließlich noch „locker“ drei Meter Platz. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass ich rangieren muss und dafür mindestens ¾ der Zufahrt benötige. 2) Und: An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Recht bin und mein Nachbar trotzdem dort parkt? Wäre hier das Ordnungsamt zuständig?

Mit freundlichen Grüßen Frank O'Phil

Baurecht, Nachbarschaft, parken